Hamburg (dpa) - Auf dem Höhepunkt der G20-Krawalle im Hamburger Schanzenviertel in Gewahrsam genommene 13 Tatverdächtige sind wieder auf freiem Fuß. Es handelt sich nach Angaben des Hanseatischen Oberlandesgerichts um jene Personen, die in der Nacht zum Samstag auf dem Dach, im Hinterhof und in […] mehr

Kommentare

6Leoric12. Juli 2017
@5 : Zur Notwehr bzw. Nothilfe reicht es, dass der Angriff unmittelbar bevorsteht.
5raptor23096112. Juli 2017
" ... und auch nur dann, wenn das (potentielle) Opfer klar auszumachen ist und dem Tun nicht auf andere Weise Einhalt geboten werden kann." Demnach muß erst nach dem Zurufen gewartet werden, wen die Steinplatte den Schädel einschlägt? Bis ein Molotov-Cocktail eine bestimmte Person getroffen hat? Dann darf ein Scharfschütze auf einem Dach erst dann erschossen werden, wenn dieser eine Person erschossen hat? Ein rasender LKW erst durch Schüsse gestoppt werden, wenn die ersten Leute überfahren sind?
4Leoric11. Juli 2017
@3 : Wenn jemand davon ausgehen kann, Ziel des rechtswidrigen Angriffes zu sein oder dadurch kollateral zu Schaden zu kommen, ist die Notwehrsituation gegeben. Auch wenn er nicht eindeutig das Ziel ist. Wenn also der Steinwerfer zum Wurf auf eine Menge ausholt, hat jeder darin, der getroffen werden könnte, das Recht auf Notwehr.
3darkkurt11. Juli 2017
@2 : Wenn, dann wäre es "Nothilfe" - und auch nur dann, wenn das (potentielle) Opfer klar auszumachen ist und dem Tun nicht auf andere Weise Einhalt geboten werden kann. Allein das erste dürfte bei der Situation "Wurf von einem mehrstöckigen Gebäude" schon schwierig sein. Denn das Recht zum Selbst- und Fremdschutz haben sowohl Polizisten als auch Zivilpersonen ja grundsätzlich - und trotzdem wird in Gefährundungssituationen selten geschossen!
2Chris198611. Juli 2017
@1 Wenn auf dem Dach so ein Idiot gerade mit einem Molotwcocktail ausholt um auf darunterstehende Polizisten zu werfen finde ich einen gezielten Schuss im Rahmen der Notwehr durchaus gerechtfertigt. Schließlich ist unmittelbar Leib und Leben von Menschen dadurch gefährdet
1darkkurt11. Juli 2017
Ob jetzt Politiker den Schießbefehl fordern, weil man Steinewerfer ja mit den geltenden Rechtsmitteln nicht hinreichend belangen kann?