Wie geht man am Besten vor, wenn ein Paid4-Anbieter nicht auszahlt?

Ich sagte nie das ein Screenshot nichts bringt, ich sagte lediglich das er kein gutes und ausreichendes Beweismittel ist. Auch habe ich wie gesagt bisher nirgendes ein Urteil oder eine rechtliche Bewertung finden können, das ein Screenshot als Beweismittel dient. Vielmehr habe ich nur Urteile gefunden in dem Gerichte Screenshots eben nicht anerkannt haben.

Genau aus diesen genannten Gründen, habe ich gefragt ob jemand andere Quellen, bzw. Urteile kennt.

Das es natürlich immer noch die Möglichkeit gibt Zeugen zu benennen etc. die bei der Erstellung des Screenshots dabei waren oder Emails mit der Kontoübersicht samt Header, ... das steht ausser Frage. Viel mehr ging es mir darum klarzustellen das ein Screenshot alleine eine Aussagekraft von 0 hat und jeder gute Anwalt der Gegenseite wird dieses auch darlegen.
 
Ein Screen mit Zeuge unter Eid genügt.
Da ist dann der Webbie an der Reihe den Gegenbeweis zu bringen ...
 
wenn du einige Refs hast, ist es z.B. ne gute Möglichkeit, auch deinen Werber zu bitten, seine DL zu screenen - dann hast du gleich mal nen Zeugen und weitere Screenshots. Bzw. geht auch ohne Refs, da Dinge wie best. Mails usw. auch für den Werber ersichtlich sind.

Des weiteren isses bei diesen Webbies ja meist so, dass du nicht der einzige bist, der kein Geld bekommen hat. Seine mangelnde AZ-Moral lässt sich also meist auch auf anderen Wege "beweisen", womit dann seine Glaubwürdigkeit schon mal stark in Frage gestellt werden wird.
 
Danke für die ganzen Tips.

Die Frage die ich mir stelle ist eben, ob sich das bei den kleinen Summen überhaupt lohnt, weil das Porto (Einschreiben + Rückschrein) ja bekanntlich auch ein bisschen was kostet.

Bei 10€ lohnt sich das denke ich mal nicht, oder?
Weil viele Leute so denken, machen sich auch so viele Mailer mit der Kohle ihrer User aus dem Staub. Hab auch mal so gedacht, und reichlich Geld in den Sand gesetzt.

Habe dann aber die Erfahrung gemacht, dass ein Einschreiben mit Androhung von gerichtlichen Schritten, bei den Meisten etwas bringt - bis auf einen Fall, aber da steht jetzt die Vollstreckung des Haftbefehls wegen Weigerung, die EV abzugeben, kurz bevor.
 
OK, manche wollen die Sache selbst in die Hand nehmen, aber was ist mit den Leuten, die das nicht wollen?
Kann man die Forderung an den Seitenbetreiber nicht einfach weiterverkaufen?