Wie lang muss der Vermieter die Heizung anhaben im Jahr?

Tattoo-Mum

symbolträchtig
ID: 94701
L
15 Mai 2006
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Guten Morgen,

ich hoffe, ihr hattet eine wärmere Dusche als ich.

Gestern abend habe ich in meinem Bad den Heizkörper auf etwas über 1 gestellt, und heut morgen war er kalt. Ich hatte im Bd grad mal 14 Grad. Zwar hab ich dann den Regler mal höher gedreht, aber das übliche Rauschen, wenn das heisse Wasser einläuft, blieb aus. Es blieb also bei 14 Grad. Nützt nichts, duschen muss man ja, aber das hätt ich mir sparen können. Das Wasser war grad mal lauwarm, und nun frier ich mehr als vorher. Genug "heisses" Wasser um meinen Sohn auch zu duschen wär auch nicht da, zumal ich ihm das kalte Wasser und das kalte Bad nicht zumuten mag. Also hab ich Wasser im Wasserkocher heiss gemacht und ihn auf die alte Weise mit Waschlappen und Schüssel gewaschen, wie zu Baby Zeiten.

Wenn ich ihn in die Wanne hätten stecken wollen, wäre das gar nicht gegangen bei den Wassertemperaturen. Wie gesagt, lauwarm.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass das okay ist. Ich meine, meine Nachbarin, Mutter meiner Vermieterin, würd mich hier gern aus der Wohnung haben. So als allein erziehende Mutter bin ich ja schließlich eine Schande, da mus man sich ja für schämen... Und sie hatte mir auch mal gedroht, mir nachts das Wasser abzustellen, wenn ich spät abends noch dusche, also so ab 18/19 Uhr.

Also denke ich, ich kann davon ausgehen, dass sie die Heizung agestellt hat, oder wie sehr ihr das? Ist das überhaupt schon erlaubt, so Mitte April? Oder ist es rechtmässig, morgens um halb 7 im Bad nur 14 Grad zu haben?

lg
Reh