Vergütung während der Ausbildung / Ausbildung allgemein

Hotwave

Multitalent
ID: 132230
L
24 April 2006
3.210
301
Am 01.08. beginne ich eine auf 2 Jahre verkürzte Ausbildung zum Kaufmann für Marketingkommunikation.
Zu dem Thema habe ich nun ein paar Fragen.
Ich habe gerade die Vorlage der IHK für einen Ausbildungsvertrag geöffnet und mein zukünftiger Arbeitgeber war sich aber auch nicht sicher, was in den Vergütungs-Feldern einzutragen ist, da die Vergütung dort Brutto angegeben wird. Er möchte mir 400 Euro Netto im 1. und 460 Euro im 2. Jahr (520 im 3., aber ich verkürze ja eh) zahlen, bei guten Leistungen könnte ich ggf. auch schon früher mehr bekommen, hat er gesagt.
Was müsste ich also Brutto kriegen, damit die entsprechenden Netto-Beträge herauskommen?
Ich hab' zwar schon viel Geld verdient mittlerweile, aber das alles steuerfrei (Bundeswehr, bevor hier Missverständnisse entstehen :ugly: ) und somit noch nicht viel mit dem Thema zu tun gehabt.

Wie ist das mit der Krankenversicherung? Zur Zeit bin ich ja über noch über die Bundeswehr versichert, meine private Krankenversicherung (bin mit über meinen Dad versichert) ruht solange. Aber wie sieht das während der Ausbildung aus, was ändert sich da genau?

Ich möchte die Ausbildung gerne verkürzen, weil ich der Meinung bin, dass ich das kann. Ich hab' schon die 11. Klasse auf'm Gymnasium übersprungen und hatte keine Probleme damit und ein gutes Abitur bekommen.
Ich möchte erst mal etwas praktische Erfahrungen sammeln und danach evtl. studieren, deshalb habe ich mich für eine Ausbildung entschieden.
Hat da jemand dennoch vielleicht praktische Erfahrungen, was eine verkürzte Ausbildung betrifft?

Über weitere Tipps / Hinweise, was die Ausbildung betrifft, bin ich natürlich dankbar.
 
:arrow: Schule, Studium, Ausbildung

Und auf die Gefahr jetzt was falsches zu schreiben...

1. Afaik kannst du deine Ausbildung nicht um ein ganzes Jahr verkürzen, sondern nur um ein halbes Jahr. Das ist aber nicht soo einfach...

2. Bis (afair) 800€ Brutto pro Monat bezahlst du keine Lohnsteuer, sondern nur anteillig Sozialversicherungsbeiträge. Dein AG sollte eigentlich in der Lage sein das auszurechnen ;)

3. Versichern musst du dich dann natürlich selbst (bzw. dein AG).

Gruß Aru
 
Die Vorlage einfach auf Netto ändern, denn was heute dein Brutto sein müsste ist morgen vielleicht schon überholt, da auch die Sozialversicherungsbeiträge sich laufend ändern.
 
3. Versichern musst du dich dann natürlich selbst (bzw. dein AG).
Zur Zeit bin ich ja über noch über die Bundeswehr versichert, meine private Krankenversicherung (bin mit über meinen Dad versichert) ruht solange. Aber wie sieht das während der Ausbildung aus, was ändert sich da genau?

Die private Versicherung von deinem Dad kannst du gerade weiter ruhen lassen, wie Arusiek schon schrieb, bei einer Ausbildung musst du dich meines Wissens nach selber gesetzlich versichern.
 
also nur mal so als grobe Richtung. An Sozialabgaben hast du, wenn du keine Lohnsteuer zahlst ca. 20 % vom brutto.

Demnach müssten Brutto abzgl. 20 % = dein netto sein.

Bei 400 € netto wären das ca. 500 €
Bei 460 € netto wären das ca. 575 €
 
also nur mal so als grobe Richtung. An Sozialabgaben hast du, wenn du keine Lohnsteuer zahlst ca. 20 % vom brutto.

Demnach müssten Brutto abzgl. 20 % = dein netto sein.

Bei 400 € netto wären das ca. 500 €
Bei 460 € netto wären das ca. 575 €

Jop kommt ungefähr hin...
Ich komme auf 85 € Sozialabgaben... Und Steuern zahlt man solange nicht wie man nicht über einen Jahresverdienst von neuerdings 8004€ kommt.

Zur Krankenversicherung:
Einfach sagen wo du versichert bist (wenn es eine gesetzliche ist), dann versichert dein Arbeitgeber dich, ansonsten wird er dir sagen bei welcher Krankenkasse du ab der Ausbildung versichert bist.

Zur verkürzten Ausbildung:
Generell hast du erst mal keinen Anspruch auf eine verkürzte Ausbildung, auch mit Abi nicht. Wenn du dich gut machst, dann wird dein Arbeitgeber auf dich zu kommen und dir sagen ob er deine Lehrzeit verkürzt oder nicht.
 
1. Afaik kannst du deine Ausbildung nicht um ein ganzes Jahr verkürzen, sondern nur um ein halbes Jahr. Das ist aber nicht soo einfach...
Man kann direkt zu Beginn mit Fachhochschul- oder Hochschulreife eine Verkürzung um 12 Monate beantragen. Das ist relativ unkompliziert ;)
Bei guten Leistungen könnte ich dann um ein weiteres halbes Jahr verkürzen, mehr wäre aber auch nicht drin.

@manboo8000 deine Angaben kommen ganz gut hin, hab's mal mit dem Rechener ausgerechnet, den snakegott empfohlen hatt. Ich schreib da dann 503 bzw. 577 Euro rein :)
 
Hallo,

für die Höhe deiner Ausbildungsvergütung folgende Punkte wichtig!

1. Wenn dein Arbeitgeber in Arbeitgeberverband ist, muß er mindestens den Tariflohn zahlen!

2. ist er nicht im Arbeitgeberverband, muß er mindestens die ortsübliche Vergütung zahlen!

3. durch deine Lehrzeitverkürzung, beginnst du deine Ausbildung im 2. Lehrjahr, das bedeutet das auch die Vergütung für das 2. und 3. Lehrjahr gelten.

4. Du bist als Auszubildender voll Sozialversicherungspflichtig ( die meisten Brutto/Nettorechner berechnen die Sozialabgaben für Minijobber, Anteiliger Sozialversicherungsbetrag)

5. Sollte dein Ausbildungsplatz öffentlich gefördert sein ( Jobcenter, Rentenkassen oder sozial bzw. gemeinnützige Träger) kann die Vergütung geringer sein!

6. Da dein Ausbildungsvertrag, noch von der IHK geprüft wird, werden Fehler die enthalten sind rechtsgültig korrigiert!


Die verbindliche Höhe deiner Ausbildungsvergütung, kannst du bei der zuständigen IHK erfragen.



Gruß Gerd

P.S. Ich war bis 2005 Mitglied im Betriebsrat eines Zuffenhausener Autobauers
 
3. durch deine Lehrzeitverkürzung, beginnst du deine Ausbildung im 2. Lehrjahr, das bedeutet das auch die Vergütung für das 2. und 3. Lehrjahr gelten.
Das wäre schön...allerdings gilt das nur bei vorheriger beruflicher Qualifizierung :(

Ansonsten Danke für die Tipps :)
 
Man kann direkt zu Beginn mit Fachhochschul- oder Hochschulreife eine Verkürzung um 12 Monate beantragen.
Bei guten Leistungen könnte ich dann um ein weiteres halbes Jahr verkürzen, mehr wäre aber auch nicht drin.

Also mehr als ein Jahr geht glaube ich nicht.
Verkürzung bei allgemeinem Schulabschluss (§ 8 Berufsbildungsgesetz)

Wenn Azubi und Ausbilder es gemeinsam bei der zuständigen Stelle beantragen, kann die Ausbildungszeit verkürzt werden, wenn der Azubi einen höheren allgemeinen Schulabschluss hat, als den Hauptschulabschluss. Dabei gelten folgende Richtlinien:

Fachoberschulreife
(z.B. Realschulabschluss) - Kürzung um 6 Monate möglich

Fachhochschulreife - Kürzung um 12 Monate möglich

Abitur - Kürzung um 12 Monate möglich

Wichtig: Der Antrag auf Verkürzung muss von Azubis und Ausbilder gemeinsam gestellt werden. Dein Ausbilder muss also mit der Verkürzung einverstanden sein, sonst geht es nicht!

Der Antrag auf eine Verkürzung wegen Vorbildung sollte gleich zu Beginn der Ausbildung bei der zuständigen Stelle (z.B. Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer) gestellt werden. Es ist aber möglich, den Antrag noch bis ein Jahr vor dem Ende der Ausbildung zu stellen.

Bei einer Verkürzung wegen schulischer Vorbildung muss nicht das entsprechend höhere Gehalt gezahlt werden, wie bei der Anrechnung von beruflicher Vorbildung. Die Ausbildungszeit fällt quasi hinten weg und die Ausbildung beginnt trotz Verkürzung im ersten Lehrjahr mit entsprechender Ausbildungsvergütung.

Die Verkürzung wird dann in deinem Ausbildungsvertrag vermerkt, bzw. die Ausbildung dauert dann z.B. statt 3 Jahre nur noch 2,5 Jahre.
Quelle: https://www.azubi-azubine.de/mein-r...tml#Verkürzung bei allgemeinem Schulabschluss



3. durch deine Lehrzeitverkürzung, beginnst du deine Ausbildung im 2. Lehrjahr, das bedeutet das auch die Vergütung für das 2. und 3. Lehrjahr gelten.

Das dachte ich auch zuerst, aber siehe oben.
 
Also mehr als ein Jahr geht glaube ich nicht.
IHK schrieb:
https://www.frankfurt-main.ihk.de/c...sbildung/Merkblatt_Verkuerzung_Ausbildung.pdf

Zusammentreffen mehrere Voraussetzungen
Bei Ausbildungsberufen Mindestzeit für betriebliche
mit einer Regelausbildungszeit Ausbildung


Mehrere Anrechnungsmöglichkeiten können nebeneinander berücksichtigt werden. Es sollen aber folgende Mindestzeiten einer betrieblichen Ausbildung nicht unterschritten werden:

3,5 Jahre 24 Monate
3 Jahre 18 Monate
2 Jahre 12 Monate

Eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung gemäß § 45 BBiG „Zulassung in besonderen Fällen“ bleibt zusätzlich möglich.
18 Monate sind also das Minimum.
 
Also mehr als ein Jahr geht glaube ich nicht.
Quelle: https://www.azubi-azubine.de/mein-r...tml#Verkürzung bei allgemeinem Schulabschluss

Das dachte ich auch zuerst, aber siehe oben.

Ich hab meine Ausbildung mit Abi um 1,5 Jahre verkürzt. Weiterhin entfällt der Berufsschulunterricht. Dafür habe ich etwa 40 Seminartage in den 1,5 Jahren, in denen der prüfungsrelevante Stoff vermittelt wird.

Klappt eigenartigerweise wohl nicht mit der IHK Köln so wunderbar... deshalb machen wir das bei der IHK Koblenz. :ugly:
 
Wenn ich nach einem Jahr merke, dass da immer noch Luft ist (und meine Leistungen gut sind), dann kann ich einen Antrag auf weitere Verkürzung um ein halbes Jahr stellen, oder wie hast du das gemacht Brownie?
 
Das Vorziehen der Prüfung ist ganz einfach:

Du besorgst dir von der IHK einen Vordruck dafür. Kannst du meistens auch im I-Net bei denen auf der Seite runterladen.

Den legst du dann deinem Berufschulklassenlehrer vor. Der kann dir dann bei entsprechenden Schulischen Leistungen seinen segen geben.

Gibt er dir den dann muss dein Betrieb noch unterschreiben und dann schickst du das ganze zur IHK.

Die Termine zur abgabe stehen normalerweise auf der IHK Seite im I-Net. Falls net ruf da einfach mal an. Letze Abgabe müsste bei einer Abschlussprüfung im Sommer wenn ich mich recht erinner im November sein.
 
Wenn ich nach einem Jahr merke, dass da immer noch Luft ist (und meine Leistungen gut sind), dann kann ich einen Antrag auf weitere Verkürzung um ein halbes Jahr stellen, oder wie hast du das gemacht Brownie?

Ich hab keinen Antrag gestellt. Wir waren nicht mal bei der IHK "angemeldet". Unsere Seminargruppe hat den Prüfungsstoff in den Seminartagen erhalten und dann hat die Personalabteilungsleiterin uns extern zur Prüfung angemeldet.

https://infobub.arbeitsagentur.de/berufe/start?dest=profession&prof-id=6532