Hi!
Hörte grad in den Nachrichten, dass ein Mann dagegen klagt, sein uneheliches Kind regelmäßig sehen zu müssen.
Begründung: Es würde seine (Haupt-)Familie kaputt machen, da seine Frau es nicht ertragen könnte.
Meine Gedanken dazu (und ich bin ein sehr wohlerzogener Mensch, der fast nie Schimpfwörter gebraucht!):
So ein egoistisches Schwein!
1. Überhaupt fremd zu gehen!
2. Seinem (unehelichen) Kind den Vater vorenthalten = ihn nicht eh freiwillig treffen zu wollen!
3. Seine (jetzige) Familie retten zu wollen, indem er das Leben einer anderen Familie, insbesondere eben des Kindes, teilweise zerstört.
4. Andere (nämlich die, die ihn zwingen sein Kind zu treffen) für das verantwortlich machen zu wollen, was er selbst verbockt hat!
Wenn seine Familie daran kaputt ginge, dann wäre er ganz alleine daran Schuld!
- Sollte seine Frau es noch gar nicht wissen (sondern er nur durch die Klage verhindern wollen, dass sie es überhaupt erfährt), käme noch Feigheit zu den "Anklagepunkten" gegen IHN selbst hinzu.
- Und sollte sie es bereits wissen - was ja eher anzunehmen ist - dürfte DAS, also das Fremdgehen an sich, die Beziehung extrem belasten - und nicht, dass er das "Ergebnis" seiner Schweinerei - oder, je nachdem, seines Ausrutschers -, also das Kind ab und zu trifft.
Ich werd bei sowas so wütend, dass mir sogar der Gedanke kam, man sollte vielleicht Fremdgehen unter "Strafe" stellen (ob nun straf- oder zivilrechtlich).
Und DARAUFhin fiel mir wiederum ein, dass ich von jenem TV-Alltags-Rechtsirrtümer-Aufklärer hörte, es gebe tatsächlich eine "Pflicht zum ehelichen Beischlaf" (zivilrechtlich)!
Wenn das so ist, müsste es doch wohl auch eine "Pflicht zur ehelichen Treue" geben!? So dass Fremdgehen tatsächlich bereits jetzt im wahrsten Sinne des Wortes "verboten" wäre/ist. Bleibt nur die Frage, welche Rechte die/der Betroffene dann hat, welche Strafe der "Täter" bekäme.
Leider ergibt sich selbst aus der allerklarsten moralischen Schuld ja nicht automatisch eine praktische Konsequenz, genauer gesagt, die richtigen Strafen. WELCHE Maßnahmen die richtigen sind, müsste also unabhängig von der Wut geklärt werden.
Denn es ist doch sehr die Frage, ob es für das Kind besser ist, einen Vater zu treffen, der das innerlich ablehnt und sich in vielen Fällen sicherlich auch so verhalten würde, als ihn gar nicht zu sehen.
Ein Besuchs-Zwang könnte also die falsche Maßnahme sein.
__Und so hat das Gericht ja nun auch entschieden.__
Doch zu einfach dürfen solche Kerle auch nicht davon kommen!
Die, die ihr Kind nicht treffen wollen, müssten m.E. zumindest gezwungen werden das irgendwie zu kompensieren!
Nur wie? Rein finanziell wär wohl nicht das Wahre. Was also sollte man tun, um
a) dem Kind etwas Gutes zu tun,
b) solche Männer zu bestrafen und
c) andere dazu zu bringen solch einen Mist gar nicht erst zu bauen (Abschreckung)?
Freue mich sowohl auf Eure Emotionen als auch juristisches Wissen und Maßnahmen-Vorschläge dazu!
Hörte grad in den Nachrichten, dass ein Mann dagegen klagt, sein uneheliches Kind regelmäßig sehen zu müssen.
Begründung: Es würde seine (Haupt-)Familie kaputt machen, da seine Frau es nicht ertragen könnte.
Meine Gedanken dazu (und ich bin ein sehr wohlerzogener Mensch, der fast nie Schimpfwörter gebraucht!):
So ein egoistisches Schwein!
1. Überhaupt fremd zu gehen!
2. Seinem (unehelichen) Kind den Vater vorenthalten = ihn nicht eh freiwillig treffen zu wollen!
3. Seine (jetzige) Familie retten zu wollen, indem er das Leben einer anderen Familie, insbesondere eben des Kindes, teilweise zerstört.
4. Andere (nämlich die, die ihn zwingen sein Kind zu treffen) für das verantwortlich machen zu wollen, was er selbst verbockt hat!
Wenn seine Familie daran kaputt ginge, dann wäre er ganz alleine daran Schuld!
- Sollte seine Frau es noch gar nicht wissen (sondern er nur durch die Klage verhindern wollen, dass sie es überhaupt erfährt), käme noch Feigheit zu den "Anklagepunkten" gegen IHN selbst hinzu.
- Und sollte sie es bereits wissen - was ja eher anzunehmen ist - dürfte DAS, also das Fremdgehen an sich, die Beziehung extrem belasten - und nicht, dass er das "Ergebnis" seiner Schweinerei - oder, je nachdem, seines Ausrutschers -, also das Kind ab und zu trifft.
Ich werd bei sowas so wütend, dass mir sogar der Gedanke kam, man sollte vielleicht Fremdgehen unter "Strafe" stellen (ob nun straf- oder zivilrechtlich).
Und DARAUFhin fiel mir wiederum ein, dass ich von jenem TV-Alltags-Rechtsirrtümer-Aufklärer hörte, es gebe tatsächlich eine "Pflicht zum ehelichen Beischlaf" (zivilrechtlich)!
Wenn das so ist, müsste es doch wohl auch eine "Pflicht zur ehelichen Treue" geben!? So dass Fremdgehen tatsächlich bereits jetzt im wahrsten Sinne des Wortes "verboten" wäre/ist. Bleibt nur die Frage, welche Rechte die/der Betroffene dann hat, welche Strafe der "Täter" bekäme.
Leider ergibt sich selbst aus der allerklarsten moralischen Schuld ja nicht automatisch eine praktische Konsequenz, genauer gesagt, die richtigen Strafen. WELCHE Maßnahmen die richtigen sind, müsste also unabhängig von der Wut geklärt werden.
Denn es ist doch sehr die Frage, ob es für das Kind besser ist, einen Vater zu treffen, der das innerlich ablehnt und sich in vielen Fällen sicherlich auch so verhalten würde, als ihn gar nicht zu sehen.
Ein Besuchs-Zwang könnte also die falsche Maßnahme sein.
__Und so hat das Gericht ja nun auch entschieden.__
Doch zu einfach dürfen solche Kerle auch nicht davon kommen!
Die, die ihr Kind nicht treffen wollen, müssten m.E. zumindest gezwungen werden das irgendwie zu kompensieren!
Nur wie? Rein finanziell wär wohl nicht das Wahre. Was also sollte man tun, um
a) dem Kind etwas Gutes zu tun,
b) solche Männer zu bestrafen und
c) andere dazu zu bringen solch einen Mist gar nicht erst zu bauen (Abschreckung)?
Freue mich sowohl auf Eure Emotionen als auch juristisches Wissen und Maßnahmen-Vorschläge dazu!