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krass, der hat neben mir gewohnt...
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krass, der hat neben mir gewohnt...
Eine Warnung im Vorhinein: Wenn sich hier jemand zu verunglimpfenden oder beleidigenden Kommentaren herablässt, darf sich auf einer Verwarnung gefasst machen!!!

darkkurt schrieb:Eine Warnung im Vorhinein: Wenn sich hier jemand zu verunglimpfenden oder beleidigenden Kommentaren herablässt, darf sich auf einer Verwarnung gefasst machen!!!
Nö, die Stelle wird ja neu besetzt. Zahlst du weiter, hahamein beileid der familie,aber so richtig traurig bin ich nicht.einer weniger für den meine steuergelder draufgehn....
achso wenn nen faschist stirbt darf man seine meinung nicht äußern???wenn aber in anderen threads fakten wie völkermord ,rassenhass usw kleingeredet werden ist das ok,oder wie?
Allerdings, und darauf bezog sich meine Warnung: Auch ein "Faschist" hat ein Anrecht darauf, seine Würde gewahrt bleibt. Im Leben wie auch im Tode.
faschist und würde??das passt irgendwie nicht aber egal....
achso wenn nen faschist stirbt darf man seine meinung nicht äußern???wenn aber in anderen threads fakten wie völkermord ,rassenhass usw kleingeredet werden ist das ok,oder wie?
für mich net, kann nämlich kein arabischübrigens
der ägyptische nobelpreisträger für literatur, naguib mahfus, ist am mittwoch einem medienbericht zufolge im alter von 94 Jahren gestorben.das intressiert wohl eher keinen obwohls nen wirklicher verlust ist.
ist natürlich schon böse, erst von den sozialisten gemobbt und dann tot.
Und? Unser Grundgesetz ist doch nicht von Gott gegeben. Wenn er eine andere Struktur für unser System vorsieht ist das vollkommen in Ordnung. Insbesondere geschützt werden seine Bestrebungen durch deine heiß geliebte Verfassung."Natürlich sind wir verfassungsfeindlich. Wir wollen eine andere Gesellschaftsordnung."
Sprichst du den Angehörigen von Islamofaschisten, die einen Autounfall hatten, auch dein Beileid aus? Das nenne ich mal inkonsequent![...]
hart für die familie, mein beileid.

Blödsinn hoch drei... Die Demokratie hat aus ihren Fehlern gelernt und setzt sich gegen Verfassungsfeinde zur Wehr... =>Streitbare Demokratie![...] Insbesondere geschützt werden seine Bestrebungen durch deine heiß geliebte Verfassung.
https://de.wikipedia.org/wiki/Streitbare_DemokratieDas politische System der BRD wurde vom Bundesverfassungsgericht als streitbare, wehrhafte Demokratie bezeichnet. Damit soll gesagt werden, dass die Freiheitlich-Demokratische Grundordnung (FDGO) geschützt wird, und nicht auf legalem Weg oder mit Hilfe legaler Mittel aufgehoben werden kann. Andererseits bedeutet es auch, dass gegen Feinde der Verfassung (Einzelpersonen wie Parteien) aktiv vorgegangen werden kann, bevor sie strafrechtlich relevante Taten verüben.
Und? Unser Grundgesetz ist doch nicht von Gott gegeben. Wenn er eine andere Struktur für unser System vorsieht ist das vollkommen in Ordnung. Insbesondere geschützt werden seine Bestrebungen durch deine heiß geliebte Verfassung.

Grundgesetz schrieb:Staatsstrukturprinzipien; Widerstandsrecht
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Grundgesetz schrieb:Parteien
(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.
(2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht.