Uneheliches Kind - Besuchspflicht? Kompensation?

mjg

Well-known member
ID: 50455
L
7 Mai 2006
89
9
Hi!
Hörte grad in den Nachrichten, dass ein Mann dagegen klagt, sein uneheliches Kind regelmäßig sehen zu müssen.
Begründung: Es würde seine (Haupt-)Familie kaputt machen, da seine Frau es nicht ertragen könnte.

Meine Gedanken dazu (und ich bin ein sehr wohlerzogener Mensch, der fast nie Schimpfwörter gebraucht!):
So ein egoistisches Schwein!

1. Überhaupt fremd zu gehen!
2. Seinem (unehelichen) Kind den Vater vorenthalten = ihn nicht eh freiwillig treffen zu wollen!
3. Seine (jetzige) Familie retten zu wollen, indem er das Leben einer anderen Familie, insbesondere eben des Kindes, teilweise zerstört.
4. Andere (nämlich die, die ihn zwingen sein Kind zu treffen) für das verantwortlich machen zu wollen, was er selbst verbockt hat!
Wenn seine Familie daran kaputt ginge, dann wäre er ganz alleine daran Schuld!
- Sollte seine Frau es noch gar nicht wissen (sondern er nur durch die Klage verhindern wollen, dass sie es überhaupt erfährt), käme noch Feigheit zu den "Anklagepunkten" gegen IHN selbst hinzu.
- Und sollte sie es bereits wissen - was ja eher anzunehmen ist - dürfte DAS, also das Fremdgehen an sich, die Beziehung extrem belasten - und nicht, dass er das "Ergebnis" seiner Schweinerei - oder, je nachdem, seines Ausrutschers -, also das Kind ab und zu trifft.

Ich werd bei sowas so wütend, dass mir sogar der Gedanke kam, man sollte vielleicht Fremdgehen unter "Strafe" stellen (ob nun straf- oder zivilrechtlich).

Und DARAUFhin fiel mir wiederum ein, dass ich von jenem TV-Alltags-Rechtsirrtümer-Aufklärer hörte, es gebe tatsächlich eine "Pflicht zum ehelichen Beischlaf" (zivilrechtlich)!
Wenn das so ist, müsste es doch wohl auch eine "Pflicht zur ehelichen Treue" geben!? So dass Fremdgehen tatsächlich bereits jetzt im wahrsten Sinne des Wortes "verboten" wäre/ist. Bleibt nur die Frage, welche Rechte die/der Betroffene dann hat, welche Strafe der "Täter" bekäme.

Leider ergibt sich selbst aus der allerklarsten moralischen Schuld ja nicht automatisch eine praktische Konsequenz, genauer gesagt, die richtigen Strafen. WELCHE Maßnahmen die richtigen sind, müsste also unabhängig von der Wut geklärt werden.
Denn es ist doch sehr die Frage, ob es für das Kind besser ist, einen Vater zu treffen, der das innerlich ablehnt und sich in vielen Fällen sicherlich auch so verhalten würde, als ihn gar nicht zu sehen.
Ein Besuchs-Zwang könnte also die falsche Maßnahme sein.
__Und so hat das Gericht ja nun auch entschieden.__
Doch zu einfach dürfen solche Kerle auch nicht davon kommen!
Die, die ihr Kind nicht treffen wollen, müssten m.E. zumindest gezwungen werden das irgendwie zu kompensieren!
Nur wie? Rein finanziell wär wohl nicht das Wahre. Was also sollte man tun, um
a) dem Kind etwas Gutes zu tun,
b) solche Männer zu bestrafen und
c) andere dazu zu bringen solch einen Mist gar nicht erst zu bauen (Abschreckung)?

Freue mich sowohl auf Eure Emotionen als auch juristisches Wissen und Maßnahmen-Vorschläge dazu!
 
öhm es gibt natürlich keine Pflicht, den Nachwuchs den man in die Welt gesetzt hat auch zu besuchen. Würde ich als Kind auch gar nicht wollen, mit nem schlechtgelaunten einsilbigen Vater ständig um die Häuser ziehen nur damit der mal dabei war - da kann ich meine Zeit bestimmt besser vertreiben. Wissen, wer der Vater ist, sollte ausreichen. Regelmäßige Besuche eines (quasi) mürrischen Fremden sind kein ausreichender Vaterersatz für alleinerziehende Mütter, das hilft den Kindern null, weder bei der Erziehung noch bei der Identifikation mit den Eltern.

Natürlich ist klar, dass die fremdgehenden Partner den alleinerziehenden Teil ihres Nachwuchses (möglichst neutral gehalten, nicht nur Männer gehen fremd :p) finanziell unterstützen - zu mehr sollten sie aber auch nicht gezwungen werden. Ja, Fremdgehen ist moralisch verwerflich und das wissen sie bestimmt auch. Deswegen nun den Pranger wieder einführen find ich übertrieben.
 
Für das Kind ist das doof, dass es seinen Papa nicht sehen darf.

Und das Argument, was der Vater aufführte (er sieht seine Ehe durch solche Besuche gefährdet) dürfte ja nun auch hinfällig sein. Wäre das mein Mann und ich hätt ihm die Affaire verziehen - dann würde ich ihn spätestens jetzt in die Wüste schicken, denn so einen Egoisten würde ich nicht bei mir haben wollen.

Aber grundsätzlich sehe ich schon ein, dass man einen Vater nicht zwingen kann, sein Kind zu sehen.

Zumal der Mann ja auch dagegen war, dass das Kind überhaupt auf die Welt kommt. Nicht, dass ich denke, dass man in so einem Fall dann abtreiben sollte - nein!!! Aber wie gesagt, das war eine Affaire und er wollte diesen Jungen nicht. Nun zahlt er zumindest und zu mehr kann man ihn beim besten Willen nicht zwingen.
 
Tja ich sehe es so das so etwas im Grunde das Kind selbst entscheiden sollte! Eltern sind gleichermaßen für ihre Abkömmlinge verantwortlich. Leider sieht die Realität nicht so aus und das ist bitter.
Der bei dem das Kind lebt hat im Grunde nicht nur die wunderbaren Seiten die ein Kind so mit sich bringen kann, nein er hat auch alle Pflichten ersteinmal allein an der Backe. Wenn der Vater/Mutter nicht für das Kind aufkommt dann springt der Staat ein, aber leider nur sehr begrenzt und das hilft also nur vorübergehend. Wenn das Kind erst 12 ist muß man sehen wo man bleibt und wie man die Kosten alleine deckt. :roll:
Aber jemanden dazu zwingen sein Kind zu besuchen, funktioniert nicht und ist in meinen Augen auch nicht angebracht.

Ich kann Schnecke nur zustimmen, den Typen würde ich auch in die Wüste schicken, aber nicht alle Frauen/Männer denken so.
Sie wollen nicht das der Vater/Mutter Kontakt hat um so besser die Augen verschließen zu können.

Es gibt immer 2 Seiten der Geschichte von daher ist es jetzt recht einseitig wenn man den Vater verurteilt. Man weiß doch überhaupt nicht was da passiert ist. Vielleicht hat ihm die Mutter des Kindes extrem zugesetzt und Scheidung verlangt oder sonst etwas. Das der Vater darauf keinen Nerv hat kann ich auch verstehen.
Also sollte man hier im Grunde nur seine Meinung allgemein formulieren, da ich es ansonsten tatsächlich als ungerecht empfinde, denn keiner weiß was hinter den Kulissen abgegangen ist. In seiner Haut möchte ich im Grunde auch nicht stecken wollen.
 
Gibt es denn irgendwo eine Quelle zu der News? Ich meine, uneheliches Kind bedeutet nicht zwangsweise, daß der Typ fremdgegangen ist. Wenn er mit ner Frau ein Kind macht und danach eine andere heiratet, ist es ja auch unehelich.
 
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,544573,00.html

In dem Fall ist er aber fremdgegangen... schlimmer noch, er hatte 10 Jahre lang ne Beziehung zu der Frau, während er verheiratet war und daheim Ehefrau und Kinder hatte.

Ich denke auch, dass nix Gutes dabei rauskommt, wenn man jemanden zwingt, sein Kind zu sehen. Am Ende lässt so jemand noch seine Wut darüber dann am Kind aus, das kann ja nicht Sinn der Sache sein. Ist zwar traurig, wenn ein Kind mit dem Wissen aufwachsen muss, dass ein Elternteil keinerlei Interesse für es aufbringt, aber lieber so, als dass die ständige Hoffnung auf Liebe und Zuwendung immer wieder aufs Neue mit Füßen getreten wird!
 
Und? Sollen wir uns hier zum Moralapostel aufschwingen? Waren sich ja offenbar beide einig.

Was hat das denn damit zu tun? Klar waren sich die beiden wohl einig, aber als erwachsener Mensch sollte man wissen, dass bei S*x nunmal immer die Möglichkeit einer Schwangerschaft besteht... beide haben 10 Jahre lang mit diesem Wissen ihren Spaß gehabt. Dann ist es passiert und aufeinmal ist ihm seine Ehe wieder so wichtig, dass er nicht zu der Verantwortung gegenüber seinem Kind stehen kann und will?! Is doch irgendwie komisch... Dass die Frau natürlich auch nicht damit rechnen kann, dass alles nach ihrer Nase verläuft, wenn sie sich in ne Ehe einmischt, ist auch klar. Darum gehts ja gar nicht und deshalb hat das mit Moralapostelei überhaupt nix zu tun... ich versteh nur die Argumentationsweise nicht, die hinter dem Ganzen steht.
Klar ist, dass das Kind am Ende die Person sein wird, die unter der ganzen Sache zu leiden hat...
 
Seine Ehe war ihm die ganzen 10 Jahre lang wichtig, sonst hätte er sich getrennt. Gibt auch Männer die eine glückliche Ehe führen und trotzdem eine Geliebte haben. Hier ist doch auch überhaupt nichts bekannt über die Umstände wie das Kind entstanden ist. Vielleicht hat sie ihn total verarscht und zb heimlich die Pille abgesetzt um ihn endgültig für sich zu gewinnen. Wer weiß das schon...
 
Ich hab auch ein uneheliches Kind, war rund 4 Jahre mit dem Vater zusammen, wir haben sogar zusammengewohnt. Allerdings habe ich mich getrennt, bevor ich wußte, dass was Kleines unterwegs war und wir beide sahen keinen Grund, "nur" wegen dem Baby wieder zusammenzukommen.

Die ersten ca 1,5 Jahre war der werte Herr Vater auch noch total angetan davon, einen Sohn zu haben, wir sahen uns etwa alle 3 Wochen. Uuns trennen rund 170km, er hatte zu dem Zeitpunkt keinen Führerschein wegen Alkohol, so schien uns diese 3 Wochen Frist als ganz gut.

Geboren wurde mein Riese 12/1999, das letzte Mal gesehen hat er seinen Vater im März 02. Da hatte dieser dann das Interesse verloren, hatte eine Freundin mit 2 etwas größeren Kindern.

Sein Telefon wurde abgestellt, auf Briefe reagierte er nicht, ans Handy ging er nicht.

Im Juni 2002 rief er mich abends an, besoffenen wie 10 Hauptmänner, er wolle SOFORT das GÖR sehen und ich SOLLE SOFORT meinen ARSCH in BEWEGUNG setzen. Ich habe aufgelegt.

Danach kamen alle Briefe als unbekannt zurück, die Handynummer war plötzlich nicht mehr gelistet. Ich hab versucht im ehemaligen Bekanntenkreis etwas rauszufinden, und das war weniger schön. Anscheinend hatte sein Mitbewohner ein Mädchen vergewaltigt, und das hatte zur Folge, das de im Knast saß und mein Ex aus der Wohnung flog und nach ganz andere haarsträubende Dinge.

Ich fragte dann beim Jugendamt an, was ich tun sollte und bekam original zu hören: "Gar nichts. Lassen Sie ihn in Ruhe, das ist für Sie und das Kind am besten. Sollte er bei Ihnen vor der Tür stehen, sagen Sie ihm, er soll sich an uns wenden."

Im Herbst 2005 schaltete ich einen Rechtsanwalt ein, da der Unterhaltsvorschuß auslaufen würde und ich seitens der ARGE angehalten wurde, den Kindsvater zu finden. Das Jugendamt wußte auch nicht, wo er war. Mein Anwalt stellte Anzeige wegen Unterhaltsunterschlagung, und so schaltete sich die Staatsanwaltschaft ein. Es stellte sich raus, dass er zwischen Sommer 2002 und Herbst 2005 mehrmals umgezogen war, und eigentlich meine ARGE ihn hätte mit einem Datenabgleich hätte finden müssen, da er ALG2 bezieht. Das Verfahren wurde natürlich eingestellt, aber wir wußten so endlich, wo er war. Es kam ein Paket von ihm, mit einem Brief, etwa eine DinA4 Seite, in dem er sich zu 2/3 drüber ausließ, dass er kein Sexualleben hätte. Im PS stand: "Geht das Kind schon zur Schule?" Das war der einzige Bezug zu unserem Kind.
Er hatte mir eine Handynummer mitgeteilt, da hab ich ihn angerufen, und er erzählte mir freimütig, dass er schwarz arbeitet und sich so einen neuen Führerschein und ein Auto finanziert hat. Er war danach nie wieder über diese Handynummer erreichbar. Ich hab ihm unsere Telefonnummern gegeben, er hat sich aber nie gemeldet.
Alle Briefe, die mein RA an diese Adresse schickt, kamen weider als unbekannt zurück. Schließlich hab ich ans Jugendamt einen Antrag auf Beistandschaft geschickt, und meiner SB bei der ARGE gesagt, so leid es mir täte, aber der Herr S. schießt quer. Alle Briefe, die zurückkamen etc. hat mein RA natürlich noch.
Seine Eltern sagen, sie wissen auch nicht, wo er ist, er meldet sich da wohl gar nicht mehr.
Letztendlich denke ich, dass ich alles mögliche versucht habe, ihn zu erreichen, er will aber nicht wirklich Kontakt. Und für meinen Sohn ist es wahrscheinlich besser, eine Mama zu haben, sie sich voll auf ihn konzentriert, als eine, die dem "Erzeuger" hinterher rennt und damit kostbare Energie und Zeit verschwendet.
Wenn der werte Herr Kontakt wünschen sollte, werd ich mich an den rat meiner Jugendsamtberaterin halten und ihn da hin verweisen. dann soll das Ganze gerichtlich geregelt werden und nur unter Aufsicht des Jugendmates stattfinden.
 
Das Kind lebt derzeit in einer Kinderhilfeeinrichtung der Stadt Brandenburg und hat nur gelegentlich Kontakt zu seiner Mutter. Die Frau hatte im Namen des Sohnes auf Umgang mit dem Kindesvater geklagt.

Das gibt mir hier zu denken. Die Mutter kümmert sich selbst nicht um das Kind, aber will den Exgeliebten zum Umgangsrecht zwingen lassen. Was ist das denn?
Hat das Kind als "Druckmittel" nicht so gewirkt, wie Madame es sich gewünscht hatte? Und nun bloß weg mit der Plage?8O

Kommt mir jedenfalls so vor.