Wie Verletzung der Urheberrechte nachweisen?

KeinKommentar

Stolzer Webbi :-)
ID: 8090
L
13 Juni 2006
2.077
190
(Ob dies das passende Unter-Forum ist? Ggf bitte verschieben. Danke.)

Es geht um "Technik"... Wer schon Threads von mir zu diesem Bereich gelesen hat, ahnt vielleicht, daß nur eine "betont" naive Frage kommen kann...

Ja, wie weise ich im Falle eines Falles den Diebstahl meines geistigen Eigentumes nach? Gebe mir mit meinen Texten immer sehr viel Mühe und möchte daher für den Ernstfall eine grobe Orientierung...

Die Behauptung, die Texte seien von mir, ist ja kein Nachweis, und die Gegenseite könnte ja selbiges von sich behaupten. Und irgendwelche Datumsangaben auf der Seite selbst lassen sich ja leicht fälschen. Also wie?
 
meines wissens nach ist geistiges eigentum nicht geschützt, es sei denn du meldest es zum patent an, dann geht das aber auch nur bei greifbaren sachen, wie erfindungen oder so. kannst du denn nachweisen, daß es tatsächlich von dir ist und du es nicht irgendwo geklaut hast? ich will dir das jetzt nicht unterstellen, aber das ist die frage, die ich mir zuerst stellen würde.
 
Da müsste man erstmal wissen, was du als schützenswert erachtest.

Deine Texte? Hm, haben die einen besonderen Wert?

Das Urheberrecht wird auf bestimmte kulturelle Geistesschöpfungen, Werke genannt, angewendet, zum Beispiel auf literarische und wissenschaftliche Texte, musikalische Kompositionen, Tonaufnahmen, Gemälde, Fotografien, Theater-Inszenierungen, Filme, Rundfunksendungen, Gebäude und Skulpturen. Es hat zwei voneinander klar zu trennende Aspekte:
* Es schützt den Urheber in seinem Persönlichkeitsrecht, d. h. in seinem Recht auf die erste Inhaltsmitteilung, die Erstveröffentlichung, die Urheberbezeichnung, den Schutz vor Entstellung des Werkes, ggf. auf den Zugang zu Werkstücken und ggf. auf den Rückruf des Werkes.
* Es dient der Sicherung der wirtschaftlichen Interessen des Urhebers durch das Verwertungsrecht, d. h. das Recht auf die Vervielfältigung, die Verbreitung, die Ausstellung, die öffentliche Wiedergabe und die Bearbeitung des Werkes. So darf niemand ohne Zustimmung des Urhebers mit diesem Werk Geld verdienen oder die Vermarktung des Werkes durch den Urheber hintertreiben, z. B. mittels so genannter Raubkopien.

Du kannst dich ja hier erstmal durchlesen (kämpfen).

https://de.wikipedia.org/wiki/Geistiges_Eigentum
https://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrecht
 
meines wissens nach ist geistiges eigentum nicht geschützt, es sei denn du meldest es zum patent an, dann geht das aber auch nur bei greifbaren sachen, wie erfindungen oder so.
8O

o_O... Da kann ich dir nur sagen, daß dein Wissen weit neben der Realität liegt.

https://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrecht

Teilweise wird auch vom geistigen Eigentum (englisch: intellectual property) gesprochen und so der Schutz des Sacheigentums und das Immaterialgüterrecht parallelisiert. Dieser Begriff ist jedoch umstritten. Das Urheberrecht muss nicht angemeldet werden und steht dem Urheber zu, sobald ein Werk einmal auf einem Medium festgehalten worden oder als Premiere über die Bühne gegangen ist. Es wird nur dann gewährt, wenn es sich um eine persönliche geistige Schöpfung handelt.
;)

Gruß Aru

P.S.
Deine Texte? Hm, haben die einen besonderen Wert?
Das kmmt wohl drauf an welche Texte das sind und wie sie Verwendet werden... Eine ebay-Artikelbeschreibung kann da schon reichen ;)
 
Schick dir deine Texte, bevor du sie veröffentlichst, selbst mit der Post. Lass den Umschlag verschlossen. Im Zweifelsfall hast du mit dem Poststempel einen Nachweis, wann du den Text geschrieben hast.

Falls es zum Streit kommt, den Brief vor Zeugen (am besten Anwalt oder Notar) öffnen.

Das ist zwar nicht 100%ig wasserdicht, aber für den "Privatgebrauch" doch ganz sinnvoll. Erstens kostet es kaum was, einen Brief zu verschicken, zweitens brauchst du den Anwalt/Notar nur im Ernstfall und drittens hast du auf jeden Fall mehr in der Hand als dein Gegenüber mit seiner bloßen Behauptung, er hätte den Text zuerst verfasst.
 
Arusiek schrieb:
Das kmmt wohl drauf an welche Texte das sind und wie sie Verwendet werden... Eine ebay-Artikelbeschreibung kann da schon reichen ;)

Dann habe ich das ganz anders verstanden als du. ;)
Ich habe es so verstanden, das nur geistige "Werke", eben kulturelle Geistesschöpfungen schützenswert sind.

Das sind IMHO ganz bestimmt keine Ebay-Artikelbeschreibungen und auch keine Posts in einem Forum, selbst meine nicht. :yawn:

Wenn es sich um Gedichte, Kurzgeschichten, Romane etc. oder auch wissentschaftliche Abhandlungen handelt, ist das etwas anderes.

Aber das ist nur meine Meinung, bin im Urheberrecht eher unbedarft.
 
naja ne ebay-beschreibung sehe ich nich grad als geistiges eigentum. im härtefall mußt du ja beweisen können, daß du es zuerst hattest. da nützt dir auch zuschicken nix, denn du kannst es genausogut bei jemandem geklaut haben.

bei wissenschaftlichen sachen ist das was anderes, da kann man ja zweifelsfrei nachweisen, daß es von einem selber stammt, da dort ja täglich aufzeichnungen gemacht werden. zumindest ist das bei uns so.
 
birnchen schrieb:
meines wissens nach ist geistiges eigentum nicht geschützt, es sei denn du meldest es zum patent an, dann geht das aber auch nur bei greifbaren sachen, wie erfindungen oder so.

Entschuldige bitte, daß ich das ganz direkt formuliere, aber das ist Unfug.
Was denkst Du, wieso hier im Forum nicht einmal PN, die man erhalten hat, Chat-Protokolle o.ä. veröffentlicht werden dürfen?! Weil es ohne Erlaubnis des Verfassers selbst bei derart einfachen Formen zu Problemen kommen kann.

Schnapp Dir doch "zum Spaß" einen durchschnittlichen Text der Wikipedia (durchaus mit meinen vergleichbar, denke ich), mach ihn publik, gib ihn als den Deinen aus und warte, was passiert. :mrgreen:
Na, vielleicht sollte ich das tun. Dann weiß ich wenigstens, wie die nachweisen, daß es ihr Text ist. :LOL:

Die Texte sind von mir, exklusiv für meine Seite verfaßt und Ihrer Art nach einmalig. (Das bezieht sich nicht auf den "literarischen Wert" meiner Artikel, sondern soll lediglich aussagen, daß keine Verwechslungsgefahr mit anderen Texten besteht.) Das reicht allemal für das Kriterium "Schöpfungshöhe", also komme ich in den Genuß des Urheberrechtes.

Also, wenn ich nicht völlig daneben liege, brauchen wir nicht darüber diskutieren, ob die Kriterien für Urheberrecht erfüllt sind. Das trifft eigentlich auf jede individuell gestaltete und ein gewisses Mindestniveau aufweisende Website zu.

Aber der Nachweis...
Wahnsinn, Dein Vorschlag ist zwar irgendwie gar nicht mal doof, sondern recht clever, aber auf der anderen Seite wiederum ... Wahnsinn. (Sorry, den konnte ich mir jetzt nicht verkneifen. :oops: ) Dann müßte ich mir ja aller zwei Tage einen Brief schicken. Über die juristische Stichhaltigkeit dieser Methode kann ich auch nichts sagen. Und wieviele Briefe müßte ich mir schicken, würde ich davon ausgehen, daß es zu mehreren Rechtsverletzungen kommt. Uff...

Ich meine, irgendwie kann und darf es ja wohl nicht sein, daß jemand - rein spekulativ und als Extremfall inszeniert - den ganzen Inhalt einer Seite stiehlt, verwendet, und man als Urheber kaum Möglichkeiten hat, dagegen vorzugehen.
 
Naja... am Ende entscheidet das im Zweifelsfall ein Richter.

Wenn du auf Nummer sicher gehen willst kommst du um einen Notar nicht rum. Das ist halt mit Kosten verbunden, wobei du abwägen musst ob sich das lohnt.

Gruß Aru
 
Was denkst Du, wieso hier im Forum nicht einmal PN, die man erhalten hat, Chat-Protokolle o.ä. veröffentlicht werden dürfen?!

hmm, das zähle ich aber eher unter Datenschutz als unter Urheberrecht. Private Nachrichten (PN) sind eben, wie der name es vermuten lässt, privat und nicht öffentlich. Mit einer Veröffentlichung eben dieser würde ich dich eventuell in deiner Person verletzen, denn wer weiß schon über wen du da im verborgenen lästerst ... vielleicht schreibst du jeden Tag irgendeinem User das ich doofe Ohren habe... oder lachst über meinen Pferdefuss... und wärest zu tiefst in deiner Ehre berührt wenn das nun alle wüssten.

Chatprotokolle dürfen m.E. - solang sie in einem öffentlichen Chatraum geführt wurden auch ohne Zustimmung der Teilnehmer veröffentlicht werden.

Die Frage hier ist und bleibt, wie ... die Idee mit dem Poststempel ist schon mal nicht schlecht. Das DPMA - welches ich damals angeschrieben hatte im Bezug auf Copyright von Scripten / Programmteilen teilte mir in einem 80-seitigen Bogen mit, das dies nur von einem Notar bestätigt werden könne. Andere Hilfsmittel gibts da leider keine. Die Beweisführung ist da schon erheblich schwer.

MfG
Refi
 
KeinKommentar schrieb:
Entschuldige bitte, daß ich das ganz direkt formuliere, aber das ist Unfug.
Was denkst Du, wieso hier im Forum nicht einmal PN, die man erhalten hat, Chat-Protokolle o.ä. veröffentlicht werden dürfen?! Weil es ohne Erlaubnis des Verfassers selbst bei derart einfachen Formen zu Problemen kommen kann.

Sorry, du verwechselst hier Arschbacken mit Kuchen backen. ;)

Datenschutz greift hier auch nicht, das Briefgeheimniss auch nicht. Es gibt aber etwas, was man den Schutz des geschriebenen Wortes nennt. Dann gehe halt mal in die Stadtbücherei und informiere dich. Ob das greift?

Einige Quellen findest du hier: https://www.archivschule.de/content/328.html


Also, wenn ich nicht völlig daneben liege, brauchen wir nicht darüber diskutieren, ob die Kriterien für Urheberrecht erfüllt sind. Das trifft eigentlich auf jede individuell gestaltete und ein gewisses Mindestniveau aufweisende Website zu.

Aber genau das ist der Knackpunkt. Normalerweise sollte man sich erst informieren, ob etwas schützenswert ist, dann prüfen, wie man es schützt.

Ich denke, auf dem Zivilweg wird man immer etwas machen können. Das kann aber dauern und du must erstmal in Vorleistung treten. Der Ausgang bleibt offen, da du den Nachweis stellen musst. Etwas ganz anderes sind z.B. Lizenzverletzungen, das ist ein Offizialdelikt, da kümmert sich dann die Staatsanwaltschaft darum.

Aber der Nachweis...
Wahnsinn, Dein Vorschlag ist zwar irgendwie gar nicht mal doof, sondern recht clever, aber auf der anderen Seite wiederum ... Wahnsinn. (Sorry, den konnte ich mir jetzt nicht verkneifen. :oops: ) Dann müßte ich mir ja aller zwei Tage einen Brief schicken. Über die juristische Stichhaltigkeit dieser Methode kann ich auch nichts sagen. Und wieviele Briefe müßte ich mir schicken, würde ich davon ausgehen, daß es zu mehreren Rechtsverletzungen kommt. Uff...

Ich meine, irgendwie kann und darf es ja wohl nicht sein, daß jemand - rein spekulativ und als Extremfall inszeniert - den ganzen Inhalt einer Seite stiehlt, verwendet, und man als Urheber kaum Möglichkeiten hat, dagegen vorzugehen.

Schwierig. Du solltest vielleicht mal einen Anwalt fragen, der sich auf Urheberrecht spezialisiert hat. Eine Erstberatung muss nicht so teuer sein.
 
Werde wohl mal das Einschreiben testen. War auch in einem speziellen Rechtforum die einzige genannte Variante, bei der das Verhältnis zwischen Absicherung und Kosten in meinem Fall tragbar ist. Muß ja nicht für jeden neuen Artikel einen Brief schicken. In regelmäßigen Abständen sollte als rudimentäre Absicherung auch ausreichen. Juristisch stichfestere Beweise hätten zudem den Nachteil, daß ich kaum noch Handlungsspielraum für inhaltliche Änderungen hätte.

Also, danke für den Tip, Wahnsinn. :D
 
Wie ich argumentieren würde, wenn du mir einen "meiner Texte" als deinen verkaufen willst:

Wie weiss ich denn, ob der Brief z.B. nach Kenntnisnahme des Textes nicht von dir in den vorschlossenen Briefumschlag geschmuggelt wurde?

Mit Wasserdampf sollen Briefe zu öffnen, mit Kleber wieder zu verschliesen sein....

Spätestens dann müsstest du den Rechtsweg beschreiten, also sooo sicher halte ich das Verfahren nicht.
 
Mit Wasserdampf sollen Briefe zu öffnen, mit Kleber wieder zu verschliesen sein....

Nicht oder nur sehr bedingt, wenn ich die "Nähte" ebenfalls mit entsprechenden Poststempeln versehen lasse. Jetzt sag nicht, die könne man fälschen. *gg

Aber auf jeden Fall danke, daß Du auf ein paar Eventualitäten hinweist.
 
Bad_Boy schrieb:
Wie weiss ich denn, ob der Brief z.B. nach Kenntnisnahme des Textes nicht von dir in den vorschlossenen Briefumschlag geschmuggelt wurde?
Darum hab ich geschrieben:
wahnsinn schrieb:
Das ist zwar nicht 100%ig wasserdicht, (...) hast du auf jeden Fall mehr in der Hand als dein Gegenüber mit seiner bloßen Behauptung, er hätte den Text zuerst verfasst.

Und das mit dem Abstempeln des Verschlusses ist eine gute Idee. Am besten gleich die Briefmarke auf den Verschluss, dann ist der Stempel mit großer Wahrscheinlichkeit drauf. Oder gleich 11x 5 Cent-Marken.
 
Briefe werden normalerweise an den Briefmarken gestempelt, nicht an irgendwelchen Nähten. ;) Aber vielleicht macht das ja der nette Beamte für dich.

Aber wenn die auf- und wieder zugemacht werden, erkennt man dann was?
Ich weiß es nicht, kannst du ja mal ausprobieren.

Was meiner Meinung nach mehr Beweiskraft hätte: Du gibts einer vertrauenswürdigen Person (für dich und für eine evt. gerichtliche Auseinandersetzung) einen Umschlag mit Datum, der bewahrt ihn für dich auf.

Der kann dann beeiden, dass du ihm den Umschlag an diesem Datum übergeben hast. Das zählt meiner Meinung nach mehr als ein an sich selbst gerichteter Umschlag, da hier eine Manipulation sicher nicht völlig ausgeschlossen werden kann.

Das ist zwar bei einem Bekannten auch möglich (mein Brunder lügt genauso gut wie ich), dann stehen aber eben zwei Aussagen dafür.
 
Wenn ich dann auf die Stempel durchsichtiges Klebeband klebe, kann der Brief nicht geöffnet werden, ohne die Stempel zu zerstören. Das in Verbindung mit der Übergabe an eine Person mit gutem Leumund... fast so gut wie Notar. :LOL: