Ware sollte geholt werden aber keiner kam. Nun meins?

Hm wohl... Meinst, hier kann einfach wer was ablegen und ich darf es nich wegwerfen? Ich bring zu dir auch mal ne Waschmaschine, die darfst dann auch nich wegwerfen. :mrgreen:


du vergleichst gerade Nudeln mit Reis ...

etwas bei dir wild abgestelltes darfst du sofort und ohne weiteres Nachfragen entsorgen

etwas aber durch die geordertes nicht ...

das sind zwei Paar Schuhe, die es so nicht zu vergleichen gilt
 
Das Recht sieht, soweit ich weiss, vor, dass du dem eigentlichen Eigentuemer der Sache eine Frist setzen kannst, die "Sache" abzuholen, andernfalls gerät dieser in Annahmeverzug.

Du darfst die Sache NICHT veräussern, ohne dem Eigentümer eine Frist und eine entsprechende Androhung einer Versteigerung zu geben. Ansonsten bist du strafrechtlich belangbar, da du etwas Verkauft/Versteigert hast, dass dir nicht gehoert.

Du wirst NIE Eigentümer der Sache werden, da du, auch als normalsterblicher wissen solltest, dass dir die (defekte) Sache nicht gehört.
Eine Ersitzung ist somit garnicht möglich.

(siehe BGB 872, 293ff und noch zig andere :p )

Das sinnvollste und auch rechtliche richtige vorgehen:
Schreib die Firma an.
Fordere sie auf die defekte Ware abzuholen, andernfalls kannst du a) Kosten fuer die Lagerung der Sache einfordern und b) eine Frist setzen mit Androhung einer Versteigerung der Sache. Gerät die Firma in Verzug, kannst du die Sache versteigern um deine Kosten fuer die Lagerung zu decken.

falls noch fragen sind: nicht verzagen fragen fragen .. :ugly: