Magdeburg (dpa) - Im Prozess um extrem niedrige Löhne gegen einen früheren Reinigungsunternehmer vor dem Landgericht Magdeburg hat die Staatsanwaltschaft 1200 Euro Geldstrafe gefordert. Der Angeklagte habe seinen Beschäftigten einen Stundenlohn von 1,79 Euro gezahlt, obwohl der Mindestlohn bei 7,68 ...

Kommentare

(12) ManEnough · 29. Juni 2010
Wer arbeiten möchte kann mich ja mal anschreiben!
(11) k85186 · 29. Juni 2010
@7: Merkst Du, dass Du Dir selbst widersprichst? Einerseits sagst Du, dass Du nicht fuer so einen niedrigen Lohn arbeiten wuerdest und es alle so machen sollten (somit waerest Du "Sozialschmarotzer"!!!), andererseits wirfst Du Menschen vor, dass sie nicht JEDE Arbeit annehmen. Und ich glaube nicht, dass es fuer Feldarbeit einen sehr guten Stundenlohn gibt! Aber DEN JOB wuerdest Du laut eigener Aussage ja GERNE machen... weil Du nicht gerne aus der Muelltonne ist. Erst denken, dann schreiben!
(10) k293295 · 29. Juni 2010
@1: Der Verteidiger macht da nur seinen Job. Allerdings darf er, wenn er um die Schuld seines Mandanten weiß, NICHT auf Freispruch plädieren. Da ist mal die Anwaltskammer gefordert. Der Staatsanwalt ist für mich aber mindestens genauso eine Rektalöffnung, denn 1.200 € bei einem Schaden von 70.000 €, allein für die Sozialkassen, sind ein Hohn. Da kann man imho von Rechtsbeugung bzw. Strafvereitlung im Amt sprechen. @8: Und viel zu viele ArGen machen da mit.
(9) Skull · 29. Juni 2010
im weiteren Bekanntenkreis habe ich schon mitbekommen, dass leute vom arbeitsamt gezwungen werden eine stelle anzunehmen egal wie das gehalt ist. Als juristischer Laie vemrute ich mal, dass die Lohnnachforderungne zivilrechtssache sind und wer für so einen N´Hungerlohn schufften muß wird sich das kalgen wohl kaum leisten können. da kommen sie wohl billig weg. Immerhin wird der Staat seine Gelder sicher nachfordern.
(8) k229465 · 29. Juni 2010
@7: zufällig gibt es leute, die geld bitter nötig haben, und das sofort. die sind eben gezwungen, jede stelle anzunehmen. oder leute mit schlechter ausbildung, die sonst nichts kriegen.. da gibts doch viele szenarien
(7) Reuter · 29. Juni 2010
Selbst dran schuld wenn man für nen Klicker und nen Knopf arbeitet. Wenn niemand dafür arbeiten würd dann wäre er gezwungen mehr zu zahlen. @8: Wir leben im Jahr 2010 und wenn man sich bemüht was zu arbeiten zu finden und sich nicht wie ein Sozialschmarotzer aufführt bekommt man auch was nur sind sich einige zu fein für ein paar Stunden aufs Feld zu gehn, solche Leute bekämen bei mir nichtmal Hartz4. Sollen die doch aus Mülltonnen ihr Abendessen holen wenn man zu faul zum arbeiten ist
(6) egal0815 · 29. Juni 2010
... bei einem Schaden von 70000 Euro sind die geforderten 1200 Euronen ja wohl eher ein Schnäppchen ...
(5) T.O.Tal-Sinnlos · 29. Juni 2010
Was soll das für ne Strafe sein? Richtzig wäre: Das Doppelte an Sozialabgaben sowie das Dopplete der Differenz von gezahltem Lohn zu Mindestlohn. Und obendrauf dann noch eine Strafzahlúng. Der lachhafte Betrag von 1200 Euro Strafe läd doch sprichwörtlich dazu ein es auch mal zu versuchen...
(4) k153242 · 29. Juni 2010
1200 Euro wegen Ausbeutung? Und da gibt's Leute, die sich wundern, wenn Unternehmer Hungerlöhne zahlen, wenn die vom Gericht auch noch dafür belohnt werden?
(3) Smani · 29. Juni 2010
Wenn es eh nur um maximal 1200€ Geldstrafe geht braucht man sich nicht wundern, dass es so viele derartige Arbeitgeber gibt...
(2) DerHesse · 29. Juni 2010
1200 eus? das kann der unternehmer wohl mit links bezahlen. Meine Idee: Nachzahlung des Lohnes bis zum Mindestlohn + gleiche Summe an Geldstrafe, sowie Zahlung aller Sozialabgaben.
(1) TUIT · 29. Juni 2010
Mit Verlaub Herr Verteidiger: "Sie sind ein Arschloch" :)
 
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