Verkaufe W0W mit Account

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berti3k83

~*+[PGC]+*~
ID: 238824
L
21 Mai 2006
731
51
Ich möchte hier mein World of Warcraft Versteigern.

preis: 15 Euro. +4€ Versand Nur per PayPal

wer es schaft das heute noch zu kauft und bezahlt spart den Versand,den übernehme ich dann.

Das Spiel Ist Original verpackt und ist die Version für mac und win(EN.4CD`s) .

Es besteht ein Account mit uninterressanten Char`s,die Acc-Daten werden natürlich umgeschrieben.Lizens ist dabei.

Sobald die Bezahlung eingetroffen ist(was innerhalb 1Tages,besser sofort, sein sollte) werde ich das Spiel losschicken.


Fragen und Antworten werden im Tread geklärrt.
 
topfklao schrieb:
Darf man das überhaupt verkaufen?
Nein:

ENDBENUTZERLIZENZVEREINBARUNG schrieb:
B. Um World of Warcraft spielen zu können, müssen Sie, wie in den Nutzungsbestimmungen beschrieben, einen Benutzeraccount (den "Account") erstellen, der auf Sie beschränkt und nicht übertragbar ist. Um den Account zu erstellen, werden Sie aufgefordert werden, Blizzard Entertainment Europe einen Authentifizierungsschlüssel des Spiels mitzuteilen, der ausschließlich dem Account zugeordnet ist, den Sie mit dem Authentifizierungsschlüssel erstellt haben. Daher erlaubt Blizzard Entertainment Europe es Ihnen nicht, Ihr Eigentum an dem Spielclient an Dritte zu übertragen.
Quelle
 
apfelhaus

eula ist nach deutschem recht nicht rechtsgültig, da nur das, was ich beim kauf mit dem spiel ersehen kann bestandteil des vertrages zwischen mir und dem hersteller ist

bei wow steht (noch)nichts drauf, dass es nicht verkauft werden darf, bei guildwars hingegen ist es in den neueren auslieferungen auf die verpackung gedruckt worden

daher ist nach deutschem recht diese eula nicht vertragsbestandteil und damit nichtig
 
Mhhh. Aber kann es nicht auch "vorkommen" ,dass das denen bei blizzard auch sozusagen egal ist und sie Accounts auch sperren können.

Gibt bestimmt schon so Fälle
 
topfklao schrieb:
Mhhh. Aber kann es nicht auch "vorkommen" ,dass das denen bei blizzard auch sozusagen egal ist und sie Accounts auch sperren können.

Gibt bestimmt schon so Fälle

gibt es, aber blizzard deutschland hat auch schon einige eingaben von verbraucherschutzverbänden bekommen, in einschlägigen newsteilen von game-magazinen zu lesen

und musste ungerechtfertigte sperren wieder zurücknehmen

die dürfen zwar sperren, was sie wollen, aber müssen sich bei ihren begründungen dazu auch eben an die deutschen gesetze halten, da der user, mit dem kauf des spieles, quasi einen dienstleistungsvertrag mit blizzard schließt, ergo blizzard ist gemäß diesem vertrag zur lieferung der dienstleistung "online spielen" verpflichtet

ich habe einen ähnlichen fall mit guildwars hinter mir, nach androhung von rechtsmitteln ist mein accunt nun bespielbar ...
 
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