Taschengeldgesetz?

Brownie

Well-known member
ID: 163852
L
21 April 2006
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Hallo,
ich weiß leider nicht mehr, wie das Gesetz heißt, deshalb auch das Fragezeichen. Bis zu einem bestimmten Alter darf man nicht mehr als xyz € ausgeben. Ich kann mich noch daran erinnern, als ich vor etwa zwei Jahren etwas kaufen wollte und mir gesagt wurde, dass es ein xyz Gesetz gibt und ich deshalb die Ware nicht kaufen kann und irgendwie ein Bezug mit den Taschengeld.

Könnt Ihr mir dabei weiterhelfen?
 
Lese ich also richtig raus, dass der Betrag nicht begrenzt ist?

Richtig, der Betrag an sich ist nicht begrenzt, wenn du das Geld auch in kleineren Mengen zur freien Verfügung bekommen hast. Allerdings müssen deine Eltern, falls es ein Geschenk war, erst zustimmen,d ass du es zur freien Verfügung verwenden darfst.
Aber angenommen du sparst 1 Jahr dein Taschengeld kannst du dir (fast) alles mit kaufen.
 
Dankeschön für die Auskunft. Na, um mich geht es nicht. Nur möchte ich gegen kein Gesetz in meinem Online-Shop verstoßen. Ich lasse zwar nochmal alles von einem Rechtsanwalt kontrollieren, aber vorab möchte ich möglichst viele "Fehler" vermeiden.

Nochmal dankeschön an euch beiden. :)

EDIT: Ich hätte mich nicht hierhin gewendet, wenn ich nicht schon bei Google gesucht hätte, nur wenn man Taschengeldgesetz im Kopf hat und danach sucht, wird man nicht fündig. Ich bin der Letzte, der sich nicht vorher anderweitig versucht zu informieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Auf für mich ist das ein wenig Interessant weil ich im Einzelhandel arbeite. Ich wusste das persönlich noch nicht. Heißt also das Personen über 6 Jahren eine beliebigen Wert (an der Kasse) bezahlen können wenn ich davon ausgehe das das Taschengeld unbegrenzt ist. Unser Azubi hatte mal was dazu angesprochen aber genaueres wusste er auch nicht.
 
@ PascalB

Naja, beliebig würde ich den Wert jetzt nicht nennen. Wenn ein siebenjähriger mit einem Hundert Euro Schein ankommt, würde mich das schon irgendwie stutzig machen.
 
Ich glaube das ist nicht ganz richtig. Kann mich auch nicht mehr genau erinnern, aber ich weiß noch ein Beispiel als wir das mal in der Wirtschaftsrecht besprochen hatten.

Wenn ich als 15 jähriger oder so mir mein Mofa kaufe kann ich das eigentlich nicht ohne zustimmung der Eltern (ok diese wird meist vorausgesetzt) weil das mein Monatliches Taschengeld im Normalfall übersteigt.
Der Sinn dieses Paragraphen ist nämlich mit Geld umzugehen und nicht alles auf einmal auszugeben. Deswegen bei teuren Dingen die halt das Taschengeld von (ich glaube) 3 Monaten übersteigen, muss die Zustimmung des Erziehungsberechtigten vorliegen.

Für Einzelhändler heißt das, wenn man einem Jungendlichen unter 18 z.B. ein Fahrrad für 1500 € verkauft (was das Taschengeld mit hoher Wahrscheinlichkeit übersteigt) und der Verkäufer nicht überprüft ob das von den Eltern genehmigt wurde, und nehmen wir an es wurde nicht genehmigt, sondern der Jugendliche hats heimlich gekauft, wirds gefährlich.
Mal angenommen der Jugendliche fährt mit dem Fahrrad innen Teich. Fahrrad weg. Eltern kriegen das raus, sagen aber erstmal: Moment, das war ohne unsere Zustimmung. Kaufvertrag nicht zustande gekommen. Dann hat der Händler Pech gehabt und kann zusehen wie er an das Fahrrad kommt. Der Jugendliche ist ausm Schneider, weil der Händler hätte prüfen müssen.
Da gibts natürlich auch wieder hunderte Sonderfälle und Ausnahmen. Aber das ist das was ich noch von meiner Vorlesung im Kopf habe.
 
Mal angenommen der Jugendliche fährt mit dem Fahrrad innen Teich. Fahrrad weg. Eltern kriegen das raus, sagen aber erstmal: Moment, das war ohne unsere Zustimmung. Kaufvertrag nicht zustande gekommen. Dann hat der Händler Pech gehabt und kann zusehen wie er an das Fahrrad kommt.
Und was ist dabei mit einer Schadenersatzpflicht. Die Eltern können das Rechtsgeschäft des Kaufes nachträglich für unwirksam erklären. Dann hat der Junge aber trotzdem das Fahrrad (welches ja dann Eigentum des Händlers war) beschädigt und wäre zu Schadenersatz verpflichtet, oder?

Marty
 
Das ist richtig, aber das ist wieder halt ein anderer vom Kauf unabhängiger Vorgang, weil der Jugendliche dafür ja nicht das Fahrrad kaufen muss. Er kanns ja auch im Laden kaputt machen z.B. Da muss der Händler dann Schadensersatz fordern.
 
Die Eltern können das Rechtsgeschäft des Kaufes nachträglich für unwirksam erklären. Dann hat der Junge aber trotzdem das Fahrrad (welches ja dann Eigentum des Händlers war) beschädigt und wäre zu Schadenersatz verpflichtet, oder?

Nein, denn das Eigentum am Fahrrad ist trotzdem wirksam auf den Jungen übergegangen. Die Eigentumsübertragung an sich (die getrennt betrachtet werden muss) ist für ihn nämlich nur rechtlich vorteilhaft (§107 BGB).

Der Händler könnte das Fahrrad nur noch aus §812I herausverlangen - da es aber untergegangen ist, ist der Junge nicht mehr bereichert und der Händler hat Pech.

LG, logarino
 
Nein, denn das Eigentum am Fahrrad ist trotzdem wirksam auf den Jungen übergegangen. Die Eigentumsübertragung an sich (die getrennt betrachtet werden muss) ist für ihn nämlich nur rechtlich vorteilhaft (§107 BGB).
Meini Studium ist zwar schon länger zurück, aber ich bilde mir ein, dass der §107 in in diesem Fall gar nicht greift. Es handelt sich ja nicht um ein einseitiges Rechtsgeschäft. Ich finde solche Beispiele aber meist arg dämlich, weil fast jeder Verkäufer nicht einfach so größere Sachen an Minderjährige verkauft.
Aber ich bin derzeit zu faul, meine Unterlagen rauszusuchen.

anddie
 
einen eigenen "echten" Taschgeldparagraphen gibt es nicht. Jedoch ist festgelt, dass beschränkt geschäftsfähige Minderjährige (trifft auf Ihren Sohn zu), selbständig Erwerbungen tätigen dürfen mit Mitteln, die Ihnen für diesen oder einen freien Zweck zur Verfügung gestellt worden sind.

Quelle