Bei dem Mädchen handelt es sich um meine Tochter.
Aus der Saarbrücker Zeitung
Wie ein totes Baby im Mutterleib an die Grenzen des Strafrechts führt
Ein tot geborenes Mädchen beschäftigt die Justiz. Es starb, weil sein Vater der schwangeren Mutter in den Bauch trat. Dem Mann wird der Prozess gemacht. Nicht wegen Mordes, sondern wegen Schwangerschaftsabbruch.
Von SZ-Redakteur Wolfgang Ihl
Saarbrücken. "Sie war kein Fötus. Sie war ein Kind und bildhübsch." Diese Sätze aus dem Mund der 23 Jahre alten Nebenklägerin schweben von Anfang an wie eine Ermahnung über dem Strafprozess gegen den Ex-Freund der jungen Frau. So auch gestern, am dritten Prozesstag, an dem der Gerichtsmediziner und Freunde sowie Bekannte des Angeklagten als Zeugen gehört wurden. Der in Deutschland geborene Marokkaner (21) hatte im Februar 2008 auf dem Gelände des Dillinger Hafens die im siebten Monat schwangere Verkäuferin mit Fußtritten gegen Bauch und Oberkörper so massiv verletzt, dass ihr Kind im Mutterleib starb. Angeblich, so die Aussage des 21-Jährigen, hatte er sich über die Ex-Freundin geärgert und sei "ausgerastet". Weil sie ihn, seine Familie und Religion von dem Kind fern halten wollte.
Die schwer verletzte Frau schleppte sich zu einem Firmengebäude, fand dort Hilfe. Im Krankenhaus brachte sie ein Mädchen tot zur Welt - 40 Zentimeter groß, 1280 Gramm schwer. Dieses Baby wird jetzt zur Messlatte für das Strafrecht. Und schon vor dem Urteil, das frühestens am heutigen Dienstag erwartet wird, scheint klar: Das Recht wird es schwer haben mit diesem Fall. Das fängt bereits mit der Einordnung der tödlichen Attacke an. Sie wird mit Blick auf das Mädchen nicht als Baby-Mord eingestuft, sondern als Schwangerschaftsabbruch mit einer Höchststrafe von fünf Jahren. Grund: Mordopfer können nur lebend geborene Menschen sein. Im konkreten Fall hat dies zur Folge, dass der Angriff auf die Mutter vom Strafrecht als schwerwiegender eingestuft wird als der Tod des ungeborenen Kindes.
Die Attacke auf die Frau ist als versuchter Mord angeklagt. Dafür könnten die Richter maximal lebenslange Haft verhängen.
Das ginge allerdings nur, wenn sie den Angeklagten nach dem Strafrecht für Erwachsene verurteilen. Das gilt für den Angeklagten jedoch nicht unbedingt. Er hatte seine Ex-Freundin drei Tage vor seinem 21. Geburtstag angegriffen. Damit war er noch Heranwachsender und müsste - falls er in seiner Entwicklung einem Jugendlichen gleich zu stellen ist - nach Jugendstrafrecht abgeurteilt werden. Dort beträgt die Höchststrafe zehn Jahre. Welches Strafmaß am Ende angewandt wird, ist offen. Das Urteil wird frühestens heute erwartet.
Der Prozess ist jetzt vorbei, der Täter hat 13 Jahre Haft bekommen, zurück bleibt eine innere Lehre und der bittere Nachgeschmack, dass es sich juristisch bei dem Mord an dem Kind nur um einen illegalen Schwangerschaftsabbruch in einem besonders schweren Fall handelt.
Hat jemand eine Idee, wie man mit Hilfe der Öffentlichkeit Druck auf unsere Gesetzgebung ausüben kann? Hier muss es doch eindeutig eine Gesetzesänderung geben, so etwas darf nicht ungesühnt bleiben, zumal dies nicht der erste Fall in Deutschland war.
Aus der Saarbrücker Zeitung
Wie ein totes Baby im Mutterleib an die Grenzen des Strafrechts führt
Ein tot geborenes Mädchen beschäftigt die Justiz. Es starb, weil sein Vater der schwangeren Mutter in den Bauch trat. Dem Mann wird der Prozess gemacht. Nicht wegen Mordes, sondern wegen Schwangerschaftsabbruch.
Von SZ-Redakteur Wolfgang Ihl
Saarbrücken. "Sie war kein Fötus. Sie war ein Kind und bildhübsch." Diese Sätze aus dem Mund der 23 Jahre alten Nebenklägerin schweben von Anfang an wie eine Ermahnung über dem Strafprozess gegen den Ex-Freund der jungen Frau. So auch gestern, am dritten Prozesstag, an dem der Gerichtsmediziner und Freunde sowie Bekannte des Angeklagten als Zeugen gehört wurden. Der in Deutschland geborene Marokkaner (21) hatte im Februar 2008 auf dem Gelände des Dillinger Hafens die im siebten Monat schwangere Verkäuferin mit Fußtritten gegen Bauch und Oberkörper so massiv verletzt, dass ihr Kind im Mutterleib starb. Angeblich, so die Aussage des 21-Jährigen, hatte er sich über die Ex-Freundin geärgert und sei "ausgerastet". Weil sie ihn, seine Familie und Religion von dem Kind fern halten wollte.
Die schwer verletzte Frau schleppte sich zu einem Firmengebäude, fand dort Hilfe. Im Krankenhaus brachte sie ein Mädchen tot zur Welt - 40 Zentimeter groß, 1280 Gramm schwer. Dieses Baby wird jetzt zur Messlatte für das Strafrecht. Und schon vor dem Urteil, das frühestens am heutigen Dienstag erwartet wird, scheint klar: Das Recht wird es schwer haben mit diesem Fall. Das fängt bereits mit der Einordnung der tödlichen Attacke an. Sie wird mit Blick auf das Mädchen nicht als Baby-Mord eingestuft, sondern als Schwangerschaftsabbruch mit einer Höchststrafe von fünf Jahren. Grund: Mordopfer können nur lebend geborene Menschen sein. Im konkreten Fall hat dies zur Folge, dass der Angriff auf die Mutter vom Strafrecht als schwerwiegender eingestuft wird als der Tod des ungeborenen Kindes.
Die Attacke auf die Frau ist als versuchter Mord angeklagt. Dafür könnten die Richter maximal lebenslange Haft verhängen.
Das ginge allerdings nur, wenn sie den Angeklagten nach dem Strafrecht für Erwachsene verurteilen. Das gilt für den Angeklagten jedoch nicht unbedingt. Er hatte seine Ex-Freundin drei Tage vor seinem 21. Geburtstag angegriffen. Damit war er noch Heranwachsender und müsste - falls er in seiner Entwicklung einem Jugendlichen gleich zu stellen ist - nach Jugendstrafrecht abgeurteilt werden. Dort beträgt die Höchststrafe zehn Jahre. Welches Strafmaß am Ende angewandt wird, ist offen. Das Urteil wird frühestens heute erwartet.
Der Prozess ist jetzt vorbei, der Täter hat 13 Jahre Haft bekommen, zurück bleibt eine innere Lehre und der bittere Nachgeschmack, dass es sich juristisch bei dem Mord an dem Kind nur um einen illegalen Schwangerschaftsabbruch in einem besonders schweren Fall handelt.
Hat jemand eine Idee, wie man mit Hilfe der Öffentlichkeit Druck auf unsere Gesetzgebung ausüben kann? Hier muss es doch eindeutig eine Gesetzesänderung geben, so etwas darf nicht ungesühnt bleiben, zumal dies nicht der erste Fall in Deutschland war.
