Abwarten, was sein Anwalt schreibt.
Was Du in der Auktion geschrieben hast, ist ja kein Vertragsbestandteil. Du hast ja schliesslich nicht über Ebay verkauft. Und wieso man ein 260 Euro Handy unversichert verschicken kann ist mir ein Rätsel.
Fakt ist: Der Verkäufer kann beweisen, dass er Dir das Geld geschickt hat. Kannst Du jetzt im Zweifelsfall einem Richter belegen, dass Du das Handy verschickt hast? Du musst nur beweisen können, dass Du es abgeschickt hast, das Risiko auf dem Versandweg trägt ohnehin der Käufer.
Marty
Was Du in der Auktion geschrieben hast, ist ja kein Vertragsbestandteil. Du hast ja schliesslich nicht über Ebay verkauft. Und wieso man ein 260 Euro Handy unversichert verschicken kann ist mir ein Rätsel.
Fakt ist: Der Verkäufer kann beweisen, dass er Dir das Geld geschickt hat. Kannst Du jetzt im Zweifelsfall einem Richter belegen, dass Du das Handy verschickt hast? Du musst nur beweisen können, dass Du es abgeschickt hast, das Risiko auf dem Versandweg trägt ohnehin der Käufer.
Marty