Wasserschaden - Strom- und Nebenkosten -update

Helldoor

*Beta Draconis*
ID: 346081
L
26 März 2009
1.373
224
Hi ihr Lieben,

ich brauche mal wieder euer Fachwissen und eure Meinungen. :)

Seit Ende Dezember haben wir einen Wasserschaden im Schlafzimmer - eine Wandecke ist patschnass. Die Vermieter wissen bescheid, es waren auch schon verschiedene Firmen da, die sich das angeschaut haben um Ursachenforschung zu betreiben.
Nun soll bald - natürlich erst nachdem die Ursache (außen am Haus, am Dach oder wo auch immer) behoben ist - eine Trocknung der Wand stattfinden.
Der Plan ist, eine Folie über die nasse Stelle zu hängen und ein Gebläse darunter zu stellen welches dann ganztägig die Wand warm anpustet. (oder so :shifty:) Von dem Gebläse soll dann ein Schlauch aus dem offenen Fenster hängen wo Kondenswasser rauslaufen kann.

Wir schlafen jetzt schon seit etwa zwei Wochen nicht mehr in dem Zimmer, da sich an der Fußleiste schon Schimmel gebildet hat.

Nun denke ich mir, dass so ein Gebläse, welches 24/7 läuft nicht gerade stromsparend ist und ich frage mich, wer das zahlt.
Dem Vermieter 5 Minuten Strom für die Bohrmaschine eines Handwerkers in Rechnung zu stellen ist natürlich lächerlich, aber dieses Teil wird etwa zwei Wochen in Dauerbetrieb sein.
Für Februar zahlen wir jetzt auf Vorschlag des Vermieters nur die Hälfte der Miete, den Januar haben wir voll bezahlt.
Was meint ihr?
Sollen wir da entgegenkommen und das zahlen, sollen wir ein Strommessgerät anschließen und das abrechnen? Wie wüdet ihr verfahren?

Vieln Dank im Voraus für eure Hilfe.

Grüße, Helldoor
 
Zuletzt bearbeitet:
Super, dass euer Vermieter von sich aus eine Mietminderung vorschlägt (kenne ich leider ganz anders), aber es ist natürlich auch euer Recht. Mit dem kann man reden, also macht das auch. Stromzähler wäre wohl die beste Lösung.

Die volle Miete gibt es natürlich erst wieder, wenn das Zimmer wieder zu nutzen ist. Am besten noch mal den Feuchtigkeitsgehalt der Wand nach der Aktion bestimmen lassen und die Renovierung geht natürlich auch die Kappe des Vermieters. Viel Glück.

mfg kaos
 
Kosten trägt der Verursacher. Einfach mal mit dem Vermieter beraten.
Solche Bautrockner laufen oft auch über Propangas, Strom brauchen die nur für das Gebläse (weniger, als dein Rechner braucht)
Aber Gas kostet ja auch.
So einfach ist das aber nicht zu beantworten, eventuell (ich kenne die Einzelheiten nicht) kann man ja auch eine Versicherung in Anspruch nehmen.
Warum ist die Wand so nass?
Leitungswasser, Natur, Hochwasser, Schnee, Baumängel?
 
die Stromkosten (alle Kosten beim Aufstellen des Geräts) (Miete?) trägt im Regelfall die Versicherung des Verursachers (in diesem Fall die vom Vermieter wohl) -> also müsste man nur den strom-verbrauch berechnen (einfach Angaben von der Firma, die die geräte aufstellt, geben lassen und ausrechnen) und dann mit dem Vermieter das ganze besprechen...
 
Warum ist die Wand so nass?
Leitungswasser, Natur, Hochwasser, Schnee, Baumängel?
Der Schaden stammt vom Tauwasser des Schnees, möglicherweise ist vorher da eine Regenrinne geplatzt oder so. Das ist noch nicht hundertprozentig klar, die Versicherung zahlt es aber auf jeden Fall aus irgendwelchen Gründen nicht. Also müssen unsere Vermieter das selber bezahlen. :-?
Solche Bautrockner laufen oft auch über Propangas, Strom brauchen die nur für das Gebläse (weniger, als dein Rechner braucht)
Aber Gas kostet ja auch.
Ja gut, wenn die das mit ner Flasche machen und das nur so ein bisschen Strom braucht, ists ja nicht so schlimm, das zahle ich schon. Ich habe mir das nur so ein bisschen wie einen Heizlüfter vorgestellt und da weiß ich zum Beispiel, was unserer verbraucht. :biggrin:
 
Diese Geräte gibt es auch rein elektrisch, allerdings benötigen diese
einen 400V Drehstromanschluß, der sich aber direkt in der Verteilung bewerkstelligen läßt.
Diese sind aber auch enorme "Stromfresser", zur Messung des Verbrauchs brauchst du dann einen Zwischenzäler da die normalen Strommessgeräte nur für
Steckdosengeräte geeignet sind.
Da wir hier im Ort vor ein paar Wochen Hochwasser hatten, hab ich ein paar von den "Ungetümen" im Einsatz gesehen, die jeweiligen Stromzähler liefen auf Hochtouren........
 
Ja, gibt es auch.
Da stelle ich dann mein 12kW-Aggregat hin und brauch dann dafür Normalbenzin oder Diesel... :ugly:
Sowas hier


Dem Mieter würde das dann nichts kosten, zumindest keinen Strom
.
Man kann es nicht pauschal beantworten. Ich denke, hier im Forum wirst du keine Lösung bekommen
 
Frag am Besten erstmal den Vermieter, um was für ein Gerät es sich handelt, dann kannste weitersehen.
 
Und frag den Vermieter doch direkt, wie er denn die Kosten für das Gerät bezahlt, wenn es mit Strom betrieben wird.

Marty
 
Hatte das auch gehabt allerdings war das Heizungsrohr kaputt.
Der Trockner hatte einen Stromzähler und das ganze wurde in meinen beisein installiert.
Nach Ende der Trocknungszeit wurde der Zähler abgelesen und mir schriftlich den Stromverbrauch bestätigt.
Diesen Teilte Ich meinem Stromlieferanten mit und habe von diesen dann schriftlich die Verbrauchskosten bestätigt bekommen.
Diese 2 Schreiben habe Ich mir kopiert und meinen Vermieter übergeben, waren so knapp 100€ Stromkosten.
Das Schlafzimmer wurde auch von der Schadstelle (Fenster) bis zur Tür neu vom Vermieter tapeziert, allerdings wollten die von Mietminderung nix wissen.
Das war so meine Erfahrung in diesen fall der ja ähnlich wie deiner ist.
Hoffe konnte Helfen.

LG
Niesnudel
 
Da gibt es mehrere Möglichkeiten.
Ich kenne das so, dass bereits die Firmen entweder eine externe Quelle für den Strom bereits bei haben und somit an den Wohnungsstrom gar nicht ran müssen
oder sie zapfen den Hausstrom im Keller an (Vermieter weiß da in der Regel Bescheid)
oder sie nehmen es von den Mietern, wo vorher und nachher unter Zeugen (Firma und Mieter) abgelesen wird
oder die Firma hat ein Teil dabei (komm jetzt nicht auf den Namen) welches zwischengeschaltet wird um den Stromverbrauch zu ermitteln, das wird dann zusammengerechnet (je nachdem wie der Mieter seine Stromkosten bezahlt) und dem Mieter erstattet. Entweder von der Firma direkt, die sich dann die Kosten vom Vermieter wiederholt oder der Vermieter macht das dann mit dem Mieter.

Ich würde hier in diesem Fall mit dem Vermieter reden, wie er das in eurem Fall handhabt. Und wenn der das nicht weiß, die Firma muss es wissen, denn sowas kommt ja öfter vor.
Auf jeden Fall sind solche Kosten nicht! mit der Mietminderung vergolten. Das sind Extrakosten. Du hast ein Recht auf Mietminderung und ein Recht darauf, dass dir solche Stromkosten erstattet werden. Also lass dir da bitte nichts erzählen.
 
Raumtrockner mit Propangas? Ihr wisst, was Propan ist und zu was es verbrennt?

C3H8 + O2 = 3 C02 + 4 H2O --> gut lüften...
 
Oute ich mich als Unwissender, wenn ich das 25 Jahre nach dem Chemie-Unterricht nicht mehr weiß?

Marty
 
Oute ich mich als Unwissender, wenn ich das 25 Jahre nach dem Chemie-Unterricht nicht mehr weiß?
Nein und außerdem gilt die Gleichung eh nur für vollständige Verbennung, was ich mir schwer vorstellen kann, da (mal vom Menschen abgesehen) immer Ruß mit entsteht.

Wobei man schon wissen sollte, daß bei Verbrennungen CO[sub]2[/sub] und CO entsteht. Deshalb erstickt man ja auch so leicht wenns in der Bude brennt.
 
Du brauchst nicht zwingend einen Zwischenzähler für den Strom: wenn der Heizlüfter beispielsweise 400W hat und 5 Stunden läuft, braucht der (400*5)Wh=2000Wh=2kWh. Die Geräte haben alle ein Typenschild auf dem die Leistung steht.
Als bei uns im Keller Hochwasser war, hat mein Vermieter genau so den Verbrauch ausgerechnet und seiner Versicherung gemeldet - die hat den Schaden prompt bezahlt. Im zweifelsfall das Typenschild abfotographieren.

Daß auf den Vermieter jetzt Kosten zukommen ist sein persönliches Pech. Man kann sich gegen vieles Versichern, sicherlich auch gegen so etwas. Er wird die Trocknungskosten und die Renovierungskosten zu tragen haben.

Dein erhöhter Stromverbrauch wird Deinem Stromversorger typischerweise am Ende des aktuellen Abrechnungszeitraums auffallen, wenn die Zähler mal wieder abgelesen sind. Dann wird wohl eine Nachzahlung und eine erhöhte Abschlagszahlung fällig werden (wenn Du einen konventionellen Abrechnungsmodus hast). Du solltest also - um wenigstens die erhöhte Abschlagszahlung zu vermeiden, den Stromlieferant auf den Grund des erhöhten Verbrauchs und dessen Einmaligkeit hinweisen und darum Bitten, diese Trocknungs-Aktion aus der Kalkulation der Abschlagszahlung herauszurechnen, sonst gibst Du dem Lieferanten einen kostenlosen Kredit. Auch hierbei ist es sinnvoll mit harten Fakten argumentieren zu können, sprich genau angeben zu können, welche Leistung das Gerät laut Typenschild hatte und wie lange es gelaufen ist.
 
Vielen Dank nochmal an alle für die Tipps, da war schon viel Gutes dabei.

Falls es irgendwelche Propangasverbrennungen geben wird, dann wird die Firma das bestimmt ordnungsgemäß vonstatten gehen lassen. ;)
Und Danke an Dubberle für den Tipp mit der Abschlagszahlungsgeschichte, der ist tatsächlich sehr wertvoll. :yes:

Der Trockner hatte einen Stromzähler und das ganze wurde in meinen beisein installiert.
Nach Ende der Trocknungszeit wurde der Zähler abgelesen und mir schriftlich den Stromverbrauch bestätigt.
Diesen Teilte Ich meinem Stromlieferanten mit und habe von diesen dann schriftlich die Verbrauchskosten bestätigt bekommen.
Diese 2 Schreiben habe Ich mir kopiert und meinen Vermieter übergeben, waren so knapp 100€ Stromkosten.

Genau so wird es ablaufen, danke nochmal euch allen. Hab auch gleich beim Stromversorger angerufen, wie dubberle empfohlen hat und alles ist gut. :)
 
Ich habe mal wieder eine Frage zu dem Thema:

Und zwar war das besagte Zimmer jetzt drei Monate nicht nutzbar, Wir haben in der Zeit nicht dort geschlafen, unsere Möbel waren auch draußen und in der meisten Zeit war dort die Tapete abgerissen teilweise Putz entfernt, Laminat und Estrich raus und eben der nackte Betonboden. Also praktisch Rohbau. :)
Das waren die drei Monate Januar bis Ende März, also eher kalte Monate.

Nun werden die Heizkosten zumindest teilweise nach m² abgerechnet und das Zimmer ist nicht wirklich klein, also 15m² (vielleicht auch mehr oder weniger - keine Ahnung) werden es schon sein.

Ich habe die Vermieterin darauf angesprochen und angedeutet, dass ich eigentlich für diese drei kalten Monate für das unbewohnbare Zimmer keine Heizung zahlen möchte und sie meinte nur, sie müsse ja auch dort Heizung bezahlen, wo sie die Heizung nie anschaltet und wir hätten ja immerhin die Miete gekürzt.

Erstens habe ich die KALTmiete gekürzt, weil das Zimmer nicht nutzbar war, wir deshalb im Wohnzimmer schlafen mussten, keinen Besuch empfangen konnten, es unbequem war, wir zum Umziehen immer in ein kleines vollgestelltes Zimmerchen VOR unsere Haustür huschen mussten, wir dauerhaften (24/7) Trocknungsmaschinenlärm hatten, unsere Wohnung kleiner war, wir ständig (!) Handwerker zu Besuch hatten, und und und.
Und zweitens geht es ja nicht darum, dass ich dort nicht geheizt habe, weil ich keine Lust hatte, sondern weil es faktisch nicht ging. Zusätzlich mussten wir wegen dem daueroffenen Fenster in dem Rohbauraum in den anderen Räumen vermutlich auch noch mehr heizen.
Ich finde ihre Argumentation jedenfalls sehr unangebracht.


Wie seht ihr das? Kennt jemand dazu was rechtliches?


Vielen Dank schonmal für eure Hilfe, liebe Grüße, Helldoor
 
Zusätzlich mussten wir wegen dem daueroffenen Fenster in dem Rohbauraum in den anderen Räumen vermutlich auch noch mehr heizen.

Das trifft allerdings für alle Wohnungen zu, die an dieses Zimmer grenzen, und da wird es dann bei der Berechnung schwierig.

Nachbar Müller musste mehr heizen, weil das Zimmer kalt war.
Du willst weniger zahlen, weil das Zimmer kalt war, also muss Nachbar Müller mehr zahlen und ist damit doppelt gearscht.

Und dann kommt die Frage der Quantifizierung, ich mein im April und Mai habe ich so gut wie gar nicht geheizt.

Ich würde es wohl so drehen, dass der letzte Handwerker am 3. des Monats fertig ist, aber für den Monat noch die Miete gekürzt lassen.
Dürfte das praktischste sein. ;)

gruss kelle!