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Stundung ist schwierig: es muss sich um eine vorübergehende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners handeln und die Zahlung des Gesamtbetrages muss den Schuldner in seiner Existenz erheblich gefährden.
Einspruch (nicht Widerspruch) immer fristgerecht und per Einschreiben (evt. Einwurfeinschreiben) einreichen. Unbedingt auf Rechtschreib- und Tippfehler achten.
Eine gute Begründung ist auf jeden Fall empfehlenswert.
Im Zweifelsfall kann ein persönliches Gespräch mit dem Sachbearbeiter ganz hilfreich sein ; einfach mal anrufen und einen Termin vereinbaren . Unabhängig vom Einspruch; den solltest du auf jeden Fall schriftlich formulieren und absenden natürlich.