Welche Sachen sind absetzbare Werbungskosten?

Phoenix

Programmierer
ID: 33016
L
3 Mai 2006
86
7
Hallo alle,

welche Kosten kann man konkret als Werbungskosten absetzen? Wikipedia zeigt nur Beispiele an, aber was kann man noch außer die in wikipedia.de angegebene Beispiele absetzen? :-?
 
Zuletzt bearbeitet:
Nenn uns doch einfach - grob eingeordnet, du sollst natürlich keine Details öffentlich posten - was du absetzen möchtest.

Ich denke, dann wird dir hier eher geholfen, als wenn die sprichwörtliche Nadel im Heuhaufen gesucht wird ;).
 
Ok, dann nenne ich mal einige Sachen wie:
- Autoversicherung, KFZ-Steuer?
- Schuhe, die aufgrund Verordnung des Unternehmen erforderlich sind.
- Trolley siehe oben (Farbe-Verordnung)
- Uni-Studium (Konkret was?)
 
Werbungskosten sind ( grob gesagt ) die Ausgaben, die in Zusammenhang mit den Einnahmen der entsprechenden Einkunftsart stehen ...

Als Arbeitnehmer kannst Du natürlich vorgeschriebene Arbeitskleidung und andere Arbeitsmittel ansetzen ...
€ 0,30 für jeden Entfernungskilometer ( Pendlerpauschale ) ....
€ 16,-- für Kontoführungsgebühr ...
Bewerbungskosten etc.

Allerdings solltest Du beachten, dass aus Vereinfachungsgründen bereits Pauschalen vorgegeben sind, die Du erstmal überschreiten musst, um zusätzlich zu profitieren ....


Aber was hat das Ganze jetzt eigentlich mit Kindergeld zu tun ????
Der Titel irritiert schon ....
 
Also der Punkt ist folgendes: Wenn Du z.B. über den Freibetrag liegst, dann kannst Du Werbungskosten absetzen, damit Du dann unter den Freibetrag liegst.
 
Ok, dann nenne ich mal einige Sachen wie:
- Autoversicherung, KFZ-Steuer?
- Schuhe, die aufgrund Verordnung des Unternehmen erforderlich sind.
- Trolley siehe oben (Farbe-Verordnung)
- Uni-Studium (Konkret was?)

1. Autoversicherung - "ja" - nur Haftpflicht
2. Kfz-Steuer - "nein"
3. Schuhe - "ja" - Arbeitsmittel (hier solltest Du die Unternehmensvorschrift als Kopie beilegen)
4. Trolley ???
5. Uni-Studium - wäre als Ausbildungs- bzw. Weiterbildungskosten absetzbar
 
Aber doch nicht als Werbungskosten?

Marty

Als Sonderausgaben ...

Werden Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder Familienheimfahrten ( Doppelte Haushaltsführung) mit eigenem Kraftfahrzeug in Höhe der Entfernungspauschale nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG als Werbungskosten abgezogen, so können die Aufwendungen für die Kfz-Haftpflichtversicherung zur Vereinfachung in voller Höhe als Sonderausgaben anerkannt werden.
;)
 
Sonderausgaben bringen beim Kindergeld aber absolut gar nichts.

Daher immer wieder gerne gesagt: Summe der Einkünfte und Bezüge ist maßgebend. Aber die Details sind natürlich unerschöpflich. Und nen ganzen Konz wird hier wohl auch niemand abschreiben wollen ;)
 
Also ich hab letztes Jahr die Erfahrung gemacht, dass so ziemlich alles, was ich eingetragen hab, was über Pauschalbeträge geregelt werden kann, komplett gestrichen wurde. Das Jahr zuvor ging das alles noch durch.

Bei Versicherungen gibt es einen Pauschbetrag. Der wird meistens schon durch Sozialversicherungen überschritten. Das heisst, dass du sonstige Versicherungen gar nicht erst eintragen brauchst, weil es eh nix bringt.

So ist es jedenfalls bei mir.

In sofern hat Frau Merkel schon recht, wenn sie meint, dass man eine Steuererklärung auf dem Bierdeckel machen können sollte. Klar, wenn man nix mehr bekommt, braucht man auch nix mehr eintragen. Also ist das Thema schnell durch. Dieses Jahr hab ich für meine Steuer ca. 30 Minuten gebraucht über Elster.

Wenn man als normal arbeitender Bürger ohne große Sondereinnahmen lebt, dann ist das einfach so. Zum Glück gibt es wenigstens die Kilometerpauschale wieder. Ohne diese, würde sich für mich die Steuer kaum lohnen.

Gruß
Plasma
 
Der Betrag bei den sonstigen Vorsorgeaufwendungen im Bereich der Sonderausgaben ist übrigens kein Pauschalbetrag, sondern ein Höchstbetrag.

Und was erwartest du? Das Lohnsteuerverfahren ist doch genau darauf angelegt, dass diese Vorauszahlung (also die Lohnsteuer) in Standardfällen möglichst genau dem Betrag entspricht, der auch bei der eigentlichen Einkommensteuererklärung rauskommen würde.

Auch wenn man ein paar Abweichungen hat, kann man die bereits per Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte verarbeiten lassen. Dann ist man aber pflichtveranlagt und im besten Fall hat man ein Differenzergebnis von 0€. Hat sich die ESt-Erklärung deswegen nicht gelohnt? Doch, denn was man vorher als Freibetrag wollte, hat man schon monatelang vorher bekommen.

Ähnlich ist es bei einer abweichenden Steuerklassenwahl von Ehepaaren. Wenn man auf 3 viel und auf 5 nichts verdient, muss man eben viel nachzahlen.

Die Bierdeckelerklärung wird es nie geben können, stattdessen wird es jedes Jahr noch komplizierter. Details erspare ich uns.
 
Würde ich nicht unbedingt behaupten. Pauschal 1% Steuern wäre auch etwas utopisch :mrgreen:

Eine grenzenlose Pauschalität würde mit ziemlicher Sicherheit gegen das Grundgesetz verstoßen. Die Einkommensteuer muss immer auch die Leistungsfähigkeit des Steuerzahlers berücksichtigen. Das bedeutet immer, dass nie nur der Umsatz des Steuerpflichtigen (als Abgrenzung zum Umsatz in der Umsatzsteuer) die Bemessungsgrundlage sein könnte, sondern immer nur der Gewinn bzw. Überschuss. Aber genau bei dessen Feststellung fangen die Probleme schon an.

Die aktuelle Gesetzesausgestaltung hat grundsätzlich schon ihren nachvollziehbaren Hintergrund. Aber selbst einfache Details werden total kompliziert in Worte gefasst. Man bekommt z.B. einen Drehwurm, wenn man sich die immer wieder neu und teilweise nur vorrübergehenden Anwendungsregeln zur dregressiven AfA anschaut. Tabelle rein welcher Faktor und prozentuelle Höchstsatz in welchem Jahr gilt und Schluss. Wenigstens sind jetzt mal die Kinderbetreuungskosten aus 4f und 10 im neuen 9c zusammen gefasst. Könnte man aber auch übersichtlicher formulieren.

Letztendlich würde eine Bierdeckelerklärung aber immer schon daran scheitern, dass man darauf ja nicht mal alle persönlichen Angaben (erster Teil Mantelbogen) ordentlich erfassen kann.
 
Das bedeutet immer, dass nie nur der Umsatz des Steuerpflichtigen (als Abgrenzung zum Umsatz in der Umsatzsteuer) die Bemessungsgrundlage sein könnte, sondern immer nur der Gewinn bzw. Überschuss.

Hehe, genau da gibt es heute schon Haken, wo ich nicht sicher wäre, ob das wirklich verfassungskonform ist.

Es geht ja im Endeffekt nicht um den tatsächlichen Überschuss, sondern um Ausgaben, die den Überschuss reduzieren könnten.

Könnten, aus zwei Gründen:
Ausgaben sind kalkulierbar, und damit in ein Gehalt einrechenbar. Würde ich mich jetzt z.B. in Hannover bewerben, wäre klar dass ich ne BahnCard 100 frü 3600 € brauche, ich somit unterm Strich 500 € brutto mehr haben muss als hier, damit ich keine Miesen mache.

Das andere ist, ich wohne so, dass ich unterm Strich keine Kosten für den Arbeitsweg habe.
Ich habe mal gegengerechnet, und würde auf 60 € Einsparung pro Monat kommen, wenn ich mir ne andere Wohnung nehmen würde, und ne Jahreskarte für die Öffis kaufen würde.
Neben den 60 € mehr, kann ich dann noch 2.000 km steuerrechtlich geltend machen, was meinen Überschuss noch mehr erhöht.

Ziemlich blöd, finde ich.

Und was die Kinderbetreuungskosten angeht.
Einfach den Steuerfreibetrag für die Kinder hochziehen, und schon ist man das Thema auch los.

gruss kelle!
 
Klar, Details sind heute manchmal haarsträubend verfassungswidrig. Das war bei der Episode mit der Entfernungspauschale klar, ähnlich wie es dann ab nächstem Jahr bei den Sonderausgaben kommt, wenn zwar KV und PV (fast) voll abgezogen werden können, dafür aber andere Grundabsicherungen wie Unfall oder Haftpflicht nicht mehr. Ebenso die völlige Versagung von Werbungskosten bei Kapitalvermögen, selbst in Veranlagungsfällen.

Dein Beispiel verstehe ich irgendwie nicht. Soll das auf die aktuelle oder auf die Bierdeckelversion anspielen?