Stuttgart (dpa) - Eine 14-jährige Türkin darf Deutsche werden. Das hat das Verwaltungsgericht Stuttgart entschieden. Der Grünen- Bundestagsabgeordnete Memet Kilic sprach von einem wegweisenden Urteil. Das Mädchen wurde in Deutschland geboren, die Eltern stammen aus der Türkei. Es bekommt nun eine ...

Kommentare

(4) Stiltskin · 16. Februar 2010
Die 14jährige ist hier geboren, also soll ihr auch das Recht eingeräumt werden, zu entscheiden, ob sie die Staatsbürgerschaft annehmen will. Die Entscheidung die ihr noch bevorsteht; sich mit erreichen der Volljährigkeit endgültig festzulegen, halte ich für die einzig vernünftige. Die Entscheidung des Gerichtes hat absolut nichts mit einer Bananenrepublik gemeinsam.
(3) tastenkoenig · 16. Februar 2010
Doppelte Staatsbürgerschaften sind in vielen anderen Staaten erheblich selbstverständlicher, bei uns zwar inzwischen leichter, aber immer noch die Ausnahme. Außerdem wird sich das Mädchen nach Erreichen der Volljährigkeit für eine der beiden Staatsangehörigkeiten entscheiden müssen.
(2) k85186 · 16. Februar 2010
@1#: Hast Du den Text gelesen? "Oft entlässt die Türkei Minderjährige nur aus der Staatsangehörigkeit, wenn auch beide Elternteile die Ausbürgerung beantragen." Erklaert das Deine Frage?
(1) k382122 · 16. Februar 2010
wieso doppelte Staatsbürgerschaft? Entweder oder... aber in unserer Bananenrepublik geht alles...
 
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