Unterhaltszahlungen nach der Ehe

HoB

HoB
ID: 79596
L
22 April 2006
2.521
74
moin leuts.

ich habe mal ne frage...

nach der ehe, ist man als mann in der regel dazu verpflichtet an die frau unterhaltszahlungen zu leisten, wenn die frau diese beantragt. wenn sie diese aber nicht beantragt, obwohl sie vom gericht darauf hingewiesen wurde, dass sie dazu berechtigt ist, muss der mann nicht zahlen. ..also freiwillig meine ich.

nun zur eigentlichen frage...

besteht ein gesetzt, oder was weiss ich, dass die unterhaltszahlungsverpflichtung regelt? ich möchte gerne wissen, ob das recht auf unterhalt lebenslang besteht, oder ob sie das irgendwann nicht mehr beantragen kann, also das recht darauf verfällt.

wer weiss das?
 
NoFear schrieb:
besteht ein gesetzt, oder was weiss ich, dass die unterhaltszahlungsverpflichtung regelt? ich möchte gerne wissen, ob das recht auf unterhalt lebenslang besteht, oder ob sie das irgendwann nicht mehr beantragen kann, also das recht darauf verfällt.

wer weiss das?

also es erlischt auf alle fälle, wenn sie erneut heiratet ;o)
aber ich glaube, das ist auch der fall, wenn sie mit einem anderen mann zusammen wohnt -> eheähnliche gemeinschaft ;)
 
mirabelle schrieb:
also es erlischt auf alle fälle, wenn sie erneut heiratet ;o)
aber ich glaube, das ist auch der fall, wenn sie mit einem anderen mann zusammen wohnt -> eheähnliche gemeinschaft ;)

das weiss ich, aber ich rede von einem verfall des anspruchs von zeitwegen her.. ;)
 
So wie ich das aus dem Link gelesen habe, kann man immer Unterhalt einfordern, aber nur höchstens ein Jahr rückwirkend.

Beispiel:
Scheidung am 1.1.2006, sie zuckt sich aber erst am 1.1.2008, dann bekommt sie nur ab dem 1.1.2007 Geld.

Und dann muss man ja erstmal noch schauen, ob sie überhaupt Anspruch hat. Ist sie verheiratet oder hat einen einträglichen Job, dann guckt sie eh in die Röhre. Und wenn keine Kinder da sind oder die gemeinsamen Kinder schon 12 oder älter sind, dann ist sie auch angehalten, sich nen Job zu suchen.
 
auch wenn die kinder über zwölf jahre alt sind kann noch ein anspruch auf unterhalt bestehen, je nachdem, wie hoch das einkommen von euch ist ( ist dann aber meißt nicht viel). die kinder haben so wie so einen anspruch auf unterhalt, bis sie mit der ausbildung fertig sind (eine altersbegrenzung ist mir da nicht bekannt).
 
also auf deutsch..

ein bißchen was über ein jahr ehe und ein kind. das bedeutet, dass die frau wann auch immer sie lustig ist unterhalt für sich verlangen kann. oder?8O
 
ewin12000 schrieb:
Wenn Sie mehr als du verdient, zahlt Sie. ;) Ihr könnt euch auch einigen, per Notar darauf verzichten. Auf den Unterhalt für das Kind kannste aber nicht verzichten bzw. Sie nicht.

kind is eh klar und kein thema.8) das sie mal mehr als ich verdient, halte ich für einen nicht realisierbaren traum. *lach*
 
NoFear schrieb:
kind is eh klar und kein thema.8) das sie mal mehr als ich verdient, halte ich für einen nicht realisierbaren traum. *lach*

Och, sowas kann ganz schnell passieren, z.B. wenn er arbeitslos wird.

Manche Männer werden erstaunlich schnell arbeitslos, wenn sie plötzlich Unterhalt zahlen müssen :mrgreen:
 
CashButterfly schrieb:
Och, sowas kann ganz schnell passieren, z.B. wenn er arbeitslos wird.

Manche Männer werden erstaunlich schnell arbeitslos, wenn sie plötzlich Unterhalt zahlen müssen :mrgreen:

nun... du kannst mir glauben. wenn sie für dieses bescheuerte jahr und den hinterlassenen schulden trotzdem noch geld von mir haben will, werde ich einer dieser männer sein. :evil: ;)
 
Oh oh! Böses Thema hier :mrgreen:

Um aber die Frage aus dem Anfangspost konkret beantworten zu können, fehlen natürlich Hintergrundinformationen.

Aber allgemein möchte ich etwas dazu beitragen:

Unterhaltsrecht (ob Kinder, Mütter oder Ehegatten) ist ein Individualrecht der Rechtsprechung. Wer gegen wen beschreibt das BGB. Aber wieviel und wie lange ist Sache des Einzelfalles. Dafür gibt es gewollt keine Gesetze!

Aber auch die Rechtsprechung erfindet nicht jedesmal das Rad neu. Sie setzt sich Leitlinien. Fragt doch google mal nach Eurem zuständigen Oberlandesgericht. Habt ihr es, dann sucht mal nach den Unterhaltsleitlinien. Diese sind i.d.R. sehr verständlich verfasst und die meisten Amtsgerichte im Zuständigkeitsbereich des OLG halten sich auch daran.

Grundsätzlich soll aber auch im Unterhaltsrecht niemand geschröpft werden, obwohl jede Seite es meistens so sieht. Betrachtet man es aber neutral, macht es Sinn! Jemand, der durch ein Verwandschaftsverhältnis zu einem anderen in einen Nachteil gerät, der hat ein Recht auf einen Ausgleich um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten.

Im Falle dieses Threads wird die Ehefrau angesprochen. Nach den nicht mehr ganz aktuellen Sitten und Gebräuchen verbringt sie in der Ehe viel Zeit mit dem Haushalt, Kindererziehung etc. Ihr ist dadurch verwehrt, eine Karriere zu machen und damit nach der Ehe den Lebensstandard zu halten. Zu diesem Lebensstandard hat sie aber beigetragen. Deshalb steht ihr Unterhalt zu.

Aber wie oben schon beschrieben, ist es eine Einzelfallentscheidung. Gibt es keine Kinder und die Ehefrau ist durch Schulausbildung und Berufsausbildung sehr wohl in der Lage, den ehelichen Lebensstandard zu halten, wird kein Richter einen nachehelichen Unterhalt ausurteilen;)

Und zur Beruhigung aller gehörnten Ehemänner: Für 2007 ist eine ganz dicke Änderung des Unterhaltsrechtes in die Gesetzgebung eingebracht!
 
nun... du kannst mir glauben. wenn sie für dieses bescheuerte jahr und den hinterlassenen schulden trotzdem noch geld von mir haben will, werde ich einer dieser männer sein. :evil: ;)

Das hat sie im Grunde nicht wirklich zu bestimmen, denn wenn Anspruch auf Unterhalt besteht, sie darauf verzichtet hat sie auch keinen Anspruch auf Unterstützung vom Staat, also sollte man sich das vorher überlegen und einen Ehevertrag abschließen.
Männer zahlen ganz selten Unterhalt für die Frau. Meistens nur für die Kinder, also kann es so schlimm nicht sein oder?
Und wbei der Scheidung muß Man(n) in der Regel auch noch Rententeile abgeben...wie furchtbar ;)
So viel Glück hatte ich leider nicht. Kein Unterhalt für die Kids.....nicht ganz etwa die Hälfte bekomme ich inzwischen....für mich nix da ich immer gearbeitet habe und Rentenanteile durfte ich abgeben :(
Also es ist nicht immer gleich.
 
Das hat sie im Grunde nicht wirklich zu bestimmen, denn wenn Anspruch auf Unterhalt besteht, sie darauf verzichtet hat sie auch keinen Anspruch auf Unterstützung vom Staat, ...

Zumal sie das auch gestzlich garnicht darf, weil es sittenwidrig ist. Vgl. § 1614 Abs.1 BGB, der da sagt:
Für die Zukunft kann auf den Unterhalt nicht verzichtet werden ;)