
Osnabrück (dpa) - Nach der Vergewaltigung einer 13-Jährigen muss ein Sicherungsverwahrter für vier Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Auch die Sicherungsverwahrung wurde beschlossen. Außerdem muss der 52-Jährige seinem Opfer 10 000 Euro Schmerzensgeld zuzüglich Zinsen zahlen. Das Landgericht
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