News Unterhalt für Trennungskinder sinkt erstmals

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25 April 2006
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[N] Unterhalt für Trennungskinder sinkt erstmals

Folgende News wurde am 20.06.2007 um 17:33:43 Uhr veröffentlicht:
Unterhalt für Trennungskinder sinkt erstmals
DPA-News

Düsseldorf (dpa) - Erstmals in Deutschland steht minderjährigen Kindern weniger Unterhalt zu. Die Mindestsätze für den Unterhalt sinken vom 1. Juli an um etwa ein Prozent.«So etwas hat es noch nie gegeben», sagte Familienrichter Jürgen Soyka vom Oberlandesgericht Düsseldorf am Mittwoch bei der Vorstellung der bundesweit geltenden neuen «Düsseldorfer Tabelle». Ursache sei der Rückgang der Nettolöhne, die der Berechnung zu Grunde liegen. «Wenn die Eltern weniger Einkommen haben, müssen sie ...
 
Diese Darstellung ist teilweise falsch!

1. Das OLG Düsseldorf hat tatsächlich keine andere Wahl gehabt, aber die Regelbeträge setzt nicht das OLG fest, sondern das Ministerium für Justiz in der Regelbetragsverordnung. Die Tabelle baut nur darauf auf.

2. Die Abschläge bis zu 12% gelten nicht für vorhandene Titulierungen. Der Unterhalt, der in Form von Jugendamtsurkunden, Urteilen oder Beschlüssen festgelegt ist, ändert sich nicht. Dieses ist in den Übergangsvorschriften nicht angezweifelt und absolut von allen Seiten der Gesetzgebung so gewollt ( § 35 EGZPO im Entwurf ). Hier werden falsche Ängste geschürt! Auch sind die Alttitel kaum angreifbar, weil die meisten Änderungsverfahren unter die Geringfügigkeitsgrenze der OLG fallen werden.

Also keine Angst, dass vorhandene Regelungen plötzlich um 12% sinken. Die neue Regelbetragsverordnung zum 01.07.07 hat den Unterhalt zwar um etwa 1% gekürzt, aber das neue Gesetz wird niemanden etwas wegnehmen, der vor dem neuen Gesetz noch eine Regelung findet. Vielmehr wird das neue Gesetz den Status der Kinder kräftigen und die Ex-Partner mehr in die Pflicht nehmen, ihren eigenen Unterhalt selbst zu verdienen.

Die herschende Meinung geht übrigens von einer Einigung im Gesetzgebungsverfahren zwischen dem 01.10.07 und dem 31.12.2008 aus. Ersterer Termin ist eher unwahrscheinlich, das die Sommerpause es kaum zulässt. Letzterer Termin ist durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes bindend, da das geltende Recht durch das Urteil zum zukünftigen Recht als verfassungswidrig erklärt wurde und der Gesetzgeber zumindest in diesem Rahmen in der Pflicht ist, die Gesetze zu ändern.

Meiung aus der Praxis: Vor dem 01.01.08 wird nichts passieren.
Bis dahin kann sich noch jeder einen entsprechenden Titel nach "altem" Recht schaffen.