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: Wenn jemand davon ausgehen kann, Ziel des rechtswidrigen Angriffes zu sein oder dadurch kollateral zu Schaden zu kommen, ist die Notwehrsituation gegeben. Auch wenn er nicht eindeutig das Ziel ist. Wenn also der Steinwerfer zum Wurf auf eine Menge ausholt, hat jeder darin, der getroffen werden könnte, das Recht auf Notwehr.