Zahlungsaufforderung an privat

Steak

VfB-Fan
ID: 51362
L
25 April 2006
606
36
Hey,

hab folgendes Problem:

Bekomm von nem Kumpel noch Geld, zeigt sich anfangs einsichtig, danach jedoch keine Reaktion mehr. Möchte nun per Brief eine Zahlungsaufforderung schicken als offizielles Wachrütteln.

Wie soll ich diese gestalten?
a) du oder Sie
b) Fristsetzung der Zahlung - wie lange?
c) irgendwelche sonstigen Formalitäten
d) normal verschicken oder per Einschreiben

Oder sonstige Tipps und Hinweise :p

Danköö
 
Da haste aber einen echt netten Kumpel :p

zu a) Sie
zu b) 30Tage
zu c) Zahlungsbetrag - Seit wann dir das Geld fehlt - Seit wann überschritten
zu d) Ganz sicher Einschreiben damit du weisst das er angekommen ist und du beweisen kannst das du den Brief verschickt hast.

So würde ich es machen...
haste schon mal Suchmaschinen nach Vorlagen gesucht?

LG SMA
 
danke :p

zu d) Ganz sicher Einschreiben damit du weisst das er angekommen ist und du beweisen kannst das du den Brief verschickt hast.

Gibt ja verschiedene, reicht die billigste Variante? (Ich glaub das ist Einwurf-..)
haste schon mal Suchmaschinen nach Vorlagen gesucht?

Ja, habe ich. Allerdings nicht so das passende auf meinen Fall gefunden.
Beziehungsweise die Formulierung ist auch nicht das Problem für mich. Ich möchte nur sichergehen, dass ich nichts übersehe bzw. offizielle Richtlinien einhalte.
 
Also per Einschreiben würde ich nicht machen, weil du die Kosten ja auch umlegst auf ihn in der Regel. Würde ich im Privaten als icht notwendige Kosten sehen. Schreib die Mahnung, belasse eine Kopie bei dir und werfe diese dann selbst ein (Kollege wohnt ja meistens in der gleichen Stadt).

Wenn er nach der Mahnung nicht zahlt, machst du das eh über ein gerichtliches Mahnverfahren und das fordert auch erstmal nur.

Problem ist eher, wenn er behauptet, dass du ihm nie Geld geliehen hat. Habt ihr denn was schriftliches festgelegt?
 
Der Fall mit dem Laptop, oder? Also ich würde da vielleicht echt mal einen Anwalt fragen, wenn du eine Rechtschutz hast. Weil du den wirklichen Wert ja garnicht kennst.
 
Der Fall mit dem Laptop, oder? Also ich würde da vielleicht echt mal einen Anwalt fragen, wenn du eine Rechtschutz hast. Weil du den wirklichen Wert ja garnicht kennst.

Ne habe ich nicht..
Entweder er bezahlt meinen Schätzwert oder es folgt halt ne Anzeige, und die können den Restwert meinetwegen iwie feststellen bzw. ich denke mal, das ergibt sich dann schon irgendwie. Mir gehts bei dieser Sache eig nur darum, ihm ne Chance zu geben das so zu regeln und ihm zu zeigen, dass ich es ernst meine.
 
Entweder er bezahlt meinen Schätzwert oder es folgt halt ne Anzeige, und die können den Restwert meinetwegen iwie feststellen
Wer ist die? Eine Anzeige weswegen? Hat er eine Straftat begangen?

Eine Anzeige bringt nichts. Du hast einen Schaden, er hat den verursacht. Wenn er das nicht bestreitet, dann fordere den Schaden bei ihm ein. Der muss sich allerdings exakt beziffern lassen. Wenn das ein defektes Notebook war, durch einen Kostenvoranschlag oder bei Totalschaden durch z.B. Vergleichsangebote in Kleinanzeigenmärkten oder Ebay.

Aufforderung zur Zahlung fix bis 15.10.2010 mit Betrag.
Zahlt er nicht, mahnung-online.de bedienen und Mahnbescheid durchziehen.

Marty
 
Wer ist die? Eine Anzeige weswegen? Hat er eine Straftat begangen?

Eine Anzeige bringt nichts. Du hast einen Schaden, er hat den verursacht. Wenn er das nicht bestreitet, dann fordere den Schaden bei ihm ein. Der muss sich allerdings exakt beziffern lassen. Wenn das ein defektes Notebook war, durch einen Kostenvoranschlag oder bei Totalschaden durch z.B. Vergleichsangebote in Kleinanzeigenmärkten oder Ebay.

Aufforderung zur Zahlung fix bis 15.10.2010 mit Betrag.
Zahlt er nicht, mahnung-online.de bedienen und Mahnbescheid durchziehen.

Marty

Leider gibts das Teil irgendwie fast nirgendwo mehr außer hier mal nen Datenblatt:

https://www.amazon.de/MSI-Megabook-...=sr_1_1?ie=UTF8&s=ce-de&qid=1285155486&sr=8-1
 
Ich würde definitiv das SIE benutzen!

Zahlungsaufforderung innerhalb 14 Tagen (gesetzlich vorgeschriebene Frist)

Einschreiben EInwurf reicht vollkommen aus und kostet 1,55 €!

lg