Zu welcher First kann mich mein Arbeitgeber Kündigen

moeller-nonn

New member
4 Januar 2009
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Hallo

ich habe mal eine Frage ich arbeite jetzt schon seit 4 Jahre bei der Deutschen Telekom ich habe nun das gefühl das die mich Kündigen. Zu welcher Frist können die mich jetzt kündigen für sofort oder gibt es da eine drei Monatige Frist?
 
Hallo

nein ich habe nichts gemacht aber aus meinem Team wurden in den letzten Wochen bereits 5 gekündigt. Die wollen in Bonn abbauen und ich denke ich bin einer der nächste der gehen kann.
 
Hallo,

ich würde sagen, 1 Monat zum Monatsende. Ob tarifvertraglich (gehe ich nicht von aus) oder einzelvertraglich etwas anderes geregelt ist, kannst nur Du nachschauen.

Gruss
Marty
 
Es gibt da immer noch den Fakt, dass der Betriebsrat zustimmen muss.

Möglich wäre zum Beispiel die Konstellation, dass der Betriebsrat nach Sozialverträglichkeit schaut, und z.B. die Zustimmung bei Familienvätern möglichst lange rauszögert.

Sprich, die gesetzliche Regelung ist das eine, die konkrete im Betrieb ne andere.

Also, auf zum Betriebsrat Deines Vertrauens.

gruss kelle!
 
ich habe mal eine Frage ich arbeite jetzt schon seit 4 Jahre bei der Deutschen Telekom ich habe nun das gefühl das die mich Kündigen.

Bei wem bist Du angestellt? DTAG, Vivento, DTKS, DTTS?

Betriebsbedingte Kündigungen gibt es meines Wissens nach bei der DTAG nicht.
Entweder es liegen Kündigungsgründe vor (für ausserordentliche Kündigungen) oder es sind Änderungskündigungen.
Auf jeden Fall sind Deine Fragen besser beim zuständigen Betriebsrat aufgehoben! ;)
 
Hallo moeller-nonn,

generell fällt jeder Arbeitnehmer in Deutschland unter den gesetzlichen Kündigungsschutz nach § 622 BGB. Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden die Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahres des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt.
Abweichend davon kann zu deinem Vorteil etwas anderes bestimmt sein. Das kann entweder individuell im Arbeitsvertrag festgelegt sein, oder (und so ist es meistens bei großen Betrieben wie der Telekom) durch einen Tarifvertrag. Ob für Dich ein Tarifvertrag zur Anwendung kommt steht meistens auch in deinem Arbeitsvertrag.
In jedem Fall werden die Kündigungen "betriebsbedingt" sein. https://www.anderfuhr-buschmann.de/arbeitsrecht/kuendigung/betriebsbedingte_kuendigung.htm
Da die Arbeitsgerichte in Deutschland doch recht häufig abenteuerlich richten ist bei den Arbeitgebern die Angst sehr groß, dass Du rechtlich gegen solch eine Kündigung vorgehst. Vielleicht entwickelt es sich ja für Dich zum Glücksfall und Du kannst im Falle einer Kündigung einen Aufhebungsvertrag mitsamt einer satten Abfindung aushandeln (sollten schon so 6 Monatsgehälter sein).
Sprech wegen der Gesamtproblematik doch mal den Betriebsrat an. Die sind über Änderungen informiert und können Dich ggf. entwarnen oder Deine Interessen im Fall der Fälle vertreten.

Beste Grüße
 
Es gibt da immer noch den Fakt, dass der Betriebsrat zustimmen muss.
Dadurch wird die Kündigung aber nicht unwirksam. Es wird nur die Weiterbeschäftigung sichergestellt bis zum Entscheid über eine Kündigungsschutzklage. Leider wird beim Betriebsrat da zu viel Macht vermutet, was immer wieder zu Problemen führt.

Der Betriebsrat muss nur "gehört" werden. Er kann dann der Kündigung zustimmen oder widersprechen (oder nichts tun, was einer Zustimmung gleichkommt). Ein Widerspruch ist aber nicht gleichbedeutend mit einer Nichtigkeit der Kündigung. Im Normalfall wird sich trotzdem von dem Mitarbeiter getrennt, es wird nur teurer.

Marty