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Es gibt FESTE maximale Laufzeiten für Überweisungen..........
siehe hier:
" Zitat aus Wiki"
Beim Transfer von Geld im bargeldlosen Zahlungsverkehr kommt der Überweisung eine herausragende Stellung zu, besonders bei Einmalzahlungen. Dabei erteilt der Kontoinhaber seiner Bank einen Zahlungsauftrag, von seinem Konto einen bestimmten Geldbetrag einem begünstigten Konto gutzuschreiben. Gesetzliche Bestimmungen hierzu finden sich in § 675 a und in den §§ 676 a–g des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) – Text siehe unter Weblinks –, die durch das Überweisungsgesetz ins BGB eingefügt wurden. Zusätzlich haben die Banken eigene Vorschriften in den („Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr“) für die Überweisungen der Kunden geregelt.
Preis und Dauer der Überweisung unterscheiden sich von Kreditinstitut zu Kreditinstitut. Ausführungsfristen nach § 676 a BGB längstens:
* 5 Bankgeschäftstage bei Auslandszahlungen in der EU (bis zur Gutschrift auf dem Konto des Empfängerinstituts)
* 3 Bankgeschäftstage bei institutsübergreifenden Inlandszahlungen (bis zur Gutschrift auf dem Konto des Empfängerinstituts)
* 2 Bankgeschäftstage innerhalb eines Instituts (bis zur Gutschrift auf dem Empfängerkonto)
* 1 Bankgeschäftstag innerhalb der gleichen Haupt- oder Zweigstelle (bis zur Gutschrift auf dem Empfängerkonto)
Fristbeginn ist der nächste Bankgeschäftstag nach Auftragserteilung. Bankgeschäftstage sind hierbei alle Werktage, außer Samstage, an denen die am Überweisungsvorgang beteiligten Kreditinstitute gewöhnlich geöffnet haben.