Tomsen2211
Well-known member
- 25 Oktober 2006
- 85
- 6
Hallo zusammen,
ich wohne in unserer Wohnung seit Mai/2002. Dez 2004 lief die öffentlicher Förderung scheinbar aus, was direkt eine Erhöhung der Kaltmiete von 425 auf 465 zur Folge hatte, naja und der Mietspiegel usw, in der näheren Umgebung ist ja alles trotzdem noch viel, viel teurer, ist ja immernoch fast geschenkt.
Soweit-so schlecht...
In meiner Nebenkostenabrechnung für 2005, wurde als neuer Posten (im Vgl zum Vorjahr) die Umlageausfallwagnis eingeführt (+2% auf alle Nebenkosten).
Daraufhin hab ich wie folgt reklamiert:
Sehr geehrte Damen und Herren,
1.) In der Kostenabrechnung für 2005 haben Sie sowohl bei den Betriebskosten (42,33€), als auch bei den Heizkosten(17,31€) ein sogenanntes Umlageausfallwagnis von 2% bzw. insgesamt 59,64€ aufgeschlagen.
Ja, so etwas soll es geben:
NiVIV 1970 Neubaumietenverordnung 1970 Verordnung über die Ermittlung der zulässigen Miete für preisgebundene Wohnungen, §25a
Allerdings glaube ich nicht, dass Sie das bei uns einfach mal so von einem Jahr auf das andere einführen können.
2.) Unsere Kaltmiete beträgt 465€/Monat, wir zahlen 687€/Monat, d.h. unsere Zahlungen für Betriebskosten/Heizung betragen 222€/Monat oder 222*12=2664€/Jahr.
In Ihrer Kostenabrechnung werden jedoch nur 1950€+588€=2538€ als Summe Ihrer Zahlungen aufgeführt.
Differenz = 126€
Da die Kostenabrechnung, schon ohne genauere Prüfung nicht korrekt ist, möchte ich Ihre Belege zu 1370 Grundsteuer Haus 53, 1000 Hausmeister und 2000 Versicherungen einsehen.
Eine Reise nach ***** zur Einsicht halte ich jedoch nicht für zumutbar.
Ich bitte Sie daher mir die entsprechenden Kopien zuzusenden.
Mit freundlichen Grüssen
Die haben nun das Umlageausfallwagsnis(bei mir knapp 60€) für alle 200-250 hier in der Umgebung zurückgenommen.
Eine persönliche Antwort habe ich jedoch noch nicht erhalten.
Es gab erstmal nen Rundschreiben an alle Mieter, das versehentlich
das Umlageausfallwagnis berechnet wurde.
Damit dürfte ich mich wohl nun von Platz 15-20 irgendwas, direkt auf Platz 1 der Abschussliste vorgearbeitet haben...
Abmahnungen, Geräuschprotokolle, anonymer Hinweis ans Jugendamt mit direkter Kontrolle, hatten wir schon.
Ich bin schon gespannt, was jetzt wieder kommt...
Tomsen
ich wohne in unserer Wohnung seit Mai/2002. Dez 2004 lief die öffentlicher Förderung scheinbar aus, was direkt eine Erhöhung der Kaltmiete von 425 auf 465 zur Folge hatte, naja und der Mietspiegel usw, in der näheren Umgebung ist ja alles trotzdem noch viel, viel teurer, ist ja immernoch fast geschenkt.
Soweit-so schlecht...
In meiner Nebenkostenabrechnung für 2005, wurde als neuer Posten (im Vgl zum Vorjahr) die Umlageausfallwagnis eingeführt (+2% auf alle Nebenkosten).
Daraufhin hab ich wie folgt reklamiert:
Sehr geehrte Damen und Herren,
1.) In der Kostenabrechnung für 2005 haben Sie sowohl bei den Betriebskosten (42,33€), als auch bei den Heizkosten(17,31€) ein sogenanntes Umlageausfallwagnis von 2% bzw. insgesamt 59,64€ aufgeschlagen.
Ja, so etwas soll es geben:
NiVIV 1970 Neubaumietenverordnung 1970 Verordnung über die Ermittlung der zulässigen Miete für preisgebundene Wohnungen, §25a
Allerdings glaube ich nicht, dass Sie das bei uns einfach mal so von einem Jahr auf das andere einführen können.
2.) Unsere Kaltmiete beträgt 465€/Monat, wir zahlen 687€/Monat, d.h. unsere Zahlungen für Betriebskosten/Heizung betragen 222€/Monat oder 222*12=2664€/Jahr.
In Ihrer Kostenabrechnung werden jedoch nur 1950€+588€=2538€ als Summe Ihrer Zahlungen aufgeführt.
Differenz = 126€
Da die Kostenabrechnung, schon ohne genauere Prüfung nicht korrekt ist, möchte ich Ihre Belege zu 1370 Grundsteuer Haus 53, 1000 Hausmeister und 2000 Versicherungen einsehen.
Eine Reise nach ***** zur Einsicht halte ich jedoch nicht für zumutbar.
Ich bitte Sie daher mir die entsprechenden Kopien zuzusenden.
Mit freundlichen Grüssen
Die haben nun das Umlageausfallwagsnis(bei mir knapp 60€) für alle 200-250 hier in der Umgebung zurückgenommen.
Eine persönliche Antwort habe ich jedoch noch nicht erhalten.
Es gab erstmal nen Rundschreiben an alle Mieter, das versehentlich
das Umlageausfallwagnis berechnet wurde.
Damit dürfte ich mich wohl nun von Platz 15-20 irgendwas, direkt auf Platz 1 der Abschussliste vorgearbeitet haben...
Abmahnungen, Geräuschprotokolle, anonymer Hinweis ans Jugendamt mit direkter Kontrolle, hatten wir schon.
Ich bin schon gespannt, was jetzt wieder kommt...
Tomsen