Wenn ich mich jetzt auf folgenden Auszug aus der AGB beziehe:
§ 6 Zahlungsbedingungen:
1. Der Kaufpreis wird mit Annahme der Bestellung durch *** zur Zahlung fällig.
Dort erschließt sich mir, dass mit der Zahlung ein Vertrag zustande kommt.
Es erscheint mir unlogisch, dass ich erst die Bestellung abschicken muss, die Zahlung leisten muss und DANN der Händler entschiden darf, ob er liefert oder nicht.
Ich habe den Eindruck, dass in diesem Fall §6 den §2 außer Kraft setzt. Denn mit Annahme der Zahlung und somit der Bestellung ist meiner Meinung nach ein Vertrag entstanden.
Durch den Kommisionierauftrag entsteht ja auch der Eindruck, dass die Lieferung ordnungsgemäß durchgeführt wird.
Edit: Auf meine Mail kam bisher keine Reaktion. Diese ging schon vor dem Startpost raus
§ 6 Zahlungsbedingungen:
1. Der Kaufpreis wird mit Annahme der Bestellung durch *** zur Zahlung fällig.
Dort erschließt sich mir, dass mit der Zahlung ein Vertrag zustande kommt.
Es erscheint mir unlogisch, dass ich erst die Bestellung abschicken muss, die Zahlung leisten muss und DANN der Händler entschiden darf, ob er liefert oder nicht.
Ich habe den Eindruck, dass in diesem Fall §6 den §2 außer Kraft setzt. Denn mit Annahme der Zahlung und somit der Bestellung ist meiner Meinung nach ein Vertrag entstanden.
Durch den Kommisionierauftrag entsteht ja auch der Eindruck, dass die Lieferung ordnungsgemäß durchgeführt wird.
Edit: Auf meine Mail kam bisher keine Reaktion. Diese ging schon vor dem Startpost raus