News Versteigerter Porsche und dessen Besitzer unauffindbar

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25 April 2006
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Folgende News wurde am 19.12.2009 um 08:07:11 Uhr veröffentlicht:
Versteigerter Porsche und dessen Besitzer unauffindbar
IT-News

Glück im Unglück hatte ein Österreicher, der auf dem Online-Marktplatz eBay einen Porsche 944 Turbo für 3. 800 Euro ersteigert hatte. Pech hatte er deshalb, weil weder die Person die sich als Besitzer ausgibt bzw. Versteigerer, noch das 20 Jahre alte Gefährt auffindbar sind. Glück hat er, weil er den Preis von 3. 800 Euro noch nicht bezahlt hat. Die ganze Geschichte liegt nun schon etwa 2 Jahre zurück, aber am Montag dieser Woche gab es einen erneuten Versuch, den Porsche vom Verkäufer per Exekutionsbescheid abzuholen. Aber in der Dresdner-Straße in Wien gab es keine Spur vom Porsche. Mit Gerichtsvollzieher, Aufsperrdienst und Abschleppdienst ist der potentielle Käufer angerückt, um den Porsche abzuholen. Bisher hatte sich der Anbieter des Porsches beharrlich geweigert das Auto heraus zu geben. Er wird mit den Worten "Nur über meine Leiche" zitiert. Die "Suchmannschaft" hat, nachdem der Verkäufer die Wohnungstür wieder nicht öffnete, sogar durch einen Schlosser die Tür öffnen lassen, aber in der Wohnung weder Schlüssel noch Fahrzeugschein gefunden, so der ORF. Der Käufer erklärt: "Es wurden sämtliche Möglichkeiten ausprobiert, um an das Auto zu kommen. Mein Glück ist, dass ich noch nichts bezahlt habe, denn das Geld wäre definitiv weg. " Der eingeschaltete Anwalt des Österreichers will nun eine Betrugsanzeige und eine Schadensersatzklage gegen den angeblichen Porsche-Besitzer einbringen.
 
Hier die Kommentare zur News:

Kommentare
(3)LordRoscommon schreibt am 19.12.2009 um 14:55:03 Uhr
@ 1 & 2: Das wäre auch in D so möglich. Hier ist ein Vertrag zustande gekommen, den beide Seiten zu erfüllen haben, aber der Verkäufer ist zuerst dran mit Erfüllen. Und der Käufer kann mit Recht auf Erfüllung bestehen. @ 1: Polizei braucht der Käufer nicht, weil es einen Gerichtsbescheid gibt, der die Herausgabe des Fahrzeugs verlangt. Ein Gerichtsvollzieher darf dann auch in D ohne Polizei die Wohnung öffnen lassen - ist ja gerichtlich ermächtigt.

(2)Fotofreund schreibt am 19.12.2009 um 14:17:49 Uhr
kommt mir auch etwas komisch vor... so massives vorgehen obwohl kein geld geflossen ist ?

(1)keinschnee schreibt am 19.12.2009 um 13:55:06 Uhr
"Die „Suchmannschaft“ (Gerichtsvollzieher, Aufsperrdienst und Abschleppdienst) hat, nachdem der Verkäufer die Wohnungstür wieder nicht öffnete, sogar durch einen Schlosser die Tür öffnen lassen, aber in der Wohnung weder Schlüssel noch Fahrzeugschein gefunden," -was in Österreich alles so geht, ohne Polizei in Wohnung eindringen um Kfz Schlüssel zu suchen, für ein Objekt, das der Käufer nicht mal bezahlt hat? ...

Trotz des Kommentars zu @3 muss ich sagen, das es doch nicht sein kann, das die Wohnung aufgebrochen wird, um Beweise zur Existenz des Porsches zu finden. Es ist ja schliesslich niemand im Vorfeld so extrem geschädigt worden, das solche eine drastische Massnahme erfordert, in die Wohnung einzudringen. Also ich kann das alles nicht so recht glauben.
Wenn es eine Garage geben würde, die geoeffnet wird, würde ich es ja noch glauben ...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
In Deutschland wäre das der Tatbestand der Unterschlagung, evtl. in Tateinheit mit Betrug. Auf beides stehen bis zu 5 Jahre Knast. Ich finde schon, daß das eine Wohnungsöffnung rechtfertigt, hätte als Porsche-Käufer aber Anzeige erstattet, auf daß ein richterlicher Durchsuchungsbefehl ergehe.
 
In Deutschland wäre das der Tatbestand der Unterschlagung, evtl. in Tateinheit mit Betrug. Auf beides stehen bis zu 5 Jahre Knast. Ich finde schon, daß das eine Wohnungsöffnung rechtfertigt, hätte als Porsche-Käufer aber Anzeige erstattet, auf daß ein richterlicher Durchsuchungsbefehl ergehe.

Also solange nix bezahlt wurde, finde ich das es kein Betrug ist. Von mir aus Vortäuschung falscher Tatsachen (Auto angeboten, das nicht vorhanden ist), aber er hat kein Geld bekommen oder genommen. Bei ebay ist es so, das man erst bezahlt, und dann die Ware erhält. Der Käufer hat nicht bezahlt, verlangt aber die Ware.
Irgendwie finde ich den Wohnungseinbruch deswegen unverhältnissmässig.
 
Er ist einen Vertrag eingegangen, von dem er vllt. vorher wußte, daß er ihn nicht erfüllen kann. Das ist Betrug. Und es ist durch die eBay-Regeln davon auszugehen, daß er drauf spekuliert hat, das Geld zu kriegen und hinterher nicht zu "liefern".
 
Wer sagt denn, dass er den Porsche nicht besitzt? Er will ihn wohl nur nicht unter Wert abgeben. Oder wie erklärt ihr euch das Zitat "Nur über meine Leiche"?
 
Hab ich ja nie abgestritten ;), aber hier wird die ganze Zeit davon geredet, dass er das Auto gar nicht besitzt.
So wie ich das verstanden habe, besitzt er es schon, will es nur nicht hergeben. Das ist natürlich aber so nicht möglich und von daher finde ich die Reaktion des Käufers auch angemessen...

Grüße
 
Betrug ist es nur, wenn er von Anfang an nicht vor hatte, den Porsche wirklich zu übergeben. Wenn er sich nur mehr Geld von der Ersteigerung erwartet hat und dann den Porsche nicht hergeben will, weil ihm das doch zu wenig Geld ist, dann ist das kein Betrug, es sei denn er will weiterhin an das Geld kommen, ohne das Auto herauszugeben. (Er muss ja zumindest über irgendwas getäuscht haben, das hat man nicht, wenn man erst nachträglich seine Meinung ändert)

Auch eine Unterschlagung nach deutschem Recht liegt in einem solche Fall meines Erachtens nicht vor (nach österreichischem Recht keinesfalls, da ist der Tatbestand wesentlich enger), da er sich im Grunde genommen nur weigert, einer schuldrechtlichen Verpflichtung nachzukommen, nämlich den Porsche vertragsgemäss zu übereignen. Noch steht der Porsche in seinem Eigentum.

Nach österreichischem Recht wäre wahrscheinlich eher eine Vollstreckungsvereitelung zu prüfen.

Und ja, im Rahmen einer Exekution kann es schon vorkommen, dass Wohnungen geöffnet werden.