Umgang mit Mietnebenkosten

NewFrontier

Globetrotter
ID: 364578
L
20 April 2006
27.551
741
Servus,

ich habe mal eine Frage zu den Nebenkosten. Ich wohne zur Zeit an zwei Wohnsitzen und es fallen die folgenden Zahlungen an:

1x 100 € (alle Kosten inkl. Heizung & Strom)
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1x 50 € allg. Kosten
1x 65 € Heizung
1x 20 € Strom

Für beide Wohnungen leiste ich also zusammen 235 € vorab p.m.. Ich würde das Geld lieber auf einem spez. Konto lagern um den Zinsverlust zu umgehen. Da ich (noch) steuerbefreit bin würde sich das in diesem Fall sicher lohnen.

Meine Frage nun: ist es zulässig nur die Kaltmieten zu zahlen und alle Nebenkosten nur 1x bzw. mehrmals im Jahr und einzeln auf Rechnung zu zahlen?

Danke,

SD
 
Frag doch einfach deine Vermieter. Vierteljährlich im Vorraus könnte gehen, zumindest ist es hier so, daß die Stadtwerke den Strom nur einmal im Quartal abbuchen. Aber rückwirkend wird auf keinen Fall gehen.
 
Im Mietvertrag steht das die Pauschale per Abschlag gebucht wird. Sicher weiss ich bisher das ich die 65 € Heizung sowie die 20 € Strom auf 0 setzen kann.

In Wohnung 1 zahle ich ja die 100 € Pauschale für alles. In Wohnung 2 kommen noch die 50 € Betriebskosten dazu. Und genau diese beiden Punkte sind strittig.
 
Da sich die Betriebskosten aus verschiedenen Positionen mit unterschiedlichen Zahlungszeitpunkten zusammensetzen, wird es eher unwahrscheinlich sein, dass ein Vermieter für jede einzelne Rechnung den Anteil, der auf die jeweils gemietete Wohnung entfällt, zum Zahlungszeitpunkt mit dem Mieter persönlich abrechnet. Aber ob dein Vermieter sowas machen würde, kann dir nur dein Vermieter beantworten und niemand hier im Forum. ;)
 
Im Mietvertrag steht das die Pauschale per Abschlag gebucht wird. Sicher weiss ich bisher das ich die 65 € Heizung sowie die 20 € Strom auf 0 setzen kann.

In Wohnung 1 zahle ich ja die 100 € Pauschale für alles. In Wohnung 2 kommen noch die 50 € Betriebskosten dazu. Und genau diese beiden Punkte sind strittig.

Was genau ist daran strittig?

Wenn man eine Wohnung mietet sind diese Nebenkosten monatlich fällig (wenn im MV nicht anders geregelt), zahlst du Strom etc an den Anbieter der Leistung selbst? Wenn ja ist eine Zahlungsmöglichkeit oft nicht möglich, denn der Abschlag für Strom beinhaltet z.B oft eine Art Mietgebühr für Zähler und sowas.
Zahlst du das alles an den Vermieter, dann sollest du ihn fragen, aber ich glaube kaum das er sich darauf einlässt, denn das sind Gelder mit denen die rechnen, selbst wenn du den Verbrauch nicht hast.
Betriebskosten beinhalten oft Strassengebür, Deichgebühr, Flurreinigung, wVersicherungen etc. diese sind montalich fällig und natürlich zu zahlen, denn die haben nichts mit Verrauch zu tun.
Es sein den deinem Vermieter ist das schnuppe wann er das Geld bekommt.
 
Meine Frage nun: ist es zulässig nur die Kaltmieten zu zahlen und alle Nebenkosten nur 1x bzw. mehrmals im Jahr und einzeln auf Rechnung zu zahlen?
Wärst Du damit einverstanden, dass Du Heizung, Strom und die anderen Leistungen dann auch erst bekommst, wenn Du gezahlt hast?

Dein Vermieter muss diese Kosten schliesslich auch monatlich zahlen.

Marty
 
Na ja, bei Heizung und Strom ist es möglich. Bei sonstigen Betriebskosten weiss ich es ja nicht. Aber wenn das nicht geht dann lasse ich es einfach und beschränke mich auf die ersten Posten.