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Hallo,
laut Duden ist beides erlaubt.
Zu bevorzugen ist jedoch eindeutig "Uschis Frisierladen", weil eindeutig ist, dass Uschi die Besitzerin ist. Anders wäre es bei der Besitzerin Andrea: "Andreas Frisierladen" ist da nicht ganz so eindeutig; da könnte eine Andrea oder ein Andreas Besitzer sein. Soweit ich weiß, wäre es aber auch da erlaubt, den Apostroph wegzulassen.
Zusammenfassung: Ein Apostroph wird nur benötigt, um Mehrdeutigkeiten zu vermeiden.