News Verfassungsschutz schweigt vorerst zur AfD

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25 April 2006
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Folgende News wurde am 25.01.2021 um 17:55:20 Uhr veröffentlicht:
Verfassungsschutz schweigt vorerst zur AfD
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Köln/Berlin (dpa) - Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) will über eine etwaige Einstufung der AfD als Verdachtsfall vorerst nichts bekanntgeben.
Dies könnte eine ursprünglich angekündigte vorläufige Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts in der Sache überflüssig machen. Dort hatte die AfD gegen den Verfassungsschutz geklagt. Sie beantragte unter anderem, dem Verfassungsschutz zu verbieten, sie als Verdachtsfall einzustufen und dies öffentlich bekanntzugeben. «Mit Blick auf das laufende Verfahren und aus Respekt vor dem Gericht äußern wir uns in dieser Angelegenheit nicht öffentlich», teilte die in Köln ansässige Behörde am Montag mit. Die AfD beruft sich unter anderem auf das Recht der Parteien auf Chancengleichheit.
Das Verwaltungsgericht hatte für diesen Montag eine Zwischenentscheidung in Aussicht gestellt, einen sogenannten Hängebeschluss. Dies ist eine vorläufige Entscheidung, die besonders kurzfristig ergehen kann. Am Nachmittag teilte ein Gerichtssprecher jedoch mit, dass am Montag kein Beschluss mehr gefasst werde.
Nach Medienberichten wollte das Bundesamt für Verfassungsschutz in dieser Woche eine Entscheidung über den weiteren Umgang mit der AfD treffen. Demnach soll die AfD zum rechtsextremistischen Verdachtsfall erklärt werden. Eine solche Kategorisierung kann, ebenso wie eine Einstufung als gesichert extremistische Bestrebung, den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel nach sich ziehen.
«Bundesinnenminister Horst Seehofer sieht es sehr kritisch, dass Informationen über eine gegebenenfalls bevorstehende Beobachtung der AfD aus den Reihen der Innenministerkonferenz an die Medien weitergegeben wurden», teilte eine Sprecherin des Ministeriums mit. Unabhängig von diesem Themenkomplex und den aktuellen Medienberichten dazu sei es generell wichtig, dass mögliche Maßnahmen und Entscheidungen der Bundesverwaltung von allen Verantwortlichen mit der gebotenen Sorgfalt und Diskretion behandelt würden.
Kritik kam auch von den Grünen. «Irritiert bin ich über den Umstand, dass die Information über die gegebenenfalls bevorstehende Beobachtung der gesamten AfD ausgerechnet aus den Reihen der Innenministerkonferenz durchgestochen wurde», sagte Innenpolitiker Konstantin von Notz der «Augsburger Allgemeinen».
Schon seit einiger Zeit wird in Medienberichten darüber spekuliert, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD demnächst als Verdachtsfall im Bereich Rechtsextremismus einstufen könnte. Nach Angaben von Teilnehmern hatte der Präsident des Bundesamtes, Thomas Haldenwang, bei der Innenministerkonferenz von Bund und Ländern im Dezember gesagt, er rechne mit einer Entscheidung im Januar.
Auf die Frage, ob es angesichts der im September anstehenden Bundestagswahl richtig sei, für Januar ein neues Gutachten zur AfD anzukündigen, sagte Haldenwang kurz darauf in einem Interview mit der Deutschen Presse-Agentur: «Unser gesetzlicher Auftrag ist auch, die Bevölkerung über verfassungsfeindliche Bestrebungen zu informieren.» Auch im Vorfeld einer Wahl müsse seine Behörde «die Öffentlichkeit informieren dürfen, wenn wir verfassungsfeindliche Bestrebungen jeglicher Art wahrnehmen».
Die Zahl der AfD-Mitglieder ist im vergangenen Jahr erstmals seit 2015 gesunken. Wie ein Sprecher auf Anfrage mitteilte, hatte die Partei zu Beginn dieses Jahres rund 32 000 Mitglieder. Anfang 2020 gehörten seinen Angaben zufolge noch 34 750 Menschen der AfD an. Nur erklärt sich der Mitgliederschwund laut AfD durch eine Bereinigung der Kartei. «Etwas über 1400 der Nettoverluste resultieren aus Beendigung der Mitgliedschaft durch die AfD aufgrund Nichtzahlung der Beiträge», sagte Pressesprecher Peter Rohling. Dies sei die «erste richtige Flurbereinigung» seit Gründung der Partei im Jahr 2013 gewesen.
 
Folgende News wurde am 25.01.2021 um 17:55:20 Uhr veröffentlicht:
Verfassungsschutz schweigt vorerst zur AfD
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Diese Entscheidung zeigt mal wieder, welche gefährliche braunfärbung dieser Staat hat, der so human und demokratisch sein will.
Als die KPD in der BRD am 17.08 1965 verboten wurde erging gleichzeitig neben dem berufsverbot der Mitglieder auch das Verbot von entsprechenden Ersatz-Organisationen. Das KPD-Verbot war wie man im Internet nachlesen kann, das zweite Parteiverbot in der Geschichte der damals jungen BRD.
Wenn auch ersten Parteiverbot in der BRD-Geschichte 1952 das eine Nazipartei, die SRP(Sozialistische Reichspartei) traf, so fehlte leider das Verbot zur Bildung von gleichbedeutenden/ähnlichen Ersatz-Organisationen. Gravierende Fehler führte ja dann 1964 zur Gründung der NPD, deren programmatische und sprachliche Nähe nach Auffassung von Politikwissenschaftlern, Historikern und sogar dem bundesverfassungsgericht der NSDAP gleichen.
Dem aber nicht genug. Zwei verbotsverfahren dieser Partei schlugen fehl. Erstes 2001 bis 2003 wegen "Verfahrensfehler" und im Januar 2017 dann lehnte das Verfassungsgericht ein Verbot der NPD mit der Begründung ab, dass diese Partei nicht das Potenzial habe die Demokratie in Deutschland zu beseitigen. Man sah diese Partei "kleine unbedeutende Partei" an.
Gehen wir mal zurück in der Geschichte ins Jahr 1956, zum KPD-Verbot. Die KPD war mit Sicherheit in der damaligen Bundesrepublik auch eine kleine unbedeutende Partei, die deren "Demokratie" nicht in Gefahr gebracht hätte.
Bin aber immer noch nicht genug. Heute ist die AfD im Bundestag und darf dort ihre braune Propaganda verbreiten.
Ich kann da nur sagen:: DEUTSCHLAND ERWACHE.
 
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