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: Nein, da es sich wahrscheinlich nicht um sein eigenes Geld handelt. Selbst wenn, so ist er in dem Alter nur beschränkt geschäftsfähig und die Schenkungen schwebend unwirksam. Ich gehe stark davon aus, dass das Geld ohne Zustimmung der Eltern verschenkt wurde und diese Zustimmung auch nicht nachträglich erfolgen wird. Der Taschengeldparagraph ist bei den genannten Summen auch nicht anwendbar.