Vorzeitige Beendigung eines Vertrages?

anni

★ ★ ★ ★ ★ ★
ID: 77470
L
7 Juni 2006
5.243
181
Hallo,

vielleicht hat ja jemand Ahnung oder einen Rat. Kommt man aus einem Vertrag zwischen Privatpersonen vorzeitig raus, auch wenn bisher alles wie abgesprochen verlief?

Wäre für Hilfe dankbar!!!
 
Etwas genauer.
Ein Kaufvertrag ist relativ schnell abgeschlossen und somit auch beendet.
Du solltest uns also mal sagen, was du da jetzt eigentlich genau willst.

anddie
 
Etwas genauer.
Ein Kaufvertrag ist relativ schnell abgeschlossen und somit auch beendet.
Du solltest uns also mal sagen, was du da jetzt eigentlich genau willst.

anddie
Kaufvertrag wurde zwischen 2 Personen privat abgeschlossen (Autokauf). Wurden monatliche Raten vereinbart. Längere Laufzeit, schon mehr als die Hälfte rum. Einmal wurde allerdings bei der Zahlung ausgesetzt. Und ich möchte einfach nur wissen, ob es einen Weg gibt, schneller an die Zahlungen zu gelangen.
 
habt ihr das nicht vorher geklärt?
hättest reinschreiben können das bei verzug der komplette restbetrag fällig wird.
so wird's schwer, außer mit mahnungen und inkasso unternehmen.
würd ich mir aber vorher info beim anwalt holen.
 
habt ihr das nicht vorher geklärt?
hättest reinschreiben können das bei verzug der komplette restbetrag fällig wird.
so wird's schwer, außer mit mahnungen und inkasso unternehmen.
würd ich mir aber vorher info beim anwalt holen.

Der Meinung bin ich auch man hätte etwas im Vertrag erwähnen müssen was passiert wenn das passiert!
Somit kannst du auch nicht so raus ausser die gegenseite akzeptiert das!
 
im klammforum darf es keine rechtsberatung geben. deshalb verweise ich dich hier auf das bgb (bürgerliches gesetzbuch), hier "buch 2. recht der schuldverhältnisse", speziell "abschnitt 3. schuldverhältnisse aus verträgen". da gibt es eine ganze latte von §§, die sich nur damit beschäftigen, jeweils "titel 1 bis titel 5", also die paragraphen §311 bis §359. ist ganz schön viel und wenn es tatsächlich ernst sein sollte, regelt ein anwalt das sicher recht unkompliziert. ansonsten kann es ja nicht schaden, das bgb mal zu googeln, gibts auch im netz.

grüße!
 
Erstmal danke für Eure Beiträge.
Aber es betrifft nicht mich selbst. Also bin ich unschuldig, was drin steht und was fehlt ;).

Und ich wollte keine Rechtsberatung, sondern mich nur mal erkundigen, ob jemand was weiß oder nicht. Ich würd mich ja wohl schlecht hinterher auf's Forum berufen :roll:.
 
Hi,

also vorzeitiger Vertragsende ist meines Wissens nach nur möglich wenn gegen Punkte des Vertrages verstoßen wurde (Frage der richtigen Formulierung beim Aufsetzen) oder im gegenseitigen Einverständnis.

Wenn also eine Rate ausgesetzt wurde diese Situation aber geklärt wurde und nun alles wieder normal läuft dürfte es außer einem Gespräch mit einer vereinbarlichen Lösung keinen Weg geben.

Da ich aber kein Rechtsgelehrter bin ist das geschriebene als Stammtisch Wissen zu betrachten ;)

Gruß

TZE