moin leuts.
ich habe mal ne frage...
nach der ehe, ist man als mann in der regel dazu verpflichtet an die frau unterhaltszahlungen zu leisten, wenn die frau diese beantragt. wenn sie diese aber nicht beantragt, obwohl sie vom gericht darauf hingewiesen wurde, dass sie dazu berechtigt ist, muss der mann nicht zahlen. ..also freiwillig meine ich.
nun zur eigentlichen frage...
besteht ein gesetzt, oder was weiss ich, dass die unterhaltszahlungsverpflichtung regelt? ich möchte gerne wissen, ob das recht auf unterhalt lebenslang besteht, oder ob sie das irgendwann nicht mehr beantragen kann, also das recht darauf verfällt.
wer weiss das?
ich habe mal ne frage...
nach der ehe, ist man als mann in der regel dazu verpflichtet an die frau unterhaltszahlungen zu leisten, wenn die frau diese beantragt. wenn sie diese aber nicht beantragt, obwohl sie vom gericht darauf hingewiesen wurde, dass sie dazu berechtigt ist, muss der mann nicht zahlen. ..also freiwillig meine ich.
nun zur eigentlichen frage...
besteht ein gesetzt, oder was weiss ich, dass die unterhaltszahlungsverpflichtung regelt? ich möchte gerne wissen, ob das recht auf unterhalt lebenslang besteht, oder ob sie das irgendwann nicht mehr beantragen kann, also das recht darauf verfällt.
wer weiss das?