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1: Der Verteidiger macht da nur seinen Job. Allerdings darf er, wenn er um die Schuld seines Mandanten weiß, NICHT auf Freispruch plädieren. Da ist mal die Anwaltskammer gefordert. Der Staatsanwalt ist für mich aber mindestens genauso eine Rektalöffnung, denn 1.200 € bei einem Schaden von 70.000 €, allein für die Sozialkassen, sind ein Hohn. Da kann man imho von Rechtsbeugung bzw. Strafvereitlung im Amt sprechen. @
8: Und viel zu viele ArGen machen da mit.