»Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Abmahnungen im Internet einer kostenlose Vorstufe bedürfen«, so lautet kurz und knapp der Text einer aktuellen ePetition zuhänden des Deutsches Bundestags. »Der Abmahner soll mit dem Beklagten in Kontakt treten und diesem seinen Abmahngrund mitteilen«, präziert Initiator Ferdinand Wenisch die Zielsetzung seiner Eingabe. Auf diese Weise würde das mögliche Abmahnungsopfer die Gelegenheit erhalten, den bemängelten Verstoß innerhalb von einer Frist zu beseitigen. Erspart bliebe dafür beiden Seiten die Einschaltung eines Gerichts – inklusive der damit verbundenen teuren Abmahnkosten.
[...]Ob die Initiative die nötige Unterstützerschaft findet, bleibt somit abzuwarten. Klar ist dagegen, dass ein Erfolg der Petition ein schwerer Schlag für die so genannten »Abmahnanwälte« wäre, welche in den derzeitigen deutschen Vorschriften zum Wettbewerbsrecht eine lukrative Einkommensquelle entdeckt haben.
Die aktuelle Petition ist nicht der erste Versuch, durch eine Unterschriftensammlung eine Änderung der Rechtsmaterie zu erreichen: Bereits Ende 2007 hatte sich der Verein Abmahnwelle e.V. mit einer Petition an den Deutschen Bundestag gewendet
[edit by darkkurt: Bitte keine Werbung, auch nicht für Petitionen!]
[...]Ob die Initiative die nötige Unterstützerschaft findet, bleibt somit abzuwarten. Klar ist dagegen, dass ein Erfolg der Petition ein schwerer Schlag für die so genannten »Abmahnanwälte« wäre, welche in den derzeitigen deutschen Vorschriften zum Wettbewerbsrecht eine lukrative Einkommensquelle entdeckt haben.
Die aktuelle Petition ist nicht der erste Versuch, durch eine Unterschriftensammlung eine Änderung der Rechtsmaterie zu erreichen: Bereits Ende 2007 hatte sich der Verein Abmahnwelle e.V. mit einer Petition an den Deutschen Bundestag gewendet
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