Vermieter begeht Hausfriedensbruch

JimPanse

Member
2 September 2008
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Hallo,
erstmal die Sachlage: Ich habe momentan 2 Wohnungen, die Kündigung für meine alte Wohnung läuft, das Mietverhältnis dauert aber noch mindestens 2 Monate laut Kündigungsfrist. Am Wochenende rief meine alte Vermieterin meine Mutter an, sie sei in meiner Wohnung gewesen (angeblich sogar mit Anwalt, aber die Frau lügt gerne, das kann man so sagen), habe Fotos gemacht und stellte Forderungen (u.a. sollte ich meine (!!) Kleinküche wieder dort hinstellen, da sie sie ja angeblich gestellt hat).

Diese Forderungen sollen hier aber nicht das Thema sein, diese teils lächerlichen Ansprüche soll sie mal vor Gericht durchboxen. Die Forderungen, auf die sie Recht hat (z.B. neu streichen, da ich eine grelle Wandfarbe hatte) werde ich natürlich erfüllen.

Es geht mir vielmehr darum, dass sie die Wohnung ohne mein Beisein, meiner Kenntnissnahme und Erlaubnis betreten hat. Das ist klarer Hausfriedensbruch. (Deswegen glaube ich auch nicht, dass ein Anwalt anwesend war, sonst würde sie das nicht fröhlich auf unseren Anrufbeantworter plappern.)
Gestern war ich über Nacht in der alten Wohnung (wie jetzt auch ^^) und in den Morgenstunden hat eine von der Vermieterin bevollmächtigte Person versucht, meine Wohnung aufzuschließen. Dies ging nicht, da mein Schlüssel steckte.


Nun zu meinen Fragen: Ist dieser Hausfriedensbruch ein Grund für eine fristlose Kündigung meinerseits? Wie ist das mit der Beweislage? Die Vermieterin hat meiner Mutter auf den Anrufbeantworter gesprochen, quasi ein Geständnis. Kann man das vor Gericht verwenden? Ihr ist durch die Ansage des AB bewusst gewesen, dass sie gerade aufgenommen wird.
 
Nun zu meinen Fragen: Ist dieser Hausfriedensbruch ein Grund für eine fristlose Kündigung meinerseits? Wie ist das mit der Beweislage? Die Vermieterin hat meiner Mutter auf den Anrufbeantworter gesprochen, quasi ein Geständnis. Kann man das vor Gericht verwenden? Ihr ist durch die Ansage des AB bewusst gewesen, dass sie gerade aufgenommen wird.

also ich bin da kein profi aber ich denke schon dass man das verwenden darf. auf jeden fall sollte ihr das bewußt gewesen sein, dass es ein ab war. denn da war ja sich dei ansage ".... wir sind grad nicht zu erreichen ..... sprechen sie nach dem piepton" drauf. oder?
 
Am besten wäre es, wenn du dir mal deinen mietvertrag durchliest.
Da stehen solche klauseln drin.
Bei mir darf der vermieter rein, aber nur mit einer voranmeldung und nur in meinem beisein.
Einfach so darf er nicht meine whg betreten.
Zur not geh mit deinem mietvertrag zum mieterschutzbund oder einer verbraucherzentrale, die können dir da weiterhelfen.
 
der sachverhalt ist klar, die hat hausfriedensbruch begangen. ich habe ein urteil vom bezirksgericht berlin gefunden, in dem der mieter deshalb fristlos kündigen konnte. nun frage ich mich, ob dies bei mir (selbe sachlage) vor gericht dann auch gilt.
 
Ich kann´s dir nur nochmal empfehlen, geh zum mieterschutzbund oder einer verbraucherzentrale.
Keiner kennt deinen mietvertrag und kann dir 100%ig eine antwort geben.
Ich denke zwar auch das du im recht bist aber ich hab schon manch klausel in einem mietvertrag gelesen wo ich schlucken musste.
Hier kann dir nicht wirklich jemand eine rechtsauskunft geben ohne deinen mietvertrag gelesen zu haben.
 
Was soll denn in dem Mietvertrag stehen? Das man dem Vermieter gestattet, ohne Wissen des Mieters jederzeit selber die Wohnung zu betreten oder sogar Fremde ohne Ankündigung in die Wohnung zu schicken?

Ich frage mich nur, wie die Vermieterin überhaupt rein kam? Schloss nicht getauscht? Wieso hatte die einen Schlüssel zur Wohnung?

Ich würde Strafanzeige stellen und gleichzeitig fristlos kündigen. Nach diesem (mehrfachen) Vertrauensbruch kannst Du doch gar nicht mehr in der Wohnung schlafen :D

Marty
 
Ein Vermieter darf grundsätzlich keine vermietete Wohnung ohne Wissen des Mieters betreten. Egal was vorliegt, es hat eine vorherige 14tägige Ankündigungsfrist zu gelten.
Es sei denn, es ist Gefahr im Verzug, wie z.B. Wasserrohrbruch, Gasgeruch, Leichengeruch oder ähnliches.

@Marty
viele Vermieter heben vorsichtshalber immer einen Schlüssel für die Wohnungen auf, für Notfälle. Meistens wissen es die Mieter nicht. ;)


Ich würde hier auch Anzeige erstatten, fristlose Kündigung aussprechen (schriftlich Einschreiben/Rückschein, Brief unter Zeugen eintüten) und zum Anwalt gehen, wahlweise - wenn keine Rechtsschutzversicherung vorliegt - auch zum Mieterschutzbund.
 
Ich schließ mich Marty an. Vorallem ist es gut, dass du bzw. deine Mutter diese Nachricht auf dem AB habt.

Ich wohnte auch mal in einer Wohnung, wo der Eigentümer einen Schlüssel besaß, mit der Begründung: Wenn der Mieter weg ist und in der Wohnung passiert etwas, können andere Mietparteien den Vermieter benachrichtigen.

Damals fuhr ich noch regelmäßig die fast 200km zum Vater meines Sohnes, und wir blieben übers Wochenende da. Eines Tages kam ich nach Hause und fand Fußabdrücke auf den Fliesen im Flur, die garantiert nicht da waren, als ich losfuhr, und auch weder zu meinem Mini noch zu mir passten. Ein anderes Mal sprach mit der Vermieter drauf an, ich solle doch bitte, wenn ich wegfahre, meinen Müll vorher wegschmeissen. Also er war eindeutig in meiner Wohnung gewesen, nur konnte ich das nicht beweisen. An einem langen Wochenende wusste ich, dass er in die Wohnung gehen würde, denn er musste die Bodenfliesen im Flur reparieren lassen. Da ich ein Krabbelkind hatte, hatten wir uns drauf geeinigt, dass wir das eben an einem Besuchswochenende machen. Ich hatte alle meine Wertsachen und Papiere in mein Schlafzimmer gebracht, und dieses abgeschlossen. Als ich zurück kam, maulte er mich deswegen an. Er hätte die Zeit zu einem Rundgang nutzen wollen, ob sonst noch etwas in Ordnung gebracht werden müsse. Dass ich in meinem Mülleimer, den ich vorher komplett geleert hatte, Filtertüten und Kippen fand (ich hab noch nie geraucht), fand ich auch alles andere als lecker, aber dass die Handwerker meinen Kaffee genommen hatten, und nicht nur den in der Voratsdose sondern sogar ein neues Paket im Schank anbrachen, das fand ich unverschämt.
Ich bin da denn auch bald ausgezogen.

In meiner jetzigen Wohnung habe ich kurz nach dem Einzug das Schloss austauschen lassen, und danach von anderen Leuten erfahren, dass nicht nur die Vermieter einen Schlüssel haben, sondern auch noch die Mutter der Vermieterin.

Du siehst, es kommt öfter vor, dass Vermieter sich über die Gesetze erheben. Ich meine mich zu erinnern, dass Vermieter wirklich nur in Notfällen ohne Erlaubnis die Wohnung betreten dürfen, also wenn evtl Feuer ausbricht oder ein Rohrbruch oder sowas. Geh gegen deine Vermieterin gegen an, denn du hast eindeutige Beweise, dass sie in deiner Bude war.

lg
Linda
 
Der Vermieter darf ohne Wissen des Mieters generell keinen Zweitschlüssel haben. Am besten schützt man sich davor, indem man nach Antritt des Mietverhältnisses ein neues Schloss einbauen lässt.
 
Ok das ist wirklich billig, wusst den genauen Preis auch nicht,hatte irgendwie mehr diese Sicherheitsschlösser im Kopf.

Darf man ein Schloß ohne Zustimmung des Vermieters überhaupt auswechseln? Nur mal so interessehalber gefragt.
 
Darf man ein Schloß ohne Zustimmung des Vermieters überhaupt auswechseln? Nur mal so interessehalber gefragt.

Natürlich darfst Du das. In einem Notfall darf die Feuerwehr oder Polizei dann aber auch mit Gewalt eindringen. Aber das passiert wohl deutlicher seltener als einen neugierigen Vermieter zu haben.

Am sinnvollsten wäre es, wenn der Vermieter alle Schlüssel dem Mieter aushändigt. Sicherheitsschloss mit Schlüsselkarte, auf der der Schlüsseldienst die Anzahl der Schlüssel vermerkt hat und dann genau die Anzahl rausgeben. Das wäre auch besser, wenn es Hausschliessanalgen gibt, wo der Schlüssel auch auf eine Haustür, Kellertür und Garagentür passt.

Marty
 
Ein Schloß austauschen ist nicht ganz billig, dreh die Idee mal Hartz IV-Empfängern an.

Dafür braucht man auch keinen Handwerker kommen lassen, wenn man ein wenig fitt ist; das macht man selbst. Ich habe bislang in allen meinen Wohnungen immer die Schlösser selbst ausgetauscht. Wenn das nicht ein Tresorschloß ist oder kompliziertes Sicherheitssystem, kann jeder das selbst. Und ein neues Schloss kostet auch nicht die Welt und man kann es auch noch beim Umzug mitnehmen - das alte Schloss vom Vermieter sollte man nämlich beim Auszug immer wieder einsetzen.
 
Ein Schloß austauschen ist nicht ganz billig, dreh die Idee mal Hartz IV-Empfängern an.

Stell dir vor, die Idee brauchte mir niemand anzudrehen, die hatte ich ganz alleine...
Außerdem kennt fast jeder jemanden, der handwerklich begabt ist, und oft kennen sich Hilfsempfänger untereinader und helfen sich. Setz du mir ein Schloss ein, dann übersetz ich dir das Amstdeutsch auf deinem Bescheid, helf mir, ein Regal an die Wand zu schrauben, dann koch ich für dich, wenn du deine Kinder am Wochende hast. So einfach ist das.
 
ok ich danke euch vielmals, könnt ihr mir sonst noch irgendwelche tipps geben? habe noch nie jemanden angezeigt ^^
 
Natürlich darfst Du das. In einem Notfall darf die Feuerwehr oder Polizei dann aber auch mit Gewalt eindringen. Aber das passiert wohl deutlicher seltener als einen neugierigen Vermieter zu haben.
Dazu fällt mir eine Geschichte eines Freundes ein, bei dem es mal gebrannt hat:

Er sah wie die Feuerwehr durch den Hof seines Hauses lief um etwas zu holen, als er sah, dass die Feuerwehr mit einer art Rammbock anrückte, lief er schnell in die Wohnung um den Schlüssel der einzigen Tür zu holen, die sie hätten mit diesem Ding aufbrechen können. Als er schreiend: "Halt, halt, wir haben einen Schlüssel" über den Hof gerannt ist, um die Tür zu retten, stellten sich die Feuerwehrleute auf taub und nahmen Anlauf. Es muss also nicht unbedingt heißen, dass es etwas nützt im Falle eines Brandes einen Schlüssel parat zu haben...