Sammelthread Witwenrente für Homosexuelle

Ich habe nie gesagt das wenn man verheiratet keine Steuervorteile genießt. Was ich sagte war das von Marty angesprochene Ehegattensplitting. Und ich sagte auch das dies nur der Fall ist wenn unterschiedlich verdient wird.

Ja da sind wir uns doch dann einig?! Ich frag mich wo Marty dann sein Problem hat. Außer das wohl alle Menschen gleichviel verdienen ^^ Besonders weil wir keine Steuerdebatte in dem Thread hier führen ist doch alles andere bis auf dieses Tatsache anfürsich egal.
 
Und das passiert ja auch so häufig, dass 2 gleichviel verdienen.
Jo, ziemlich häufig sogar. Und wenn sie unterschiedlich verdienen, dann ist die Steuerersparnis so marginal, dass sie die Nachteile nicht aufwiegt. Es sei denn, Du nimmst Extremfälle als normal. Und die Fälle, wenn einer zuhause bleibt, um die Kinder zu versorgen, haben wir ausgenommen.

Keine Lust mich um Steuergesetze zu kümmern, aber bis jetzt gab es immer bei Erfahrungsberichten von verheirateten (Kenne auch mehr die Verheiratet sind als nur ein paar), dass sie gespart haben.
Wer war das noch gleich, der Kinderlosen die "Steuerersparnisse" streichen wollte? Warst Du doch, oder? Dann solltest Du diese Ersparnisse auch nennen können.

Ansonsten hab ich zuerst nach euren Steuerquellen gefragt und habe keine Lust denn Ball zurück werfen zu lassen weil du zu faul bist mit zahlen selber zu kommen.
Du willst etwas abschaffen, was es nicht gibt und willst dann von mir, dass ich beweise, dass es diese Ersparnisse nicht gibt? Alles klar. Zahlen kann ich Dir geben: Ich verdiene bis auf 30 Euro brutto exakt dasselbe, was meine Frau verdient. Wir haben beide Steuerklasse IV (was eigentlich auch egal ist) und zahlen genauso viel Steuern wie vor der Hochzeit, als wir beide Steuerklasse I hatten. Und jetzt belegst Du mir das Gegenteil.

Also wenn du keine Ahnung hast, dann spekulier doch auch nicht, denn das finde ich peinlich. Dann bleib wie oben so, dass du zahlen forderst, wofür ich aber ehrlich gesagt zu Faul bin diese zu suchen, du scheinbar auch und wir lassen das ganze
Der einzige, der sich gerade blamiert, bist Du. Du stellst (wieder mal) Behauptungen in den Raum, kannst diese nicht belegen, forderst aber dann von anderen, Dir Deine Thesen mit Beweisen zu wiederlegen.

Wenn es keine Vorteile gibt, dann ist es doch egal ob ich finde, dass Homosexuelle diese nicht vorhanden Vorteile nicht bekommen. Wenn es doch welche gibt (und sei es nur bei großen Gehaltsunterschieden) dann sag das du das scheiße findest.
Erstens gibt es beim Einkommen nur in den genannten Fällen Vorteile und zweitens finde ich persönlich das gut, dass man bei Lebenspartnerschaften nicht nur eine Kombination von Geschlechtern bvevorzugt.

Und wenn zwei Schwule heiraten und nach wie vor ungefähr gleich viel verdienen, dann haben die keinen Steuervorteil. So einfach ist das. Und wenn Du jetzt noch mal den Titel dieses Threads betrachtest, dann wirst Du feststellen, dass dort von "Steuervorteilen" gar keine Rede ist.

Marty
 
Der einzige, der sich gerade blamiert, bist Du. Du stellst (wieder mal) Behauptungen in den Raum, kannst diese nicht belegen, forderst aber dann von anderen, Dir Deine Thesen mit Beweisen zu wiederlegen.

O.k. der Grundsteuerfreibetrag in Steuerklasse 3, der nur in der Ehe möglich ist beträgt 15328 Euro. In Stuerklasse 1 haben wir 7664 Euro. Quellen findest du Millionen selber. Genau hier ist der Punkt wo sich alle schon seit millionen seiten hier einig sind (also wozu soll ich nun nur dir zu lieben auf diesen Affenzirkus eingehen?), bringt einem dies nur nutzen bei einer Verdienstvarianz. Da sich nicht immer 2 Juristen zusammen tun und 2 Ärzte etc. gehe ich davon aus, dass man schon tendentiell verschieden verdient. Aber dies muss natürlich nicht sein (Wie es scheinbar bei dir und deiner Frau als representative Deutsche auch so ist). So diesen staatlichen nutzen (falls er gegeben ist, was natürlich nicht immer so ist, damit du nun auch nicht wieder klugscheißen kannst) empfinde ich nur für normale Ehepaare sinnvoll. Ob Schwule auch die "Vorteile" (die ja keine sind wie du uns nun bewiesen hast) der gleichgeschlechtlichen Paare nutzen können sollte brauchen wir hier ja garnicht mehr besprechen, weil du halt nun aufgezeigt hast, dass die Ehe garkeine staatlichen finaziellen Vorteile bietet und sie eigentlich nur Scheiße ist und man halt dadurch seine Liebe untermalt.

Erstens gibt es beim Einkommen nur in den genannten Fällen Vorteile und zweitens finde ich persönlich das gut, dass man bei Lebenspartnerschaften nicht nur eine Kombination von Geschlechtern bvevorzugt.

Ist doch gut das dies deine Meinung ist und ich kann die 100%ig akzeptieren ohne dir zu sagen, dass du so nicht denkst.


Und wenn zwei Schwule heiraten und nach wie vor ungefähr gleich viel verdienen, dann haben die keinen Steuervorteil. So einfach ist das. Und wenn Du jetzt noch mal den Titel dieses Threads betrachtest, dann wirst Du feststellen, dass dort von "Steuervorteilen" gar keine Rede ist.

Richtig!!! Genau das hab ich ja versucht dir mitzuteilen. Ich wurde gefragt in welchen Bereichen ich Schwulen nicht die selben Rechte zubilligen würde. ICh habe darauf höflicherweise geantwortet. Du hast ungefragt dich dann über die Antwort aufgeregt und das ganze Thema ins offtopic gerissen nur um wie nen spitzfindiger Anwalt jedes Wort auf die Goldwaage zu legen. Dabei wurde dir niemals widersprochen, dass bei gleichem Gehalt da nichts tolles ist.

So nur für dich nun noch abschließend einen Artikel, bei denen der Redakteur auch davon aus geht aufgrund der vermehrten Eheschließungen im Dezember, dass einige auch wegen der Steuer noch gerne Heiraten und es scheinbar doch nicht soooo eine Einzelheit ist, dass es Menschen gibt mit unterschiedlichen Gehalt

Lohnt es sich wegen der Steuer zu heiraten?
13. November 2006

Tatsache ist, dass der Dezember in Deutschland auf der Beliebtheitsskala der Hochzeitsmonate ganz weit oben steht: Im letzten Monat des Jahres 2004 fanden die meisten Eheschließungen des Jahres (rund 50.000) statt.

Im Jahr 2005 war der Dezember nach dem Mai immerhin auf Platz zwei mit mehr als 45.000 Eheschließungen. Hierüber berichtet weddix.de, ein Internetportal zum Thema Hochzeit.
Aber lohnt es sich für Paare wirklich, wegen der Steuer zu heiraten?

Laut Hans Günter Christoffel, Fachautor für Steuerrecht, genießen diejenigen Paare steuerliche Vorteile durch eine Hochzeit, deren Einkünfte stark voneinander abweichen. Denn dann tritt das so genannte Splittingverfahren in Kraft, d.h. das Einkommen beider Ehegatten wird halbiert und dann wie bei einem Ledigen die Steuer berechnet.

Im Anschluss daran, wird die Steuer verdoppelt und ergibt den zu zahlenden Steuerbetrag nach der Splittingtabelle. Durch dieses Splittingverfahren ergibt sich eine Besserstellung gegenüber der Besteuerung als Alleinstehender. Wichtig ist eine möglichst frühzeitige Änderung der Steuerklasse auf der Lohnsteuerkarte.

Verheiratete haben die Möglichkeit, die Steuerklassenkombination IV/IV, wenn beide Einkommen vergleichbar hoch sind oder III/V bei unterschiedlich hohen Einkünften zu wählen. Gespart wird aber lediglich bei der III/V Kombination, bis zu maximal 7.914 Euro. In den meisten Fällen liegt die Ersparnis jedoch weit unter diesem Wert. Der besser verdienende Ehepartner sollte dabei die Steuerklasse III wählen, derjenige mit dem geringeren Einkommen die Klasse V.

Speziell gehe ich auch davon aus, dass du schon gehoben verdienst und nicht gerade auf Geld angewiesen bist. In normalen Mittelstand ist es da schon häufiger vorzufinden, dass der Mann noch mehr zu den Brötchen beiträgt. (Diese Thesen nehmen ich aus den Medien, wo diese Missstände noch stark angesprochen werden). Naja nun kannst du wieder ungefragt deinen Roma fortsetzen, ich wünsche dir viel spaß. Ich kling mich nun aber aus, also du kannst nun noch einmal darauf beharren, dass alle Menschen gleichviel verdienen, die Ehe nichts bringt und es nur ums Prinzip der Gleichheit geht. Und keiner wird dir wiedersprechen.
 
Zuletzt bearbeitet:
[N] Homosexuelle haben Anspruch auf Witwerrente

Folgende News wurde am 14.01.2009 um 17:25:43 Uhr veröffentlicht:
Homosexuelle haben Anspruch auf Witwerrente
DPA-News

Erfurt (dpa) - Homosexuelle in eingetragener Lebenspartnerschaft haben nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts prinzipiell Anspruch auf eine betriebliche Hinterbliebenenrente. Maßgeblich dafür sei allerdings, dass der Arbeitnehmer mit den Betriebsrenten-Ansprüchen noch am 1. Januar 2005 gelebt hat, entschied das oberste Arbeitsgericht am Mittwoch in Erfurt (3 AZR 20/07). Der Dritte Senat ließ allerdings offen, ob der Arbeitnehmer zu diesem Zeitpunkt noch beschäftigt gewesen sein muss. Der Gesetzgeber hatte zum Januar 2005 bei der gesetzlichen Rentenversicherung und beim Versorgungsausgleich nach einer Trennung die eingetragene Lebenspartnerschaft der Ehe gleichgestellt. Rechtlich gebe es daher auch eine vergleichbare Situation zu der im Arbeitsverhältnis zugesagten Hinterbliebenenversorgung, begründeten die Richter. Eingetragene Lebenspartner könnten daher bei der betrieblichen Altersversorgung gegenüber Eheleuten nicht benachteiligt werden. Die Ansprüche für eingetragene Lebenspartner würden sich außerdem aus dem Antidiskriminierungsgesetz und der inzwischen im Arbeitsrecht allgemein geltenden Pflicht zur Gleichbehandlung von Arbeitnehmern ergeben. Das Bundesarbeitsgericht entschied jedoch nicht über die Frage, welche Ansprüche gegenüber kirchlichen Arbeitgebern bestehen. Mit der Entscheidung hat der klagende Lebenspartner eines früheren Beschäftigten einer öffentlichen Medienanstalt zwar im Kern gesiegt. Seine Revision blieb dennoch vor dem Bundesarbeitsgericht erfolglos, da der Partner des Klägers bereits im August 2001 gestorben war. Die Vorinstanzen hatten die Klage abgewiesen. Der Lesben- und Schwulenverband wertete das Urteil des Bundesarbeitsgericht als einen großen Erfolg für die Gleichstellung.