Was kostet den Arbeitgeber ein Auszubildener

Nervnorbert

ugly angel
ID: 306519
L
3 Oktober 2006
446
44
Hallo,

also ich möchte gerne wissen, welche Kosten ein Arbeitgeber hat, wenn er einen Auszubildenen Beschäftigt.

Die Story dazu:

Ich befinde mich momentan in einer Ausbildung zum KFZ-Mechatroniker und bin in einer Firma die keinerlei Wert darauf legt, seinen Auszubildenen etwas beizubringen.

Da ich im Januar meine Gesellenprüfung habe, muss ich dringenst den Betrieb wechseln.

Mehrere Gespräche mit dem Chef, ja sogar die mit der Handwerkskammer und und über meinen Anwalt haben nichts gebracht. Mehr als Fegen und Räderwechseln darf ich nicht. Mein Wissen über Autos habe ich zu 97% aus der Schule und aus dem privaten ( Internet, Magazine, selber schrauben auf gut Glück).

So, da aber kein Betrieb bereit ist Auszubildene zu übernehmen, habe ich noch eine Möglichkeit.

Eine bekannter hat eine kleine Freie Werkstatt, in der er und sein sohn Arbeitet. Der Sohn wird vom Vater ausgebildet.

Er ( der Vater) ist es auch, der mir vor der Zwischenprüfung noch einiges beigebracht hat und auch so hilft wenn ich ein Problem habe.

An und für sich würde mich sofort übernehmen, doch leider ist Ihm das finanziell nicht möglich.

Daher muss ich wissen, welche kosten ihm enstehen würden, denn ich würde bei Ihm ohne Lohn arbeiten und die anfallenden Kosten selber tragen!. Das ist es mir Wert, da ich keine andere Lösung sehe.

Also, wer Infos hat ( google half mir leider nicht so gut), ich freue mich sehr über alles Infos.

Je genauer umso besser.

besten Dank im vorraus:p
 
Also dein Arbeitgeber muss auf Jeden Fall die Hälfte deiner Krankenversicherung bezahlen.
Außerdem weiß ich nicht ob dein Betrieb irgendwie Gewerkschaftlich vertreten ist = Tarifvertrag.
Und ich denke dein Arbeitgeber muss dir auf Jeden Fall ein Gehalt zahlen, kannst du natürlich privat zurückgeben , allerdings wird dieses natürlich mit Sozialabgaben belastet.
 
Also dein Arbeitgeber muss auf Jeden Fall die Hälfte deiner Krankenversicherung bezahlen.
Außerdem weiß ich nicht ob dein Betrieb irgendwie Gewerkschaftlich vertreten ist = Tarifvertrag.
Und ich denke dein Arbeitgeber muss dir auf Jeden Fall ein Gehalt zahlen, kannst du natürlich privat zurückgeben , allerdings wird dieses natürlich mit Sozialabgaben belastet.

Also ich glaube bei ner kleinen Freien Werkstatt mit 2 Mitarbeitern, das es da keinen Tarifvertrag gibt.

Wie hoch ist den Betrag zur Krankenversicherung?

Kenne da leider keinerlei Beträge :-?
 
Da ich im Januar meine Gesellenprüfung habe, muss ich dringenst den Betrieb wechseln.

Die Entscheidung kommt zu spät! Bleib in dem Betrieb, der muß ja dann auch die Gebühren etc. für den 2. Versuch bezahlen. Außerdem macht sich das für Deinen jetzigen Betrieb auch in der Statistik gut, wenn die Azubis durchfallen;).
Mehrere Gespräche mit dem Chef, ja sogar die mit der Handwerkskammer und und über meinen Anwalt haben nichts gebracht. Mehr als Fegen und Räderwechseln darf ich nicht.

Dann hast Du aber in Deinen Berichtsheften 2,5 Jahre gelogen? Die HWK versteht da normalerweise keinen Spaß!
Ich habe den ganzen 'Tanz' mit Betrieb wechseln mitgemacht (länger her, da gab es nur den KFZ-Mechaniker), nicht lustig, aber war absolut richtig für mich.Der Choleriker v. Chef hat dem Herrn von der HWK sogar Hofverbot erteilt, was gar nicht geht....tja, mehr als 12 Jahre Bundeswehr haben wohl doch Spätfolgen für das 'normale' Leben:mrgreen:;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,
erstmal finde ich es sehr schade das du in so einem Betrieb gelandet bist. Wieviel ein Auszubildener kostet, kann ich dir nicht sagen, aber mein künftiger Auszubildener hat gesagt:
Im 1. Lehrjahr kostet der Auszubildene der Firma Geld. Im 2. Lehrjahr gleicht sich das fast aus und im 3. Lehrjahr verdient die Firma am Auszubildenen.


Liebe Grüße und alles Gute!

Andre

Edit: ach ja, an die Pfeiffe die mir das Renommee gegeben hat: Ja, ich habe mti meinem Ausbilder gesprochen über das Kosten/Nutzen Verhältniss für einen Betrieb! Und daraufhin kam so seine Antwort! Und diese ist ja auch nichtmal falsch, also wenn man keine Ahnung hat, ebsser mal die fresse halten
 
Zuletzt bearbeitet:
Kosten für den Arbeitgeber:

- Bruttogehalt
- vermögenswirksame Leistungen (optional)
- sonstige Beiträge (z.B. Berufsgenossenschaft u.ä.)
- Ausfall von Arbeitskraft, da Azubis ja von jemandem angelernt werden müssen
- jeweils 50 % folgender Sozialabgaben:

- Krankenversicherung (unterschiedlich: zwischen 11 und 15 % vom Bruttogehalt)
- Rentenversicherung (19,90 % vom Bruttogehalt)
- Arbeitslosenversicherung (2 % vom Bruttogehalt)
- Pflegeversicherung (1,70 % vom Bruttogehalt)*

*Für kinderlose Arbeitnehmer kommt zusätzlich zum Anteil von 0,85 % noch ein Aufschlag in Höhe von 0,25 %. Studenten, Rentner und freiwillig Versicherte zahlen den vollen Beitragssatz. In Sachsen gibt es Sonderregelungen.

VG, Andy
 
Die Anmeldung und Gebühren für die Abschlußprüfung müssen relativ hoch sein! Ich kenne die nur von einer IHK-Prüfung, also anderer Beruf.

Ich verweise noch einmal auf mein erstes Posting...Lehrstelle wechseln geht nicht von heute auf morgen und bedingt eine ganze Menge Papierkram und Nerverei! Dir fällt das leider zu spät ein!
Und in der freien Werkstatt werden die sich kaum die Top-Geräte leisten können, die Dich für die Prüfung noch enorm weiterbringen würden.
Außerdem wird das in der praktischen Prüfung auch nicht verlangt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Kosten für den Arbeitgeber:

- Bruttogehalt
- vermögenswirksame Leistungen (optional)
- sonstige Beiträge (z.B. Berufsgenossenschaft u.ä.)
- Ausfall von Arbeitskraft, da Azubis ja von jemandem angelernt werden müssen
- jeweils 50 % folgender Sozialabgaben:

- Krankenversicherung (unterschiedlich: zwischen 11 und 15 % vom Bruttogehalt)
- Rentenversicherung (19,90 % vom Bruttogehalt)
- Arbeitslosenversicherung (2 % vom Bruttogehalt)
- Pflegeversicherung (1,70 % vom Bruttogehalt)*

*Für kinderlose Arbeitnehmer kommt zusätzlich zum Anteil von 0,85 % noch ein Aufschlag in Höhe von 0,25 %. Studenten, Rentner und freiwillig Versicherte zahlen den vollen Beitragssatz. In Sachsen gibt es Sonderregelungen.

VG, Andy

das stimmt alles. nur beruecksichtigst du hier ausschliesslich die gehaltstechnische seite. hinzu kommen noch ausgaben fuer lehrgaenge (evtl), pruefungsanmeldungen, arbeitskleidung, arbeitsplatz usw. die sind dann berufs- und betriebsabhaengig.

hier mal noch ein interessanter link: https://www.wdr.de/themen/wirtschaft/arbeit_und_tarifwesen/ausbildung/060607.jhtml

was sagen eigentlich deine eltern dazu? ich glaub, meine eltern wuerden meinen ausbildungsbetrieb zur hoelle machen, wenn der so etwas abzieht. und wieso reagierst du erst jetzt?

Daher muss ich wissen, welche kosten ihm enstehen würden, denn ich würde bei Ihm ohne Lohn arbeiten und die anfallenden Kosten selber tragen!. Das ist es mir Wert, da ich keine andere Lösung sehe.

wenn du bei jemandem fuer umsonst arbeitest, hat der AG keine nennenswerten kosten, oder?
 
Ich hab bis vor 4 Jahren auch solche Kalkulationen in einer Handerksfirma durchgeführt. Zu den Kosten gehören auch:

- Freistellung für die überbetriebliche Ausbildung (Lehrgänge)
- Freistellung für die Berufschule
- Krankentage
- Urlaubstage

Davon ab sind die Kosten für die Lehrgänge reichlich hoch, wenn man nicht in der Handwerkskammer Mitglied ist.

Das andere wurde ja bereits oben erwähnt :) Wenn mir gleich noch was einfällt, was mir beim ersten Überfliegen durchgegangen ist, editier ich es rein.

Wünsche Dir auf jeden Fall alles Gute. Mein Tipp: Bleib bei der Firma, wende dich an den Ausbildungsbeauftragten der Handwerkskammer, so daß er mal in Deinen Betrieb zum gucken und Gespräch kommt. Selbst wenn Du dann durchfallen solltest, zahlt dieser Betrieb die Kosten bis und für die 2. Prüfung.

Lg

Giftzwerg
 
das stimmt alles. nur beruecksichtigst du hier ausschliesslich die gehaltstechnische seite.

Stimmt doch gar nicht :p - ich habe auch "imaginäre" Kosten wie bspw. den Ausfall von Arbeitskraft oder auch "sonstige" Kosten wie bspw. Beiträge zur Berufsgenossenschaft genannt. Die sonstigen kann man natürlich beliebig erweitern, aber nicht jeder Arbeitgeber schickt seine Azubis auf Extra-Lehrgänge (vor allem kleinere tun dies nicht, weil es eben teuer ist). Klar, die Prüfungsgebühren der IHK oder der Handwerkskammer muss der Arbeitgeber zahlen. Müssen die Arbeitgeber eigentlich auch was für die Berufsschule bezahlen?

Berufskleidung wird nicht immer vom Arbeitgeber gestellt - normalerweise muss man die selbst kaufen und kann sie dann ggf. von der Steuer absetzen oder bekommt einen Zuschuss vom Arbeitgeber.

Aber der größte Teil der Azubi-Kosten sind nun einmal die Gehälter und die Sozialabgaben...

VG, Andy
 
stimme dir zu :)

moechte erwaehne, dass die leute, die bei uns bei der hwk gemeldet sind, kurse ablegen muessen, um zur pruefung zugelassen zu werden. diese sind fuer den unternehmer kostenpflichtig. wie das dann im einzelfall geregelt wird, ist sicherlich wieder unterschiedlich.

ich wuerd trotzdem nich mehr den betrieb wechseln.
 
danke für die vielen antworten.

leider habe ich mir gestern die hand gebrochen, jetzt sind erstmal 8 wochen theorie angesagt. und operiert werden muss die hand auch noch, ist total im eimer :-(

naja jetzt hat sich das eh mit dem wechsel erstmal erledigt.
melde mich wenn es was neues gibt