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:Schwer gestört ja, klar. Aber durch was oder wen? Das psychiatrische Gutachten in der Gerichtsversion ist da mehr als schwammig, geht kaum über diese Meldung hinaus. Warum das Gericht nicht das vollständige Gutachten raustickt? Weil das Gericht die vollständige Version nicht hat. Das Gericht würde die vollständige Version gar nicht verstehen, fragt also auch nicht danach. @
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: Nee, die Sichtweise ist mir zu zynisch. Jedoch ist Jugend-Haft daraus ausgerichtet, eine Leben danach zu ermöglichen.