Urlaubsanspruch im laufendem Jahr

sulospace

searcher
21 April 2006
1.721
115
Hallo,

habe ich Anspruch auf meine vollen 30 Tage Urlaub, auch wenn ich nur noch bis 13 September arbeite?
Ich glaube das müsste schon so sein.

Werde ab September auf die Technikerschule gehen.

gruß sulospace
 
Würde Mastaa zusprechen..mal "logisch" gesehen du kriegst ja auch nicht dein Jahresgehalt wenn du nicht bis zum Ende des Jahres (hochgerechnet) ausbezahlt sondern nur so lang du im Dienste deines Arbeitgebers bist.

Sprich dir stehen für die 9 Monate die du quasi das Jahr arbeitest ca 18 Tage Urlaub zu. Und die dürftest du im Regelfall nehmen...ansonsten würden sie dir ausbezahlt werden.-
Ausnahmen bestätigen natürlich die Regel8)
 
Ich hab jetzt den Link leider nicht mehr, habe aber gelesen wenn ich über den 30. Juni hinausarbeite meinen vollen Urlaubsanspruch habe. Ich weiß jetzt nur nicht ob es dann die gesetzlichen 20 Tage sind, oder der tariflich geregelte Urlaub von 30 Tagen..

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesurlaubsgesetz

Anspruch auf Vollurlaub [Bearbeiten]

Der Anspruch auf den Vollurlaub entsteht erstmalig erst mit Ablauf der Wartezeit von sechs Monaten (§ 4 Abs. 1 BUrlG). Für die Fristberechnung gelten die §§ 186, 187 BGB. Dabei kommt es nicht auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, sondern auf den Zeitpunkt der beabsichtigten Arbeitsaufnahme an. Beginnt ein Arbeitsverhältnis mit dem Beginn des Tages, so wird dieser Tag mitgezählt, auch wenn die Arbeitsaufnahme erst im Laufe des Tages erfolgt oder der Arbeitnehmer wegen einer Krankheit, eines Feiertages usw. verhindert ist.

* Beispiel 1: Am 10. Januar wird für die Zeit ab dem 1. Februar ein Arbeitsverhältnis begründet. Das Arbeitsverhältnis wird zum 20. August beendet. ? Der Arbeitnehmer hat einen vollen Jahresurlaubsanspruch, obwohl er nicht das ganze Jahr gearbeitet hat.

...
[...]
[edit by darkkurt]
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo Sulospace,

Dir steht generell der Urlaubsanspruch pro Jahr zu, den Du mit Deinem Arbeitgeber vereinbart hast. Falls nichts vereinbart (teilweise "automatisch" durch Tarifverträge usw.) ist, gilt für Dich der gesetzliche Urlaubsanspruch. Du berufst Dich auf den Anspruch auf Vollurlaub nach Ablauf der Wartefrist, welcher
a) aber in den meisten Fällen in den Arbeitsverträgen ausgeschlossen ist. => Prüfe Deinen Arbeitsvertrag, dann weißt Du es.
b) https://www.anwalt.de/rechtstipps/teilurlaub_001649.html Nicht zwingend damit zu tun hat, wie viel Urlaub Du im Laufe eines Jahres bekommst, sondern wann der Dir erstmalig zusteht; in der Regel steht Dir der volle Anspruch nach Ende der Wartezeit (häufig genau die Probezeit) erstmalig zu.

Wenn Du (nach mehrjähriger Beschäftigung) im Laufe eines Urlaubsanspruchjahres das Unternehmen verlässt, dann steht Dir der anteilige Urlaubsanspruch zu: Du hast Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Beschäftigungsmonat des laufenden Jahres.
Für Dich bedeutet das, dass Du in 2010 Anspruch auf 20 Urlaubstage hast. Diese stehen Dir in jedem Fall zu!

Noch was:
Da Du aber zum 13.09 (warum gerade zum ungeraden 13.?) arbeiten willst, wäre es gut sich mit Deinem Chef darüber zu unterhalten und das direkt anzusprechen. Vielleicht ist Dein Chef ja froh über jeden Arbeitstag, den Du länger bei Ihm arbeitest und er gibt Dir als Belohnung für die Arbeit bis zum 13.09. (anstatt bis zum 31.08 ) einen Tag extra Urlaub oder Du kannst Urlaubsansprüche in Bares ummünzen => auch nicht die schlechteste Variante, wenn man danach nochmals die Schulbank drücken will ;)

Beste Grüße
 
Ich verlasse das Unternehmen am 12.9 (ganz genau) und geh am 13.9 in die Technikerschule, deswegen das krumme Datum.
Arbeite in dem Betrieb schon 4 Jahre.
 
Ich hab jetzt den Link leider nicht mehr, habe aber gelesen wenn ich über den 30. Juni hinausarbeite meinen vollen Urlaubsanspruch habe. Ich weiß jetzt nur nicht ob es dann die gesetzlichen 20 Tage sind, oder der tariflich geregelte Urlaub von 30 Tagen..

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesurlaubsgesetz


[...]
[edit by darkkurt]

So wie ich es kenne, hast Du zwar den vollen Jahresanspruch deines Urlaubes, aber nur für die Zeit, die auch dein Arbeitsverhältniss besteht.
Dieses gilt meines Wissens, für alle unbefristeten Arbeitsverhältnisse, die vor dem 30. Juni beginnen.;)

Somit sollte, Mastaa da schon richtig liegen.:)

Du kannst ja, wenn Du dir nicht sicher bist beim Br oder Bv, nochmal nachfragen, die werden es dir, auch genau erklären können.8)

edit: Lynx72 war schneller
 
Shalömchen!

Also ich seh's auch so. Dir steht der Jahresurlaub nur anteilig zu, da du ja auch nicht das volle Jahr arbeiten wirst.

Ich selbst habe die Situation letztes Jahr erst gehabt als ich den Job gewechselt habe. Da ich bei einer ziemlich großen und bekannten Zeitarbeitsfirma angestellt war, gehe ich mal davon aus, dass da alles mit rechten Dingen zugeht! ;)
Und es ist ja auch nur logisch, dass der Urlaub anteilig berechnet wird, da man ja beim neuen Arbeitgeber auch wieder anteiligen Urlaub bekommt. Okay, in diesem Fall geht's nicht in eine andere Firma, sondern zur Technikerschule. Aber da wird's wohl Ferien geben, oder?
 
Wenn Du von 30 Tagen Jahresurlaub sprichst, dann vermutlich tariflich ausgehandelt, oder? Welcher Tarifvertrag wäre das denn?

Marty
 
Dir stehen die Urlaubstage zu, die im Vertrag festgehalten sind.

Solltest du vor Ende eines Jahres den Betrieb verlassen, so muss dieser dir eine Bescheinigung austellen, wieviel Urlaub du genutzt hast und wieviel dir "zugestanden hätte".
Diese Bescheinigung ist beim neuen Arbeitgeber vorzulegen (entfällt bei dir).

Somit kannst du die 30 Tage nehmen. Auf deiner Bescheinigung wurde in etwa stehen, dass dein Jahresurlaub abgegolten ist (8 volle Beschäftigungsmonate x2,4 Tage Urlaub je Monat= 20 UT, davon 30 genommen).
Somit wäre dein neuer Arbeitgeber nicht verpflichtet, dir welchen für deine neue Zugehörigkeit zu geben.

In deinem Fall hast du aber Glück gehabt, da es in der Schule wohl keinen Urlaub geben wird ;)