Vertragsunwirksamkeit wegen Nichterfüllung

birnchen

back to the roots
ID: 134652
L
21 April 2006
11.225
1.155
Ich hab am 5.11. mit meinem Vermieter einen Antennenvertrag abgeschlossen, der ab 1.12. gültig sein sollte. Bisher warte ich immer noch darauf, daß die Antennendose freigeschaltet wird. 3 Termine wurden vom Techniker nicht eingehalten, auf Anrufe und SMS wird nicht reagiert (Seitens des Technikers).

Nun möchte ich dem Vermieter eine Frist bis Monatsende setzen, und wenn die Dose dann immer noch nicht freigeschalten worden, den Vertrag als unwirksam wegen Nichterfüllung erachten. Kann ich das einfach so machen? Ist das rechtens? Hat damit schon jemand Erfahrung?
 
Das sollte gehen. Passende Frist (wichtig: genaues Datum angeben) setzen und für den Fall der Nichterfüllung den Vertragsrücktritt ankündigen. Nach Ablauf der Frist vom Vertrag zurücktreten und fertig.

Wichtig ist natürlich, dass ihr sonst nichts anderes vereinbart habt, was die Erfüllung angeht.

Marty
 
Stiimt was MartyMcFly schreibt.
Ich würde es auch so machen und ist auch rechtens.
Einfach nochmal anschreiben, eine Frist setzen und schreiben. Sollte es nicht bis zum Datum XX freigeschaltet sein, kündige ich den Vertrag fristlos wegen nicht einhaltung des Vertrages.

Grüsse
 
Soweit, so gut!

Gebe dem Vermieter eine Frist von 14 Tagen. So bist du auf der sicheren Seite. Es ist nämlich so, dass die Nichterfüllung nicht vom Vermieter ausgeht, sondern vom Techniker. Dein Vermieter hat den Vertrag aufgrund seines Anstrebens erfüllt. Jeglicher Nachteil, den dein Vermieter erleidet, aufgrund der Nichteinhaltung und deines Abtretens, trägt evt. der Techniker.

Soweit ein vereinbarter Auftrag zwischen deinem Vermieter und dem Techniker in schriftlicher Form besteht, kommst du so einfach nicht aus der Sache raus! Der Vertrag würde fortbestehen.
 
Mein Vermieter weiß, daß der Techniker ne faule Sau ist. Kann ja nicht sein, daß ich dem Typen ständig hinterhertelefonieren muß, nur weil der Verwalter seine Angestellten nicht unter Kontrolle hat.
 
s ist nämlich so, dass die Nichterfüllung nicht vom Vermieter ausgeht, sondern vom Techniker. Dein Vermieter hat den Vertrag aufgrund seines Anstrebens erfüllt.
Hat er nicht, sonst hätte er ja den Antennenanschluss gelegt. Und kann sich Deiner Meinung nach ein Vertragspartner immer auf Vertragserfüllung berufen, wenn einer seiner Mitarbeiter den Verzug verschuldet?

Marty