Steuer Versteuern ?

tobiasrimbach

~TECHNIKER~
ID: 153956
L
21 April 2006
410
23
Hey liebes Klammunity,

ich habe eine kurze Frage wie ist es wenn man ein Einkommen hat das nicht genau vorhersebar ist, schwankt und auch nur für 3-4 Monate ist, also nicht dauerhaft. Es kann passieren da sich in die Lage komme, deswegen frage ich, wie muss ich das versteuern ?
Freue mich über jeden Tipp und Ratschlag ...


Mit freundlichen Grüßen
tobiasrimbach
 
Dann stellst du einfach eine Monatliche Rechnung. In der Einkommensteuererklärung musst du eine Einnahmen/Ausgabenrechnung erstellen, aus der das zu versteuernde Einkommen ersichtlich wird. Das geht insgesamt fürs Jahr, nicht monatlich. Also ist es erst mal egal, wann du bezahlt wirst.

Ach ja: Du bist wahrscheinlich auch Umsatzsteuerpflichtig, also schön die 19% auf der Rechnung ausweisen und auch ans Finanzamt überweisen ;)
 
[...] In der Einkommensteuererklärung musst du eine Einnahmen/Ausgabenrechnung erstellen, aus der das zu versteuernde Einkommen ersichtlich wird. [...]

Das stimmt so nicht. Du ermittelst damit nur den Gewinn aus einer selbständigen Arbeit.

Wie das zu versteuernde Einkommen ermittelt wird, kannst du unter dem Link nachlesen.

[...] Ach ja: Du bist wahrscheinlich auch Umsatzsteuerpflichtig, also schön die 19% auf der Rechnung ausweisen und auch ans Finanzamt überweisen ;)

Wenn ein Unternehmer umsatzsteuerpflichtig ist, muss er die Umsatzsteuer auch dann an das Finanzamt abführen, wenn er sie nicht in der Rechnung ausgewiesen hat. ;)
 
Das stimmt so nicht. Du ermittelst damit nur den Gewinn aus einer selbständigen Arbeit.

Wie das zu versteuernde Einkommen ermittelt wird, kannst du unter dem Link nachlesen.
Ja, Stimmt... Hab mal wieder die korrekten Termini verwechselt - ;)

Wenn ein Unternehmer umsatzsteuerpflichtig ist, muss er die Umsatzsteuer auch dann an das Finanzamt abführen, wenn er sie nicht in der Rechnung ausgewiesen hat. ;)

Schon klar, aber er macht sich selbst das Leben leichter. Und ist es nicht so, das auf Rechnungen die U-Steuer ausgewiesen werden MUSS? Selbst bei der Deutschen Post steht auf den Kassenbelegen, das Portokosten keine Umsatzsteuer enthalten...
 
[...] Schon klar, aber er macht sich selbst das Leben leichter. Und ist es nicht so, das auf Rechnungen die U-Steuer ausgewiesen werden MUSS? [...]

Da hast du natürlich vollkommen recht. Nach § 14 (4) Nr. 8 UStG muß der Steuersatz und der sich daraus ergebene Steuerbetrag auf der Rechnung ausgewiesen werden. Aber selbst wenn die Rechnung nicht den dort genannten Erfordernissen entspricht, muß die Umsatzsteuer abgeführt werden. Wollte damit auch nur zum Ausdruck bringen, dass man sich nicht um die Umsatzsteuerzahlung drücken kann, in dem man sie ausversehen vergißt auszuweisen. :LOL:
 
@tobiasrimbach

der gewinn aus einer selbständigen tätigkeit ergibt sich aus einer sogenannten "einnahmeüberschußrechnung". das heißt du kannst deine ausgaben, sprich dinge die du anschaffen musst um diese selbständige tätigkeit ausführen zu können, als betriebsausgabe geltend machen und mit deinen einnahmen verrechnen. zb. ein computer, oder das handy inkl. vertrag etc. das mindert deinen gewinn, also auch dein einkommen. du mußt aber unter umständen dem finanzamt erklären, wofür die dinge angeschafft wurden. also, nicht übertreiben. ;) die 19 % mwst deiner ausgaben verrechnest du mit den 19 %, die du in deinen rechnungen ausweißt. die differenz daraus geht dann zum finanzamt. das nennt man "umsatzsteuer" und ist bei existenzgründern monatlich in der umsatzsteuervoranmeldung zu erklären und abzuführen. du kannst, aber nur wenn du arbeitslos bist, beim arbeitsamt auch überbrückungsgeld beantragen. das beträgt monatlich glaube ich 600 euro und wird ein halbes jahr gezahlt. so zu sagen als "startgeld". vorraussetzung dafür ist allerdings ein businessplan der von einem steuerberater oder der ihk auf wirtschaftlichkeit geprüft, und abgezeichnet werden muss. und du brachst natürlich einen gewerbeschein.
 
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