Wer kennt Alphaload?

MisterS

Well-known member
16 Mai 2006
4.208
176
Hi!

Kann mir einer sagen ob es dort Probleme gibt wenn ich innerhalb der 14 Tage wieder kündigen will?
 
tu mir einen Gefallen und google mal ein wenig herum. Dann wirst du sehen das dieser "Anbieter" nicht als seriös einzustufen ist. Es gibt wohl schon viele die darauf reingefallen sind. Ich selber habe heute von einem User unseres Mailers eine Email bekommen , in der dieser User gebeten hat keine Werbung für diese Seite zu machen von unserem Paidmaildienst aus. Er ist selber einer der Betroffenen .
Wie gesagt, google einfach mal, und mach dir dann selber ein Bild darüber ob es sich dabei deiner Meinung nach um eine seriöse Seite handeln könnte.


Gruss Ela
 
Hi!

Kann mir einer sagen ob es dort Probleme gibt wenn ich innerhalb der 14 Tage wieder kündigen will?

Hier steht's:
AGB Alphaload schrieb:
3.3
...
Kündigungen vor Ende des Testzeitraumes bzw. vor Ausschöpfung des Testvolumens müssen vier Tage vor Ablauf des Testzeitraumes bzw. Ausschöpfung des Testvolumens schriftlich auf postalischem Wege erfolgen.
...

Das Ganze per Einschreiben mit Rückschein (4,60 Euro), damit ein Nachweis vorhanden ist, für den Fall der Fälle. Um auf Nummer Sicher zu gehen, würde ich in der Kündigung auch gleich vom Widerrufsrecht (sicherheitshalber) gebrauch machen (§§ 312ff. BGB).

Ob es Probleme gibt? Die werden mit Sicherheit versuchen, Kohle zu bekommen. Deswegen ja auch der Rückschein. Ist dann der Nachweis, daß die Kündigung angekommen ist. Dann gilt das alte Spiel: Abwarten, auf Mahnungen nicht reagieren, Inkasso-Schreiben ignorieren; erst, wenn der Mahnbescheid kommen sollte, Widerspruch einlegen. Dann muß Alphaload klagen und beweisen, daß die Kündigung nicht eingegangen ist, was durch den unterschriebenen Rückschein ziemlich schwierig werden dürfte.
 
Huhu.......Einschreiben per Rückschein bringt nicht viel...das hatten wir schonmal in einem anderen Thread..wird vor Gericht nicht anerkannt, denn wenn der Empfänger das nicht annimmt oder nicht abholt , hat er dieses gar nicht bekommen.
Bei Gericht muss der Absender beweisen, dass der Empfänger den Brief auch tatsächlich bekommen hat.
Darum ein Einwurfeinschreiben (mit Rückschein, sry ich weiss net ob da automatisch ein Rückschein kommt oder man dies mit ankreuzen muss ) auswählen, denn durch die Unterschrift des Postboten ist erwiesen, das dieses Schreiben im Briefkasten des Empfängers gelandet ist.
Ob er es dann liest oder auch nicht ist dann nicht mehr das Problem des Absenders.
Mach dir aber eine Kopie von der geschriebenen Kündigung
 
Huhu.......Einschreiben per Rückschein bringt nicht viel...das hatten wir schonmal in einem anderen Thread..wird vor Gericht nicht anerkannt, denn wenn der Empfänger das nicht annimmt oder nicht abholt , hat er dieses gar nicht bekommen.
Bei Gericht muss der Absender beweisen, dass der Empfänger den Brief auch tatsächlich bekommen hat.
Darum ein Einwurfeinschreiben (mit Rückschein, sry ich weiss net ob da automatisch ein Rückschein kommt oder man dies mit ankreuzen muss ) auswählen, denn durch die Unterschrift des Postboten ist erwiesen, das dieses Schreiben im Briefkasten des Empfängers gelandet ist.
Ob er es dann liest oder auch nicht ist dann nicht mehr das Problem des Absenders.
Mach dir aber eine Kopie von der geschriebenen Kündigung
Bei einem normalen Einwurfeinschreiben bekommt man keinen Rückschein, weil der ja vom Empfänger unterschrieben werden muß.
Tja, wenn das vor Gericht nicht anerkannt wird: Dumm gelaufen.
Oder man gibt 30 Euro aus und beauftragt einen Gerichtsvollzieher mit der Zustellung. DAS dürfte dann vor Gericht anerkannt werden...