Welche Rechte habe ich

dude32

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ID: 121425
L
4 Juni 2006
1.921
109
Hallo

Habe da mal eine Frage.

Bin meiner Frau seid 2004 zusammen, sie hat damals einen Sohn von einem Jahr mit in die Beziehung gebracht.
2006 wurde unsere gemeinsame Tochter gebohren, wo ich als Vater in der Geburtsurkunde stehe.
2010 haben wir dann geheiratet.
Die Frau und die Kinder haben meinen Namen angenommen.
Nun zu meiner eigendlichen Frage:
Welche Rechte habe ich in bezug auf den Großen, der ja nicht mein leibliches Kind ist.
Welche Rechte habe ich auf unsere gemeinsame Tochter.
Beides für den Fall einer Trennung.
Wie sieht es aus wenn die Frau die Kinder in ein Heim geben will, was kann ich da tun um es zu verhindern?
 
Welche Rechte habe ich in bezug auf den Großen, der ja nicht mein leibliches Kind ist
Erstmal gar keine. Es sei denn, du adoptierst ihn.
Welche Rechte habe ich auf unsere gemeinsame Tochter
Das entscheidet in dem Fall das Gericht (Sorgerecht)
Es gibt gemeinsames Sorgerecht auch nach einer Scheidung (ist imho aber nicht grad sinnvoll)
Wie sieht es aus wenn die Frau die Kinder in ein Heim geben will, was kann ich da tun um es zu verhindern?
Du kannst es mal beim Jugendamt versuchen, das zu verhindern. Heim ist etwas, was nur in Extremfällen eine Lösung ist.
Im Falle der Tochter sehe ich gute Chanchen, es zu verhindern
 
Guten Abend,

was Euer gemeinsames Kind angeht, hast Du die gleichen Rechte wie die Mama.
Mit Eurer Heirat hast Du automatisch gemeinsames Sorgerecht bekommen.

Nach einer Trennung/Scheidung steht also nix im Wege (ausser vielleicht Deine Ex-Frau), dass Du Euer Kind betreust.

Für den Sohn hast Du leider nur die Rechte, wie Euer Nachbar, nämlich keine. Es sei denn, Du hat ihn adoptiert.

LG Simone
 
danke erst mal für die antworten

mit der tochter beruhigt mich schon mal
wegem den großen.............
sie hat damals das alleinige sorge- und aufenthaltbestimmungsrecht bekommen, wenn sie aber das kind in ein heim geben will, habe ich da nicht auch ein wörtchen mitzureden??
er möchte im fall einer trennung sehr gerne bei mir bleiben
 
Er ist zu jung, das zu entscheiden. Ab 10/12 Jahren haben sie ein zu beachtendes "Mitspracherecht".
Aber in dem Alter ist die Mutter allein entscheidungsberechtigt. Aber dazu, wie gesagt, bekommst du genauere Aussagen beim Jugendamt. Vlt. kennen die ja einen Weg....
Ich könnte mir aber vorstellen, das im Falle einer Trennung die Mutter alles daransetzen wird, das du keinen der beiden bekommst.
Jedoch ist es im Falle der Tochter dann für dich sehr aussichtsreich. Wenn sie ins Heim soll, dann ginge das nur mit deinem Einverständnis, solange du das Sorgerecht hast. Also wird da dann wohl entschieden: Mutter will nicht, Vater will, Vater bekommt sie. Das müsste aber vor oder während des Sorgerechtsstreites geklärt werden, im Zweifel über einen Gutachter.
 
Wieso glaubst du denn, dass die Mutter ihn in ein Heim geben will? Leider sehe ich auch keinen Weg herum, den Jungen zu adoptieren. Aber du hast nicht nur die Rechte des Nachbarns. Immerhin hast du ihn wie einen Vater erzogen, du kannst also gerne darauf klagen, ihn sehen zu dürfen oder im Fall, dass die Mutter ihn wirklich weggeben will, das Sorgerecht zu bekommen. Allerdings nicht einfach so. Du musst darauf leider klagen. Vielleicht schließt du schon mal vorsorglich eine Rechtschutzversicherung ab, die auch Familienrecht beinhaltet.
 
Hallo

Du kannst das alleinige Sorgerecht beantragen, wenn deine Frau aus welchen Gründen auch immer ihren elterlichen Pflichten nicht nachkommen kann oder nicht will! Gehst am Besten zum Anwalt, der erledigt das. Such dir einen Anwalt aus, der Familienrecht macht. Wenn beide Kinder deinen Namen tragen, geh ich davon aus, dass du den Jungen adoptiert hast, dann kannst du auch für ihn das alleinige Sorgerecht beantragen! Was bei dem Jungen vor der Namensübertragung/Adoption stand, ist völlig schnuppe. Soweit ich weiss, geht eine Namensübertragung nur per Adoption. Bei einer Trennung könntest du also für beide das alleinige Sorgerecht beantragen. :LOL:

Hab selbst beim Anwalt und Notar meine Ausbildung gemacht, bin daher etwas besser informiert. Sry, sollte aber keine Klugschei§§erei sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
was Euer gemeinsames Kind angeht, hast Du die gleichen Rechte wie die Mama.
Mit Eurer Heirat hast Du automatisch gemeinsames Sorgerecht bekommen.


Hallo,

leider ist Simones Info nicht mehr ganz aktuell. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hat auch unverheirateten Vätern das gemeinsame Sorgerecht zugesprochen, Sie können sogar das alleinige Sorgerecht erstreiten, wenn da ein vernünftiger Grund für vorliegt.

Das freut mich natürlich

:D :dance: :clap: :biggrin: :D :dance: :clap: :biggrin: :D :dance: :clap: :biggrin: :D :dance: :clap: :biggrin: :D :dance: :clap: :biggrin: :D :dance: :clap: :biggrin:


Endlich die Gleichberechtigung erstritten.

Lieben Gruß

Christian
 
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Sie können sogar das alleinige Sorgerecht erstreiten, wenn da ein vernünftiger Grund für vorliegt.

Hallo,

ja, da hast Du Recht. Und es sollte selbstverständlich sein, dass gemeinsames Sorgerecht besteht.
Nur hast Du auch mal in Foren gelesen, wo noch Nichtsorgeberechtigte Elternteile ihre Erfahrungen schreiben.

Es zu erstreiten ist nämlich leider kein Selbstläufer. Bei den kleinsten Streiteren zwischen den Eltern, wird dann gedacht, bevor ich die Beiden nun wegen jeden "Scheiss" hier bei mir sitzen habe, ist es besser, es bleibt so wie es ist.

LG Simone
 
Hallo,

leider ist Simones Info nicht mehr ganz aktuell. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hat auch unverheirateten Vätern das gemeinsame Sorgerecht zugesprochen, Sie können sogar das alleinige Sorgerecht erstreiten, wenn da ein vernünftiger Grund für vorliegt.

Das freut mich natürlich



Endlich die Gleichberechtigung erstritten.

Lieben Gruß

Christian

Das ist doch jetzt nix neues. Ich bin auch nicht Verheiratet und habe das Sorgerecht für meine beiden Kinder gemeinsam mit der Mutter und das nicht erst seit gestern.
Warum soll die Info von Simone falsch sein?
 
... Was bei dem Jungen vor der Namensübertragung/Adoption stand, ist völlig schnuppe. Soweit ich weiss, geht eine Namensübertragung nur per Adoption. ...

Das ist schlichtweg falsch, Namensanerkennung(so heißt es richtig) und Adoption sind zwei verschiedene paar Schuhe.
Solltest Du mit deiner Ausbildung allerdings wissen. ;)
 
Das ist doch jetzt nix neues. Ich bin auch nicht Verheiratet und habe das Sorgerecht für meine beiden Kinder gemeinsam mit der Mutter und das nicht erst seit gestern.
Warum soll die Info von Simone falsch sein?

Hallo,

ich gehe davon aus, das die Mutter damit einverstanden war, das du das Sorgerecht auch erhälst.

Neuerdings kannst du es auch GEGEN den Willen der Mutter erhalten.
Dafür hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte vor einigen Monaten gesorgt.

Darum freu ich mich so.

Gruß

Christian
 
Wenn Deine Frau ihren Sohn in ein Heim geben will, gibt sie damit ja implizit ihr Sorgerecht freiwillig auf. Da der Vater des Sohnes derzeit kein Sorgerecht mehr hat, wäre in der Tat zunächst das Heim die logische Konsequenz, sofern nicht Pflegeeltern gefunden werden können.
Es steht Dir aber selbstredend frei, die Fürsorge für ihren Sohn anzubieten. Du bist zwar nicht leiblich mit dem Kind verwandt, aber im Normalfall müßte der Bub während der Ehe eine soziale Bindung zu Dir aufgebaut haben. Wägt ein Richter nun die Alternativen "Heim" gegen "Betreuung durch eine bisherige Bezugsperson", was glaubst Du, was in aller Regel als besser für das Kind angesehen würde? Es könnte natürlich auch sein, daß der leibliche Vater das Kind haben will - dann wirds kompliziert aber nicht aussichtslos.