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Steak

VfB-Fan
ID: 51362
L
25 April 2006
606
36
Hi, brauche ziemlich schnell eine Antwort auf folgende Frage.

Situation: Nen Bekannter besitzt ein Fahrzeug, mit dem ich durch Aufschlagen der Tür ein anderes beschädigt habe.

Haftet die Kfz-Haftpflicht vom Halter, obwohl ich den Schaden verursacht habe.. und wird sie das Geld von mir zurückverlangen?

PS. Das Problem ist, dass ich keine Privat-Haftpflichtversicherung habe :(

Bitte um schnelle und 100%ig sichere Antwort
 
hat sich egklärt.

PS an die negativ-Renommee-verteiler..

wozu habe ich schnell gesagt? das hatte den sinn weil ich die antwort noch heute abend brauchte und da kann man keinen anwalt mehr konsultieren, deswegen blieb mir als letzte hoffnung klamm, hab aber woanders antwort gefunden danke und schön fleißig weiter bewerten ;)

Es wäre super, wenn du die gefundene Antwort mit uns teilen würdest - sowas passiert bestimmt noch irgendjemandem unserer 33.000 Forums-Mitglieder ;)