Ware verkauft,Geld erhalten aber Käufer behauptet keine Ware!

Abwarten, was sein Anwalt schreibt.

Was Du in der Auktion geschrieben hast, ist ja kein Vertragsbestandteil. Du hast ja schliesslich nicht über Ebay verkauft. Und wieso man ein 260 Euro Handy unversichert verschicken kann ist mir ein Rätsel.

Fakt ist: Der Verkäufer kann beweisen, dass er Dir das Geld geschickt hat. Kannst Du jetzt im Zweifelsfall einem Richter belegen, dass Du das Handy verschickt hast? Du musst nur beweisen können, dass Du es abgeschickt hast, das Risiko auf dem Versandweg trägt ohnehin der Käufer.

Marty
 
Ich habe von post ein beleg erhalten mit Stempel drauf, das ich ein packet abgeschikt habe. Und der mann behauptet dass er packet erhalten hatt, aber drinne war kein handy, nur original packung von handy, und ich habe dem mann geschrieben das es unversicher wird wenn er es kostenlos will.

handy habe ich in original eingepackt, und noch in ein karton das mann nicht siet was drinne liegt.

und packet wie man sagte wurde aufgemacht, auf dem weg zu im, da ich habe noch fotos gemacht befohr ich es abgeschikt habe. sah ganz anders aus.
 
Ich habe von post ein beleg erhalten mit Stempel drauf, das ich ein packet abgeschikt habe.
Und noch jemanden, der bezeugen kann, dass in dem Päkchen ein Handy war...

Und der mann behauptet dass er packet erhalten hatt, aber drinne war kein handy, nur original packung von handy, und ich habe dem mann geschrieben das es unversicher wird wenn er es kostenlos will.
Er war also mit unversichertem Versand einverstanden, OK.

und packet wie man sagte wurde aufgemacht, auf dem weg zu im, da ich habe noch fotos gemacht befohr ich es abgeschikt habe. sah ganz anders aus.
Die Gefahr des Untergangs beim Transport liegt beim Käufer. Ich gehe davon aus, dass Du kein Händler bist. Dann bist Du aus dem Schneider, sobald Du die Ware abgeschickt hast.

Vor einem Gericht wird jetzt der Käufer sagen, er hätte nichts erhalten und Du wirst sagen, Du hast es abgeschickt. Jeder untermauert seinen Standpunkt mit allen Infos die er hat. Und am Ende entscheidet ein Richter.

Ich würde es darauf ankommen lassen. Hast Du die Aussage, dass das Paket wohl geöffnet oder beschädigt wurde, schriftlich von ihm? Dann verwahre diese Mail mal gut und Druck die mit einem Zeugen aus... sicher ist sicher. Damit gibt er ja zu, ein Paket von Dir bekommen zu haben, welches auf dem Transportweg geöffnet wurde. Und das ist sein Problem, nicht Deines.

Marty