Hallo ihr Lieben.
Ich hätt' da mal 'ne Frage: Wie steht's mit Unterhalt für eine vermisste Person? (Ist entweder nachehelicher Unterhalt oder Trennungsunterhalt (ich versteh' den Unterschied nicht), ob wegen Krankheit oder Erwerbslosigkeit ist mir auch nicht ganz klar, weil die Erwerbslosigkeit durch Krankheit bedingt ist.)
Endet die Unterhaltspflicht mit dem Verschwinden oder erst bei Todeserklärung?
Sorry für die ungenauen Angaben, exakter weiß ich's leider nicht und habe momentan auch nicht die Möglichkeit, es herauszufinden. Vielleicht ist's eurerseits trotzdem möglich, mir was dazu zu sagen.
(Ich erwarte keine Rechtsberatung, sondern einfach nur Informationen nach eurem Kenntnisstand - Links zum Selbernachprüfen wären natürlich toll.)
Liebe Grüße,
Kopfzoo
Ich hätt' da mal 'ne Frage: Wie steht's mit Unterhalt für eine vermisste Person? (Ist entweder nachehelicher Unterhalt oder Trennungsunterhalt (ich versteh' den Unterschied nicht), ob wegen Krankheit oder Erwerbslosigkeit ist mir auch nicht ganz klar, weil die Erwerbslosigkeit durch Krankheit bedingt ist.)
Endet die Unterhaltspflicht mit dem Verschwinden oder erst bei Todeserklärung?
Sorry für die ungenauen Angaben, exakter weiß ich's leider nicht und habe momentan auch nicht die Möglichkeit, es herauszufinden. Vielleicht ist's eurerseits trotzdem möglich, mir was dazu zu sagen.
(Ich erwarte keine Rechtsberatung, sondern einfach nur Informationen nach eurem Kenntnisstand - Links zum Selbernachprüfen wären natürlich toll.)
Liebe Grüße,
Kopfzoo

Das könnte man evtl. so sehen, ja. Aber dann würde ich im Hinblick auf die obigen Überlegungen doch lieber das Geld zunächst bei mir behalten. Nachzahlen kann man im dümmsten Fall immer noch. Wieder zurück holen ist schon schwieriger.