Hi,ich hätte da mal ne wichtige Frage an Euch!Muss ein gewerblicher Händler der mit Software handelt unter dem Widerrufsrecht,diesen Punkt mit drin stehen haben:
Nach § 312d BGB besteht kein Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.
Kein Widerrufsrecht besteht bei:
- bereits entsiegelter Packung oder benutzter Software
- heruntergeladener bzw. elektronisch empfangener Software???
Oder muss er es nicht mit drin stehen haben!Und es geltet dieser Satz dann hier:Es muss in den AGBS nicht stehen, es geltet das deutsche Gesetz, bei geöffnert/benutzer Software erlischt das Widerrufsrecht
Danke für Eure Antworten!
MfG.Herbert
Nach § 312d BGB besteht kein Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.
Kein Widerrufsrecht besteht bei:
- bereits entsiegelter Packung oder benutzter Software
- heruntergeladener bzw. elektronisch empfangener Software???
Oder muss er es nicht mit drin stehen haben!Und es geltet dieser Satz dann hier:Es muss in den AGBS nicht stehen, es geltet das deutsche Gesetz, bei geöffnert/benutzer Software erlischt das Widerrufsrecht
Danke für Eure Antworten!
MfG.Herbert
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