Widerrufsrecht

denkoe

Member
5 April 2009
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Hi, ich habe eine Frage bezüglich des Widerrufsrecht. Folgende Situation:

Richtung Lebensmittelgeschäft standen 2 Frauen an einem Stand und haben mich angelabert bezüglich neuen Katalogs/Gewinnspiels ect.

Da ich nicht in der Eile war, mir alles angehört. Mitgliedskarte, Rabatte, Gewinnspiel klingt ja ganz toll. Keine Mitgliedsgebühren, wieso also nicht?

Man hat mich gebeten zu unterschreiben, und hat mir die Kopie gegeben. Ich bekam noch die Info, dass der Katalog in 2-3 Wochen da ist.

In der Straßenbahn nochmal die Kopie angesehen und da sah ich ziemlich kleingedruckt (höhö welch Wunder ... ), dass ich verpflichtet bin jedes Quartal etwas zu bestellen, ansonsten erlaube ich Ihnen ein spezielles Angebot zuschicken zu lassen.

Kündigung ist erst nach einem Jahr alle 2 Monate möglich.

Gibt es dennoch Möglichkeiten nochmal rauszukommen? Zählt es als Haustürgeschäft? Meine mich zu erinnern, dass man dadurch mehr Alternativen hätte.
 
das erinnert mich an "VideoClub Deutschland"

So viel ich weiss, hast du 2 Wochen nach Abschluss Widerrufrecht
(ich bin mir aber nicht zu 100 % sicher)
 
Zählt es als Haustürgeschäft?

Ja, öffentlich zugängliche Plätze zählen ebenfalls dazu.
Du hast auf jeden Fall ein Widerrufsrecht von mind. 2 Wochen, die Frage ist nur, wann die Frist beginnt?
Wurdest du auf dein Widerrufsrecht aufgeklärt? Falls nein, hast du 1 Monat Zeit. Beginnend ab den Datum, bei dem du darauf hingewiesen wurdest.
Bei unter 40 Euro entfällt aber die Belehrung.

... ansonsten erlaube ich Ihnen ein spezielles Angebot zuschicken zu lassen.

Steht das wirklich so drin? Ein Angebot ist ja kein Vertragsschluss, du kannst es ja ablehen. Das kostet dich max. das Porto für die Rücksendung.
 
Das könnte auch der Bertelsmann Club sein. Da hab ich für 50 € kostenlos einkaufen können. Alle Sachen, die mir zugeschickt wurden, hab ich einfach im Bertelsmann Shop zurückgebracht, die haben sich dann darum gekümmert. Da wurde mir auch quartalsmäßig etwas zugeschickt, falls ich nicht innerhalb des Quartals irgendwas gekauft hab. Hab im Laufe der Zeit dann einfach immer ein Stift oder so vom Shop vorort gekauft. :mrgreen:
 
Gibt es dennoch Möglichkeiten nochmal rauszukommen? Zählt es als Haustürgeschäft?
Ja, öffentlich zugängliche Plätze zählen ebenfalls dazu.
Du hast auf jeden Fall ein Widerrufsrecht von mind. 2 Wochen [...]
Dann also so schnell wie möglich eine Kündigung hinschicken, mit dem Hinweis, dass du dich auf dein Widerrufsrecht berufst.

So einen Fall hatte ich letztes Jahr mit O2 und habe insgesamt vier Schreiben schicken müssen. Das vierte kam dann von einer Anwältin, woraufhin die Kündigung sofort akzeptiert wurde. Lass dich also nicht abschrecken wenn das ein paar Probleme gibt. Wenn du das erste Schreiben innerhalb der Frist abschickst kann normal nichts passieren.