Columbus
Gesperrt
- 10 Mai 2008
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Beim DSL-Abschluss einmal unbedacht geklickt, schon hat man ein Abo am Hals. So ging es jedenfalls den Kunden, die sich bei 1&1 für ein vermeintlich kostenloses Sicherheitspaket entschieden haben. Verbraucherschützer brachten den Fall vors Gericht.
Angebote, die nach einiger Zeit in kostenpflichtige Abonnements übergehen, dürfen nicht als Gratisleistung angepriesen werden. Das hat das Landgericht Koblenz in einem Verfahren gegen den Internetdienstleister 1&1 entschieden und damit dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) recht gegeben. (1 HK O 85/09).
Weiter hier: https://www.n-tv.de/ratgeber/steuernrecht/Was-gratis-ist-muss-gratis-bleiben-article880576.html
Vielleicht sogar ein Post zum Anpinnen?
