Überweisung versehentlich doppelt ausgeführt

Pim4U schrieb:
sind die an den selben Empfänger gegangen, oder bist Du auf einer falschen Seite gelandet? Ich komme jetzt nicht auf den richtigen Namen, aber es gibt doch welche die einem einen Fehler anzeigen, nur damit sie Deine Tannummer haben 8O
gibt es wirklich noch Banken ohne Tannummern?

Es hatte den Anschein, dass es so war ;)

Jedenfalls lässt sich ja nur so die Überweisung erklären. Oder er hat sie versehentlich zweimal überwiesen mit 2 verschiedenen Tannummern. Das hat er ja nicht genauer erläutert, deshalb von mir der Verdacht :mrgreen: .
 
Er hatte doch schon gesagt, dass es irgendeinen Fehler gab, also nehme ich auch mal stark an, dass zwei Tans angegeben wurden. Kann mir auch nicht vorstellen, dass es Onlinebanking ohne Tans gibt.
 
armadilho schrieb:
Naja vielleicht zahlt er es ja auch einfach zurück, ich wollte nur fragen für den Fall dass er nicht zurückzahlt, ob ich dann rechtlich ne Chance hätte das Geld zurückzubekommen.
Sicher, Du setzt eine Frist für die Rückzahlung, schickst dann noch ein bis zwei Mahnungen und wenn das Geld nicht kommt, füllst Du einen Mahnbescheid aus, bezahlst beim Amtsgericht ein paar Euro Gebühren und ein Gerichtsvollzieher kümmert sich darum.

fusselmausi schrieb:
also zivilrechtlich kann man da bestimmt was einleiten, jedoch wird das nerven-und geldaufreibend
Wieso? Wenn es einfach geht, ein paar Minuten. Die Gebühren zahlt der Schuldner. Wenn der sich querstellt, dann geht man kurz bei einem Anwalt vorbei, der macht den Rest. Dessen Kosten trägt auch der Schuldner.

Oseidon schrieb:
Ich würde dir auch raten, deine Bank zu wechseln, denn Online-Überweisungen sind ohne TAN Nummern meiner Meinung nach zu unsicher.
Meine sind ohne TAN sogar wesentlich sicherer.
Pim4U schrieb:
gibt es wirklich noch Banken ohne Tannummern?
Ja, das nennt sich HBCI, funktioniert mit Chipkarte und ist deutlich sicherer, weil niemand eine TAN ausspähen könnte.

Marty
 
MartyMcFly schrieb:
Sicher, Du setzt eine Frist für die Rückzahlung, schickst dann noch ein bis zwei Mahnungen und wenn das Geld nicht kommt, füllst Du einen Mahnbescheid aus, bezahlst beim Amtsgericht ein paar Euro Gebühren und ein Gerichtsvollzieher kümmert sich darum.

Wieso? Wenn es einfach geht, ein paar Minuten. Die Gebühren zahlt der Schuldner. Wenn der sich querstellt, dann geht man kurz bei einem Anwalt vorbei, der macht den Rest. Dessen Kosten trägt auch der Schuldner.


Marty

hm...also mit ein paar Euro bezahlen für den Gerichtsvollzieher ist es nicht getan :roll: Das kostet schon ne Menge.

Und was das Thema zivilrechtlich klagen angeht...sicher würden die Kosten zu Lasten des Schuldners fallen...jedoch musst DU als Kläger die erstmal verauslagen, um das überhaupt nen Verfahren los geht (bis das Gericht die Schuldfrage klärt) Tolle Sache!
So einfach larifari, wie Du das hier darstellst ist es nicht.
 
MartyMcFly schrieb:
Sicher, Du setzt eine Frist für die Rückzahlung, schickst dann noch ein bis zwei Mahnungen und wenn das Geld nicht kommt, füllst Du einen Mahnbescheid aus, bezahlst beim Amtsgericht ein paar Euro Gebühren und ein Gerichtsvollzieher kümmert sich darum.

Wieso? Wenn es einfach geht, ein paar Minuten. Die Gebühren zahlt der Schuldner. Wenn der sich querstellt, dann geht man kurz bei einem Anwalt vorbei, der macht den Rest. Dessen Kosten trägt auch der Schuldner.

Meine sind ohne TAN sogar wesentlich sicherer.
Ja, das nennt sich HBCI, funktioniert mit Chipkarte und ist deutlich sicherer, weil niemand eine TAN ausspähen könnte.

Marty
Das ist wohl übertrieben, der Empfänger hat keinen fehler gemacht, der Überweiser kann eigentlich nur höflich fragen ob er das Geld zurück schickt. Für alles andere sehe ich schwarz.
Aber von einen Mahnbescheid würde ich NUR abraten, in diesem Fall kann er nur nach hinten los gehen.

Meine Meinung: Wenn der Überweiser einen Fehler macht, soll er dafür gerade stehen. Wenn der Empfänger das Geld nicht zurück schickt, tja, Schuld vom Überweiser.
 
Diablo2006 schrieb:
Meine Meinung: Wenn der Überweiser einen Fehler macht, soll er dafür gerade stehen. Wenn der Empfänger das Geld nicht zurück schickt, tja, Schuld vom Überweiser.

Das bedeutet, wenn Du jemanden aus Versehen 10.000 Euro überweist, dann bist Du der Meinung "Pech gehabt, Geld weg", und der Empfänger darf es behalten?

https://dejure.org/gesetze/BGB/812.html sollte wohl alles dazu klären. Der Empfänger des Geldes muss das Geld herausgeben. §985 BGB sagt das eindeutig.
Weitere Links dazu:
https://de.wikipedia.org/wiki/Herausgabeanspruch
https://de.wikipedia.org/wiki/Bereicherungsrecht

fusselmausi schrieb:
hm...also mit ein paar Euro bezahlen für den Gerichtsvollzieher ist es nicht getan :roll: Das kostet schon ne Menge.
ne Menge? 24,80 Euro kostet der Mahnbescheid (18 Euro gebühren + MwSt., dass Formular kostet im Schreibwarenhandel 2 Euro). Wenn dann das Geld immer noch nicht kommt, was nach der Rechtslage Wahnsinn wäre vom Geldempfänger...

Und was das Thema zivilrechtlich klagen angeht...sicher würden die Kosten zu Lasten des Schuldners fallen...jedoch musst DU als Kläger die erstmal verauslagen, um das überhaupt nen Verfahren los geht (bis das Gericht die Schuldfrage klärt) Tolle Sache!
Na und, das Geld bekomme ich nachher wieder, sämtliche Kosten und die 250 Euro. Und die Schuldfrage ist hier eindeutig. Du würdest also 250 Euro einfach so abschreiben, weil es 100 Euro kostet, sie zurück zu holen?
So einfach larifari, wie Du das hier darstellst ist es nicht.
Doch, genau so "larifari" ist das in dem Fall.

Von Euch würde ich gerne mal so viel Geld bekommen. :roll:

Gruss
Marty
 
MartyMcFly schrieb:
Das bedeutet, wenn Du jemanden aus Versehen 10.000 Euro überweist, dann bist Du der Meinung "Pech gehabt, Geld weg", und der Empfänger darf es behalten?

https://dejure.org/gesetze/BGB/812.html sollte wohl alles dazu klären. Der Empfänger des Geldes muss das Geld herausgeben. §985 BGB sagt das eindeutig.
Weitere Links dazu:
https://de.wikipedia.org/wiki/Herausgabeanspruch
https://de.wikipedia.org/wiki/Bereicherungsrecht

ne Menge? 24,80 Euro kostet der Mahnbescheid (18 Euro gebühren + MwSt., dass Formular kostet im Schreibwarenhandel 2 Euro). Wenn dann das Geld immer noch nicht kommt, was nach der Rechtslage Wahnsinn wäre vom Geldempfänger...

Na und, das Geld bekomme ich nachher wieder, sämtliche Kosten und die 250 Euro. Und die Schuldfrage ist hier eindeutig. Du würdest also 250 Euro einfach so abschreiben, weil es 100 Euro kostet, sie zurück zu holen?
Doch, genau so "larifari" ist das in dem Fall.

Von Euch würde ich gerne mal so viel Geld bekommen. :roll:

Gruss
Marty
Jeder gibt absichtlich eine Überweisung auf, das steht alles in den AGB der Bank, einfach mal lesen
 
Diablo2006 schrieb:
Jeder gibt absichtlich eine Überweisung auf, das steht alles in den AGB der Bank, einfach mal lesen
hast Du auch nur einen der Links angeklickt, die ich gepostet habe? Was sagst Du dann zu §812 BGB?

Marty
 
MartyMcFly schrieb:
Das bedeutet, wenn Du jemanden aus Versehen 10.000 Euro überweist, dann bist Du der Meinung "Pech gehabt, Geld weg", und der Empfänger darf es behalten?

https://dejure.org/gesetze/BGB/812.html sollte wohl alles dazu klären. Der Empfänger des Geldes muss das Geld herausgeben. §985 BGB sagt das eindeutig.
Weitere Links dazu:
https://de.wikipedia.org/wiki/Herausgabeanspruch
https://de.wikipedia.org/wiki/Bereicherungsrecht

ne Menge? 24,80 Euro kostet der Mahnbescheid (18 Euro gebühren + MwSt., dass Formular kostet im Schreibwarenhandel 2 Euro). Wenn dann das Geld immer noch nicht kommt, was nach der Rechtslage Wahnsinn wäre vom Geldempfänger...

Na und, das Geld bekomme ich nachher wieder, sämtliche Kosten und die 250 Euro. Und die Schuldfrage ist hier eindeutig. Du würdest also 250 Euro einfach so abschreiben, weil es 100 Euro kostet, sie zurück zu holen?
Doch, genau so "larifari" ist das in dem Fall.

Von Euch würde ich gerne mal so viel Geld bekommen. :roll:

Gruss
Marty

Sicher ist die Rechtslage hier eindeutig, aber bedenke eins: Jeder der es hier als Schuldner überhaupt zum Mahnbescheid kommen läßt wird auch dann nicht bezahlen, sonst könnte er es gleich tun. Entweder der Schuldner ist zahlungswillig, dann kümmert er sich drum und es muss gar kein Mahnbescheid erlassen werden. Tut er es nicht, dann kannst von ausgehen, dass Du ne ganze Weile auf die Kohle warten kannst :roll:

Und das ganze Geld bekommst Du wieder, das ist richtig, die Frage hier ist nur WANN?????? Erstmal muss das Geld da sein, damit du das Verfahren anleihern kannst!!! Mit den 24.80 € ist es bei weitem nicht getan!!!!

Und das alles nennst du larifari...interessant :mrgreen:

Diablo2006 schrieb:
Das ist wohl übertrieben, der Empfänger hat keinen fehler gemacht, der Überweiser kann eigentlich nur höflich fragen ob er das Geld zurück schickt. Für alles andere sehe ich schwarz.
Aber von einen Mahnbescheid würde ich NUR abraten, in diesem Fall kann er nur nach hinten los gehen.

Meine Meinung: Wenn der Überweiser einen Fehler macht, soll er dafür gerade stehen. Wenn der Empfänger das Geld nicht zurück schickt, tja, Schuld vom Überweiser.

Hier wäre noch zu klären, wer den Fehler verursacht hat. Hier wurde ja schon erwähnt, dass bei der ersten Eingabe ein Fehler erschienen ist und daher die Eingabe wiederholt wurde. Wenn das der Fall ist, dann ist es ein technisches Problem, was mit der Bank zu klären wäre, denke ich
 
fusselmausi schrieb:
Und das ganze Geld bekommst Du wieder, das ist richtig, die Frage hier ist nur WANN?????? Erstmal muss das Geld da sein, damit du das Verfahren anleihern kannst!!! Mit den 24.80 € ist es bei weitem nicht getan!!!!
Na, dann zähl doch mal die Kosten auf. Ich habe das bei meinem Standpunkt getan. Und mit einem Titel, den man 30 Jahre vollstrecken kann, ist man schon mal weiter.

Und das alles nennst du larifari...interessant :mrgreen:
Dann noch mal ganz klar die Frage an Dich: Wenn Du jemandem 250 Euro zuviel überweist, dann würdest Du kurz nachfragen, ob Du die zurück bekommst und wenn nicht, würdest Du das Geld also abschreiben?

Marty
 
MartyMcFly schrieb:
Na, dann zähl doch mal die Kosten auf. Ich habe das bei meinem Standpunkt getan. Und mit einem Titel, den man 30 Jahre vollstrecken kann, ist man schon mal weiter.

Dann noch mal ganz klar die Frage an Dich: Wenn Du jemandem 250 Euro zuviel überweist, dann würdest Du kurz nachfragen, ob Du die zurück bekommst und wenn nicht, würdest Du das Geld also abschreiben?

Marty

Habe ich irgendwo etwas erwähnt, dass das Geld abgeschrieben werden soll???? Nicht oder??? Oh man...alles was ich meine, ist, dass man es sich überlegen und durchrechnen muss, ob sich der Aufwand lohnt!!!
Was bitte nützt Dir ein vollstreckbarer Titel, wenn Du nen Schuldner hast, der eh kein Geld hat!!!
Du gehst dann wohl zum Supermarkt und zeigst den Titel, damit Du Dir dann mal Lebensmittel kaufen kannst oder wie? Papier ist geduldig. Und wie schon erwähnt, wer es bei der hier vorliegenden Rechtslage überhaupt soweit kommen läßt, dass ein Gericht eingeschaltet wird, der hat auch nicht vor, trotz des Titel´s zu zahlen!!!!
Das sollte man erstmal mit bedenken

Mein Bekannter hat auch seit 4 Jahren nen vollstreckbaren Titel gegen den Ex-Arbeitgeber im Schrank zu liegen. Warum??? Weil der Schuldner seine Kohle zur Seite geschafft hat und bei ihm nix zu holen ist!
Und was ist dann so toll daran, nen titel zu haben????? :roll:
 
MasterCoder schrieb:
Ich hoffe du kennst die Adresse von dem Typen, sonst wird es ziemlich schwierig an das Geld zu kommen denk ich mal
na, mit Name, Kontonummer und Bankleitzahl dürfte das wohl nicht schwer sein.

Marty
 
scriper schrieb:
kann ich eigentlich garnicht glauben... 8O
jop, und auch ohne dieser chipkarte

in onlinedepots, bei der DAB zb, da hab ich nen nen extra passwort für geldsachen (neben 10stelligen identifyer, 8stelligem pin und 10stelliger kontonr!)