Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen

Herbert

Well-known member
18 Dezember 2006
1.205
142
Hi,ich hätte da mal ne wichtige Frage an Euch!Muss ein gewerblicher Händler der mit Software handelt unter dem Widerrufsrecht,diesen Punkt mit drin stehen haben:

Nach § 312d BGB besteht kein Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.

Kein Widerrufsrecht besteht bei:
- bereits entsiegelter Packung oder benutzter Software
- heruntergeladener bzw. elektronisch empfangener Software???


Oder muss er es nicht mit drin stehen haben!Und es geltet dieser Satz dann hier:Es muss in den AGBS nicht stehen, es geltet das deutsche Gesetz, bei geöffnert/benutzer Software erlischt das Widerrufsrecht

Danke für Eure Antworten!

MfG.Herbert
 
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