Wahlhelfer nicht hingehen

MisterSimpson

Simpsons Fan
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20 April 2006
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Hallo,

meine Freundin wurde als Wahlhelferin zum 7. Juni ausgewählt, aber meine Mutter nullt am Tag vorher und sie wohnt weiter weg. Sie würde gerne bei mir sein und jetzt meinten die sie bräuchte eine Vertretung wenn sie nicht kann. Was würde denn passieren wenn sie nicht hingehen würde? Was mich interessiert, bekommt man dafür Geld? Bei uns sitzen immer so Rentner, kenne das gar nicht anders.
 
Bei mir auf Arbeit gibt es ein bis zwei Wahlhelfer und die wurden entsprechend auch entlohnt. Dafür das Sie Ihre Arbeit und Freizeit geopfert haben.
Die beiden haben dafür nämlich auf Arbeit frei genommen.

Also scheint sich das so schon zu rentieren.
 
Die beiden Kollegen und Ich arbeiten in einem Callcenter, welches an 365 Tagen im Jahr offen hat und telefoniert wird.
Die Kunden wollen halt immer ins Internet.
Hinuz kommt, das die beiden auch noch bei den Auszählungen dabei waren, was durchaus etwas länger dauert.

Nachtrag: Bei der Wahl wo die beiden mitgeholfen hatten, handelte es sich um die letzte Wahl zur Hamburger Bürgerschaft
 
Hallo,

meine Freundin wurde als Wahlhelferin zum 7. Juni ausgewählt, aber meine Mutter nullt am Tag vorher und sie wohnt weiter weg. Sie würde gerne bei mir sein und jetzt meinten die sie bräuchte eine Vertretung wenn sie nicht kann. Was würde denn passieren wenn sie nicht hingehen würde? Was mich interessiert, bekommt man dafür Geld? Bei uns sitzen immer so Rentner, kenne das gar nicht anders.
Hallo, ich meine, wenn sie heute weiß, dass sie am 7. Juni "verhindert" ist, dann soll sie am besten noch diese Woche dem Wahlamt Bescheid geben.
Ich gehöre seit Jahren schon auch zu den Wahlhelfern ;)
und ja, man bekommt für dieses Ehrenamt ein kleines Honorar, nennt sich Erfrischungsgeld, ca. 25 bis 30 Euro. Es kann regional unterschiedlich sein.
 
Dieses Amt ist ein Ehrenamt und eine Pflicht. Die lässt sich nur mit triftigen Gründen ablehnen. Ob Geburtstag der Mutter am Vortag da reicht, weiß ich nicht.

Marty
 
Dieses Amt ist ein Ehrenamt und eine Pflicht. Die lässt sich nur mit triftigen Gründen ablehnen. Ob Geburtstag der Mutter am Vortag da reicht, weiß ich nicht.

Ist nicht klar definiert. Im Normalfall wird es wohl keine Probleme geben, "familiäre Gründe" anzugeben. Dumm wäre nur, wenn man zu Hause sitzt und das Amt macht 'ne Stichprobe - kann teuer werden... :evil:
Laut Belehrung bis zu 500,- € Ordnungsgeld bei "Schuldhaftem Fernbleiben"

edit: Hab gerade gelesen, das DEINE Mutter Geburtstag hat. Wenn nicht verheiratet - normalerweise No-Go. Und dann noch am Tag vorher... Allerdings wird im Wahlamt bei rechtzeitiger Absage kaum jemand genau nachprüfen... ;)
 
Ja das Problem wir wohnen über eine Stunde entfernt. Wenn es nicht anders geht hätte ich sie wieder nach Hause gebracht, aber das wollte sie nicht so gerne. Eine Freundin übernimmt das jetzt aber wahrscheinlich für sie.
 
Dieses Amt ist ein Ehrenamt und eine Pflicht. Die lässt sich nur mit triftigen Gründen ablehnen. Ob Geburtstag der Mutter am Vortag da reicht, weiß ich nicht.
Naja, ablehnen lässt sich sowas nicht, aber ob das so schön wäre, wenn jemand da hockt, der das nicht gerne macht? Ich glaub ich würd mich an diesem Tag eher schwer tun mit dem zählen, wenn ich dazu gezwungen werden würde... :roll:
Ich glaub das will keine Gemeinde riskieren. :mrgreen:
 
Vorsicht: "Die unbegründete Ablehnung des Ehrenamtes stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße belegt werden."

Es ist zwar keine Bundestagswahl, aber ich denke hier ist das so ähnlich, deshalb mal ein Auszug aus §9 Bundeswahlordnung:

§ 9 Ehrenämter schrieb:
Die Übernahme eines Wahlehrenamtes können ablehnen

1. Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung,
2. Mitglieder des Europäischen Parlaments, des Deutschen Bundestages oder eines Landtages,
3. Wahlberechtigte, die am Wahltage das 65. Lebensjahr vollendet haben,
4. Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass ihnen die Fürsorge für ihre Familie die Ausübung des Amtes in besonderer Weise erschwert,
5. Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie aus dringenden beruflichen Gründen oder durch Krankheit oder Behinderung oder aus einem sonstigen wichtigen Grunde gehindert sind, das Amt ordnungsmäßig auszuüben.

Würde höchstens Satz 4 in Frage kommen und da steht was von Fürsorge... schwierig.
 
Ich glaub ich würd mich an diesem Tag eher schwer tun mit dem zählen, wenn ich dazu gezwungen werden würde... :roll:
Ich glaub das will keine Gemeinde riskieren. :mrgreen:

Du wirst Lachen - ich als Vorsitzender der Wahlvorstands könnte dich zwingen :evil: Und zwar dann, wenn der Wahlvorstand nicht beschlussfähig ist. Bedeutet Minimum 3 Leute während des Wahlvorgangs und 5 leute während der Auszählung!

BWO §6 schrieb:
(8) Während der Wahlhandlung müssen immer mindestens drei Mitglieder des Wahlvorstandes, darunter der Wahlvorsteher und der Schriftführer oder ihre Stellvertreter, anwesend sein. Bei der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses sollen alle Mitglieder des Wahlvorstandes anwesend sein.
(9) Der Wahlvorstand ist beschlussfähig während der Wahlhandlung, wenn mindestens drei Mitglieder, bei der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses, wenn mindestens fünf Mitglieder, darunter jeweils der Wahlvorsteher und der Schriftführer oder ihre Stellvertreter, anwesend sind. Fehlende Beisitzer sind vom Wahlvorsteher durch Wahlberechtigte zu ersetzen, wenn es mit Rücksicht auf die Beschlussfähigkeit des Wahlvorstandes erforderlich ist. Sie sind vom Wahlvorsteher nach Absatz 3 auf ihre Verpflichtung hinzuweisen.

Und siehe oben: Ehrenämter dürfen nicht abgelehnt werden -wenn du dich weigerst u.U. 500 € Strafe. immerhin würdest du mit deiner Weigerung Grundrechte behindern!
 
Du wirst Lachen - ich als Vorsitzender der Wahlvorstands könnte dich zwingen :evil: Und zwar dann, wenn der Wahlvorstand nicht beschlussfähig ist. Bedeutet Minimum 3 Leute während des Wahlvorgangs und 5 leute während der Auszählung!
Ich würde mich nicht weigern, ich würde nur unterbewusst meinem Opportunismus folgen und ich hätte ernsthafte zweifel, ob das förderlich für die Demokratie wäre... Ich halte es grundsätzlich falsch in solchen Dingen jemanden zu zwingen... Vorallem da ich die Europawahl - sorry - für eine Farce halte... aber das ist ein anderes Thema... :roll:
 
Ich würde mich nicht weigern, ich würde nur unterbewusst meinem Opportunismus folgen und ich hätte ernsthafte zweifel, ob das förderlich für die Demokratie wäre... Ich halte es grundsätzlich falsch in solchen Dingen jemanden zu zwingen...

Dreh die Sache mal um: mit deiner Weigerung VERHINDERST du, das eine Zahl von X Wählern, das verfassungsmäßiges Wahlrecht wahrzunehmen.

Ich bin auch nicht für Zwang, aber in letzter Instanz würde ich ihn einsetzen.
 
1. Wie oft kommt es wirklich vor, dass jemand bestimmt werden muss?
2. Wie groß sind die Chancen jemanden zu bestimmen, der sich so vehement weigern würde, wie jetzt in dem Fall beschrieben?

Ist es nicht so, dass als aller erstes Leute aus dem öffentlichen Dienst bestimmt werden?

Ich denke selbst ich würde mich nicht großartig weigern, wenn an dem Tag nix besonderes wäre... :roll: Ich meine ist a) sicherlich eine Interessante Sache bei der man b) auch noch etwas als Entschädigung bekommt...
 
Sehe ich genau so. Das mit der Pflicht habe ich letztens auch zum ersten mal gelesen, war mir vorher garnicht bekannt. Ich kenne es aber auch nur so, dass praktisch eigentlich niemand gezwungen wird (gezwungen werden muss).
Kennt jemand Fälle, wo Menschen in Deutschland tatsächlich unter Zwang zum Wahlhelfer werden? Würde mich mal interessieren. 8)
 
IM Normalfall hält jedes Wahlamt "Springer" vor, um Ausfälle auszugleichen. Natürlich will man niemanden "zwingen", aber die Möglichkeit besteht nun mal - auch wenn sie (meines Wissens nach) noch nie genutzt wurde (zum Glück!).

Aber es ist nicht so, das Leute im Ö. Dienst vorrangig eingesetzt werden...