Unterhaltspflicht geschiedener Ehegatten

AlmightyBeelz

New member
22 November 2006
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Hallo,hab ma ne Frage.

Angenommen die Eltern haben sich getrennt und der Sohn macht Zivildienst/Wehrdienst... ist dann der Vater (wohnt woanders) unterhaltspflichtig?

Während der Ausbildung schon,das ist klar,aber beim Zivil-/Wehrdienst?

Grüße,Beelz
 
Ausgezogenes Zitat und somit ohne Garantie:
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Es gibt kein Kindergeld während Grundwehrdienst

Eltern wehrpflichtiger Kinder haben keinen Anspruch auf Kindergeld, da Soldaten grundsätzlich durch ihren Wehrsold versorgt sind.

Der Bundesfinanzhof erklärte die dem zu Grunde liegende Vorschrift des § 32 Abs. 4 EStG für verfassungsgemäß, da die Unterhaltspflicht der Eltern während der Zeit des Grundwehrdienstes entfällt.

Urteil des BFH vom 04.07.2001

VI B 176/00

MDR Heft 19/2001, Seite R 11

Betriebs-Berater 2001, 2036


Kindergeld

Ein Anspruch auf Kindergeld während der Zivildienstzeit besteht nicht.

Vor dem Zivildienst wird für eine Übergangszeit von höchstens vier Kalendermonaten zwischen dem Ende der Schulzeit und dem Zivildienstbeginn Kindergeld gezahlt. Dazu sollten sich die Eltern des Zivildienstleistenden an die Familienkasse der zuständigen [Agentur für Arbeit]
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Gruß